09.11.2007, Lesen Sie hier den Bericht über «BGH will am Freitag im Streit um Internet-Sportwetten urteilen».
Revisionsverhandlung am Donnerstag in Karlsruhe
Karlsruhe (ddp). Der Bundesgerichtshof will am Freitag über die Zulässigkeit von Internet-Sportwetten entscheiden, die vom Ausland aus ohne deutsche Lizenz für Kunden in Deutschland angeboten werden. Das teilte der BGH nach der Revisionsverhandlung am Donnerstag in Karlsruhe mit. In dem wettbewerbsrechtlichen Streit wollen deutsche Sportwettenveranstalteres den beklagten Unternehmen verbieten lassen, ihre Wettangebote in Deutschland zu machen.
Der Sitz der beklagten vier Anbieter befindet sich in London, Salzburg, auf Zypern und der Isle of Man in der Irischen See. Die Anbieter haben jeweils nur eine Genehmigung in ihrem Ursprungsland, nicht aber eine von einer deutschen Behörde erteilte Sportwetten- Erlaubnis. Die von London aus tätige Firma «Eurotip» beruft sich etwa auf eine englische «Bookmakers Permit» (Buchmacherlizenz).
Gegen solche Angebote haben die Westdeutsche Lotterie, die Bremer Toto- und Lottogesellschaft, der Freistaat Bayern und die Tipp 24 AG geklagt. Sie sehen einen Verstoß gegen deutsches Recht. Die Unterlassungsklagen hatten in den vier parallel gelagerten Fällen jeweils in den Vorinstanzen Erfolg. Die Veranstaltung einer Sportwette ohne eine inländische behördliche Erlaubnis sei ein verbotenes Glücksspiel im Sinne des Strafgesetzbuches und stelle zugleich einen Wettbewerbsverstoß dar. Dagegen legten die beklagten Anbieter Revision ein.
Rechtlich brisant ist der Fall deshalb, weil sämtliche vorinstanzlichen Entscheidungen vor dem Sportwetten-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2006 ergingen. Es hatte entschieden, dass die Bundesländer bis Ende 2007 den Bereich der Sportwetten neu regeln müssen. Das staatliche Sportwettenmonopol dürfe nur dann bestehen bleiben, wenn die Lotterieverwaltungen umgehend vor Suchtgefahren des Wettens warnen und jede Werbung einstellen, die gezielt zum Wetten auffordert. (ddp)
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