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Handelsrecht, EU kritisiert US-Verbot für Online-Glücksspiel



13.11.2007, Lesen Sie hier den Bericht über «Handelsrecht, EU kritisiert US-Verbot für Online-Glücksspiel».

Der EU-Kommissar für Außenhandel, Peter Mandelson, ist nach Washington gereist um die Benachteiligung europäischer Anbieter für Online-Glücksspiele zu beenden. Gemäß der derzeitigen Gesetzeslage sind europäische Anbieter von Online-Glücksspielen vom amerikanischen Markt ausgeschlossen. "Was wir erwarten, ist eine Änderung der amerikanischen Gesetze, wodurch die Diskriminierung der Anbieter aus der EU beendet wird", erklärte Mandelson letzte Woche vor seiner Abreise.

Die EU und andere Handelspartner der Vereinigten Staaten haben bereits Kompensationszahlungen eingefordert, nachdem die USA rückwirkend das Online-Glückspiel von getroffenen Vereinbarungen zur Öffnung der Märkte ausgenommen hat. Da diese Vereinbarungen auf Ebene der Welthandelsorganisation WTO getroffen wurden, sei eine Kompensation fällig, sagte Mandelson.

"Wir befinden uns in Verhandlungen über die Höhe der Ausgleichszahlungen. Ich glaube, dass unsere Vorstellungen realistisch und angebracht sind. Die Zahlen sind nicht so hoch, wie anfänglich eingeworfen, aber sie müssen schon wesentlich sein", sagte Mandelsohn im Hinblick auf die von den europäischen Anbietern geforderten 100 Milliarden Dollar.

Am Donnerstag will sind Mandelson mit dem Republikaner Barney Frank, Vorsitzender des Finanzausschusses des Repräsentantenhauses, treffen. Dieser hat bereits einen Gesetzenwurf eingebracht, der den Bann für die europäischen Anbieter rückgängig machen soll.

"Ich glaube, Frank vertritt einen offenen und fairen Ansatz. Wir hoffen, dass aus seinem Entwurf gültiges Recht wird", sagte Mandelson. "Niemand sagt den USA, wie sie ihren Markt regulieren sollen. Das ist nicht unsere Aufage. Wir sagen nur, dass egal wie die USA das Glücksspiel regulieren wollen, sie dürfen die Nicht-Amerikaner dabei nicht benachteiligen", umschrieb Mandelson die Position der EU-Kommission.

Stefan Beiersmann www.silicon.de



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