15.12.2007, Lesen Sie hier den Bericht über «Der neue Glücksspiel-Staatsvertrag von Deutschland».
Lisa Horn pokerspieleonline.de Für die Wett- und Glücksspielindustrie wird dieser Jahreswechsel wohl kein "Happy New Year" sein, denn ab 1.1.2008 tritt der neue "Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland" in Kraft.
Grundsätzlich lautet der Tenor des Staatsvertrages, dass Spiel- und Wettaktivitäten auf staatlich lizenzierte Betriebe beschränkt sind. Also private Anbieter entweder verboten sind bzw. in ihrem Geschäftsfeld extrem stark eingeschränkt werden.
Die Begründung dafür lautet folgendermaßen (Zitat aus dem Staatsvertrag):
"An den Kernzielen, die seit langem die Glücksspielgesetzgebung der Länder leiten und die im Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland ihren Niederschlag gefunden haben, soll festgehalten werden. Eine Politik der strikten Regulierung des Glücksspiels, wie sie bisher stets verfolgt worden ist, ist zum Schutz der Spieler und der Allgemeinheit notwendig und geeignet."
Diese Politik wird nun nicht nur "weiter verfolgt" sondern auch noch verschärft. Das heißt für Poker, dass ein Live-Spiel weiter nur in staatlichen Spielbanken legal ist. Auch das Online pokern wird nur dann toleriert, wenn es Übungszwecken dient und nicht um Geld gespielt wird. Für private Wettanbieter bedeutet der Staatsvertrag grundsätzlich das "Aus". Aber es gibt zumindest vorläufig noch ein Schlupfloch. Alle Firmen, die über eine aus DDR-Zeiten stammende Lizenz verfügen, dürfen ihre Dienste in Deutschland weiter anbieten. Die daran geknüpfte Bedingung ist jedoch, dass sich das Angebot nur auf Gebiete der ehemaligen DDR beschränkt. Das betrifft also die neuen Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Einer dieser Firmen ist "bwin", sie verfügen über eine solche Lizenz.
Aber auch staatliche Betriebe müssen Einschränkungen in Kauf nehmen, so darf die staatliche Lotto Gesellschaft nur mehr beschränkt Werbung machen. Inwieweit sich Werbebeschränkungen auf Firmen auswirken, die z.B. wenn sie Sponsoren eines Fußballclubs sind, ist noch abzuwarten – rechtliche Gutachten sind diesbezüglich noch nicht abgeschlossen.
Diese strengen Regelungen sorgen nicht nur bei den Glücksspiel-Firmen für Unmut, auch innerhalb der Landtage gab es ein langes hin und her. Pokernews hat in einem gesonderten Artikel bereits über den zähen Verlauf berichtet.
Was heißt das jetzt alles für Pokerveranstaltungen á la Stefan Raab? Grundsätzlich gilt, dass Poker in Deutschland als Glücksspiel eingestuft ist. Private Veranstalter riskieren also entweder Verwaltungsstrafen bis hin zu strafrechtlichen Verfahren. Und auch der/die Spieler/in selbst ist vor Ahndung nicht gefeit. Denn allein die Teilnahme an einem Pokerspiel außerhalb der Monopol-Betriebe wird mit einer Beteiligung an illegalem Glücksspiel gleichgesetzt. Keine rosigen Zeiten für Poker-Fans, und das gerade jetzt wo doch Poker zu einem der beliebtesten Spiele der Deutschen geworden ist.
Harsche Kritik kommt von Seiten der Europäischen Union. Wir haben bereits berichtet, dass der EU-Binnenmarkt Kommisar Charlie McCreevy mit einer Klage droht, da der Staatsvertrag gegen das Europarecht und die Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU verstößt. Denn die staatlichen Glücksspielanbieter werden durch den Staatsvertrag bevorzugt behandelt während nicht-staatliche Anbieter "außen vor" gelassen werden – dies bedeutet kein freies marktwirtschaftliches Wettbewerbsrecht.
Soviel zur Theorie, was bedeutet das aber nun in der Praxis für den "Endverbraucher", also in unserem Fall dem Pokerspieler? Ist eine Teilnahme an einem Cash-Game oder einem bezahlten Turnier im Internet nun verboten? Im Prinzip leider "ja". In einem kürzlich veröffentlichen Artikel auf "ISA-Casinos" wird der Internetspezialist Rolf vom Stein (COO, TÜV Rheinland Secure iT GmbH) zitiert. Er sagt, dass der Versuch eine Internetseite zu blockieren, also den Zugriff darauf zu unterbinden, im Widerspruch zur technischen Realität steht. Denn Blockingmaßnahmen seien ersten extrem teuer und zweitens lückenhaft. Herr vom Stein bezieht sich aber nur auf eine Seite der Technik – den Zugriff und die Verfügbarkeit. Viel mehr Sorgen muss sich der User um seine gespeicherten Daten machen. Denn laut EU-Bestimmungen sind Internetprovider verpflichtet Zugriffsdaten für mehrere Monate zu speichern. Das heißt, dass jede Seite, auf die ich zugegriffen habe und jeder Dienst, den ich in Anspruch genommen habe, noch Monate später abgerufen werden kann. Im Zeitalter von Breitbandinternet und immer mehr fixen IP- Adressen wird es der Exekutive sogar noch leichter gemacht aufgrund eines berechtigten Verdachts bzw. Untersuchung die Ursprungsquelle, also den User, aufzudecken. Das sind leider keine guten Nachrichten und ich wünschte ich könnte hier erfreulichere Informationen bieten. Aber in einem gläsernen Zeitalter wird es immer schwieriger sich seine Privatsphäre und persönlichen Daten zu wahren.
Was also tun? Es ist in jedem Fall eine vertrackte Situation, inwieweit dann tatsächlich Millionen von Online-Usern überprüft werden bleibt abzuwarten. Denn sowohl die Manpower als auch automatisierte Tracing-Systeme kosten viel Geld und benötigen hohen Verwaltungsaufwand. In diesem Fall könnte die Masse einen zwar nicht zuverlässigen aber doch gewissen Schutz bieten.
Nur unter dem Deckmäntelchen des "Spielerschutzes" konnte sich also der neue Glücksspiel- Staatsvertrag durchsetzen, auch wenn es nahe liegt, dass finanzielle Interessen im Vordergrund stehen. Aber diese hätten nicht ausgereicht um eine Überarbeitung zu legitimieren. Woran nicht gedacht wurde ist, dass durch eine monopolisierte Regelung der Illegalität ein breites Feld eröffnet wird. Schon die Prohibition hat gezeigt, dass ein Verbot nicht ausreicht oder etwas ändert. Der Konsument lässt sich dadurch nicht abschrecken. Im Gegenteil, unbescholtene Bürger, die eigentlich nichts Böses im Sinn haben werden schlicht weg kriminalisiert. Wenn schon an den Spielerschutz gedacht wird, dann wäre Prävention doch sicher viel sinnvoller. Denn SO werden sich Spielsüchtige sicher nicht um Hilfe bemühen sondern eher dazu veranlasst in Hinterzimmern Haus und Hof zu verspielen.
Es bleibt also nur zur Hoffen, dass Charlie McCreevy seine Ankündigung wahr macht und nach dem 1.1.2008 eine Klage seitens der EU gegen den deutschen Glücksspiel- Staatsvertrag einreicht. An dieser Stelle möchte ich mich aus einem früheren Artikel selbst zitieren: "Auch wenn hier die EU der helle Nebelstreif für einen freien Markt im Spiele-Sektor sein könnte – erst nächstes Jahr (2008!) kann ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werden. Und dieser kann sich über Jahre ziehen – ein teueres Unterfangen für Deutschland, also letztlich wieder für den Steuerzahler."
Eine weitere Chance wäre natürlich auch, dass Poker endlich vom Glücksspiel zum Geschicklichkeitsspiel umdefiniert wird. Denn warum sitzen immer wieder die selben Pokerspieler/innen an den Final-Tables? Sicherlich nicht weil sie das Glück "gepachtet" haben, sondern weil es hier um Strategie und Können geht! Hat sich DAS schon mal einer der Politiker gefragt? Wäre es nicht eine unglaublich tolle Vorstellung, wenn deutsche Politiker gegen deutsche Poker-Pros antreten würden? In diesem Fall würden wohl drei Worte ausreichen: "quod erat demonstrandum".
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