11.11.2007, Lesen Sie hier den Bericht über «Sportwettenrecht aktuell, Newsletter zum Recht der Sportwetten, Glücksspiele und Gewinnspiele».
Nr. 90 vom 10. November 2007 * * * * * * * * * * * * *
Verwaltungsgericht Köln: Sportwettenmonopol ist europarechtswidrig von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das Verwaltungsgericht Köln hat das staatliche Monopol für Sportwetten für europarechtswidrig erklärt und aus diesem Grund einem Sportwettenvermittler Vollstreckungsschutz gegen eine Untersagungsverfügung der Stadt Köln gewährt (Beschluss vom 7. November 2007, Az. 1 L 1538/07). Der von der Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE (www.wettrecht.de) vertretene Vermittler kann daher weiterhin Verträge über Sportwetten an einen in der EU (hier Gibraltar) staatlich zugelassenen und dort laufend behördlich überwachten Buchmacher vermitteln. Das Gericht folgt damit den Verwaltungsgerichten Mainz und Arnsberg, die kürzlich ebenfalls Sportwettenvermittlern Vollstreckungsschutz gewährt hatten.
Das Verwaltungsgericht Köln verweist auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Die strafrechtliche Sanktionierung der binnengrenzüberschreitenden Vermittlung von Sportwetten ist demnach unverhältnismäßig und damit rechtwidrig, wenn staatlich zugelassene national Einrichtungen zur Teilnahme an Sportwetten ermutigten. Dies sei in Deutschland der Fall.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erfasse die Unverhältnismäßigkeit des staatlichen Wettmonopols auch den Ausschluss der Vermittlung privater Wetten. Durch den Hinweis der Bundesverfassungsgerichts auf die Parallelität der Anforderungen des Verfassungsrechts zu den europarechtlichen Vorgaben ergebe sich zwingend, dass das Sportwettenmonopol auch gegen die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit verstoße (Art. 43 und 49 EG-Vertrag).
Die rein tatsächlichen Änderungen der Sportwettenpraxis der staatlichen Wettunternehmen sei zur Beseitigung des Gemeinschaftrechtsverstoßes nicht ausreichend. Eine neue rechtliche Ausgestaltung des staatlichen Wettmonopols sei bislang nicht erfolgt. Die Frage einer Verwirklichung des Straftatbestandes des § 284 StGB (unerlaubtes Glücksspiel) könne sich erst dann stellen, wenn die Zulassung einer Veranstaltung von Sportwetten im Einklang mit den Grundsätzen des europäischen Gemeinschaftsrechts geregelt worden sei.
Der Anwendungsvorrang des europäischen Gemeinschaftsrechts gelte uneingeschränkt. Eine temporale Durchbrechung des Anwendungsvorrangs, d.h. die zeitweise Nichtanwendung des Europarechts (wie vom OVG NRW versucht), widerspreche der Rechtsprechung des EuGH. Auch gebe es – anders als vom OVG NRW angenommen – keine inakzeptable Gesetzeslücke. Eine Gefährdung wichtiger Allgemeininteressen sei nicht erkennbar. So habe die Spielsucht bei der jahrelangen Duldung privater Wettanbieter nicht in gefährlicher Weise zugenommen. Auch sei für das Gericht nicht erkennbar, dass der Verbraucherschutz bei privaten Wettanbietern nicht gewährleistet gewesen wäre.
* * * * Impressum Sportwettenrecht aktuell – ISSN 1613-4222 Der Newsletter „Sportwettenrecht aktuell“ wird per E-mail verteilt. Er erscheint jeweils nach Bedarf. Frühere Ausgaben sind unter http://www.wettrecht.de/ sowie http://www.wettrecht.blogspot.com archiviert. Der Bezug ist kostenlos. Für Bestellungen und Abbestellungen wenden Sie sich bitte an die Redaktion. Der Newsletter dient der Information über die aktuelle Rechtsentwicklung. Er kann eine umfassende rechtliche Beratung nicht ersetzen.
Herausgeber: Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE, Perlacher Str. 68, D - 82031 Grünwald (bei München) Tel. 0700 / W E T T R E C H T Tel. 089 / 64 91 11 – 75; Fax. 089 / 64 91 11 - 76 E-Mail: wettrecht@anlageanwalt.de
Redaktion: Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG (martin.arendts@anlageanwalt.de) (presserechtlich verantwortlich) Rechtsanwältin Alice Wotsch u. a. c/o ARENDTS ANWÄLTE, Perlacher Str. 68, D - 82031 Grünwald
Casinos.ch ist die Gaming & Entertainment-Plattform der Schweiz und mit über 20 Informationsportalen und rund 100 Internetnamen (Domains) das grosse News- und Pressenetzwerk der Casino- und Glücksspielszene in Europa.
Aktuelle News, Interviews, Fotos und spannende Stories - direkt und live aus den Schweizer Casinos, der Spielbankenszene Deutschlands, über das monegassische Casino von Monte Carlo, weitere Casinos aus ganz Europa und der ganzen Welt finden Sie auf www.casinos.ch. Und last but not least natürlich auch aus der Sin City 'Las Vegas'.
Die Informationen sind unterteilt in die Bereiche Casino-Informationen, aktuelle News, Events, Jackpot und Tournament-Informationen, Fotogalerien, Live-Berichte und Interviews sowie ein täglich wechselndes Glückshoroskop.
Top-Brands: - www.casinos.ch CH-Casino-Plattform - www.swisspoker.ch Poker-News - www.casinopersonal.ch offene Stellen - www.nightlife.ch Ausgangs-Informationen
Weitere Nachrichten der Gaming-Branche |
Bundesgericht stärkt Temporärarbeit im Beschaffungswesen - swissstaffing
swissstaffing, 08.05.2025Rüstungschef nimmt an der Rüstungsmesse «Defence Exhibition Athens DEFEA 2025» in Athen teil
armasuisse, 08.05.2025Gesund arbeiten: Ein KI-Avatar für die Psyche
Angestellte Schweiz, 08.05.2025
18:22 Uhr
«Habemus Papam!» – die Welt hat einen neuen Papst »
17:41 Uhr
Bill Gates will doppelt so viel spenden wie bisher – und seine ... »
17:41 Uhr
Gefahr vor Listerien: Coop ruft Käsekuchenmischung und ... »
17:21 Uhr
Auch ohne Zinssenkung in den USA ist die SNB gefordert »
A. Vogel Bio Herbamare 3x10g
CHF 4.35
Coop
A. Vogel Bio Kelpamare
CHF 4.85
Coop
A.Vogel Bio Herbamare Kräutersalz
CHF 4.75
Coop
A.Vogel Bio Herbamare Kräutersalz
CHF 3.40
Coop
A.Vogel Bio Herbamare Kräutersalz
CHF 14.90
Coop
A.Vogel Bio Herbamare Kräutersalz Spicy
CHF 6.45
Coop
Aktueller Jackpot: CHF 2'081'381