Lotto Die Bundesländer verteidigen das Glücksspiel-Monopol / Ein begrenzter Jackpot soll Spielsucht vorbeugen POTSDAM - Der Lotto-Staatsvertrag soll private Anbieter ausbremsen, die Zahl der Annahmestellen reduzieren und die Werbung verbieten. Der 43-Millionen-Jackpot lockte auch gestern die Träumer in die Lotto-Annahmestellen. Dabei gewinnen 98 Prozent der Spieler nicht einen Cent. „Lotto ist nicht ungefährlich“, sagt die Vorsitzende des Fachverbands Glücksspielsucht Ilona Füchtenschnieder. Das Gefährdungspotential gegenüber anderen Glücksspielformen sei allerdings gering.
„Am schlimmsten sind Geldautomaten“, sagt Ilona Füchtenschnieder. Auch Casinos und Sportwetten seien weitaus riskanter als die Ziehung der Lottozahlen. Zum Problem könne das Tippen aber in sozial schwachen Haushalten werden. Dort werde ein weitaus höherer Anteil des Einkommens fürs Spiel eingesetzt als anderswo.
„Der Jackpot reizt viele, die sonst nicht spielen, aber er ist keine Einstiegsdroge“, so die Expertin. Dennoch begrüße sie die Reform des Lotto-Systems – eine bittere Pille für jene, die mit sechs Kreuzen Millionen bunkern wollen. „Der Jackpot wird gedeckelt“, sagt Füchtenschnieder. Ein Limit sei noch nicht vereinbart.
Glücksspiel ist Ländersache. Jedes Bundesland hat ein eigenes Gesetz. Die Ministerpräsidenten haben in diesem Jahr einen Vertrag unterzeichnet, mit dem sie das staatliche Glücksspiel-Monopol verteidigen und zugleich die Gefahren der Spielsucht eindämmen wollen. Der Vertrag schließt nicht nur Privatanbieter, Sportwetten und Spielbanken nahezu aus, er verändert auch den Lotto-Markt, indem er die Zahl der Annahmestellen reduziert und Lotto-Werbung im Fernsehen und im Internet untersagt. Wenn aber weniger Spieler animiert werden, wird auch ein Rekordjackpot unwahrscheinlich. (Von Nadine Fabian)
Die Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Hessen (LOTTO Hessen) wurde am 1. Januar 1965 als Nachfolgerin der Staatlichen Sportwetten GmbH Hessen und der Staatlichen Zahlenlotto GmbH Hessen gegründet. Sie ist ein Beteiligungsunternehmen des Landes Hessen.
Gegenstand des Unternehmens ist die technische Durchführung der Staatslotterien wie Zahlenlotto, Fußballtoto, KENO, ODDSET, den Zusatzlotterien plus 5, Spiel 77 und Super 6 und der Sofortlotterien, unter Berücksichtigung der Spielsuchtprävention und des Jugendschutzes.
Veranstalter aller dieser Spiele und Wetten ist die Hessische Lotterieverwaltung, eingesetzt vom Finanzministerium des Landes Hessen, das auch alleiniger Gesellschafter von LOTTO Hessen ist. Daneben kann LOTTO Hessen Privatlotterien im eigenen Namen veranstalten, wie zum Beispiel die GlücksSpirale.
Sitz der Gesellschaft ist Wiesbaden. In der Zentrale in der Rosenstraße sind 190 Mitarbeiter beschäftigt, davon 65 als Teilzeitbeschäftigte. Die rund 2.000 Lotto- Verkaufsstellen werden von hier verwaltet. Betreut werden sie hauptsächlich über die 12 Lotto-Bezirksstellen.
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