01.01.2008, Lesen Sie hier den Bericht über «Casinoverband beim Tactilo Entscheid zugelassen».
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Schweizer Casinoverband bei dem Entscheid, ob die von der Loterie Romande betriebene "Tactilo" - Automaten auch künftig verboten sind, als Partei zugelassen wird.
Das Verfahren wird nach Ansicht von Experten noch längere Zeit in Anspruch nehmen und mit einem Entscheid wird bestenfalls in diesem Jahr gerechnet. Die Eidg. Spielbankenkommision (ESBK) ht vor einem Jahr entschieden, dass der Betrieb von Tactilo- oder Tchlot-Automaten in Gaststätten und an Kiosks zu verbieten sind. Tactilo- Touchlot ist ein Spiel, bei dem per Berührung des Bildschirmes Felder aufgedeckt werden. Ein Zufallsgenerator entscheidet sofort über Gewinn und Verlust. Pro Einsatz ist ein Gewinn von 10.000 Franken möglich. Umstritten ist, ob es sich bei den Automaten um Lotterien oder Geldspiele handelt - ob sie also dem Lotterie- oder dem Spielbankengesetz unterstehen.
Die ESBK hatte vor einem Jahr angeordnet, die heute von der Loterie Romande in der Westschweiz betrieben rund 700 Tactilo-Automaten bis in sechs Monaten ausser Betrieb zu setzen.
Das will die Loterie Romande nicht akzeptieren. Der Entscheid sei "inakzeptabel" teilte die welsische Lotteriegesellschaft in einem Communique mit. Die LoRO hat darum das Bundesverwaltungsgericht angerufen. Die ESBK trete die kantonale Zuständigkeit für das Lotteriewesen mit Füssen, begründete die LoRO. In der Westschweiz werde der Entscheid einige Tausend gemeinnützige Organisationen über- lebensnotwendige Ressourcen entziehen. Die LoRo erzielte 2006 insgesamt 182 Millionen Franken-Reingewinn. Mehr als 60 Millionen Franken davon verdiente die LoRo dabei mit den Tactilo-Automaten. Das Geld wurde an Sport-, Kultur-, Behinderten-, Jugend- und Umweltorganisationen verteilt. Deren Existenz sei mit diesem Entscheid teilweise gefährdet.
In der Tat wird von Experten immer wieder festgehalten es sei sonderbar, dass sich die Kommission der Spielbanken, mit Erlaubnis des Bundes, in die Hoheit der Lotterie einschalten kann, zumal diese beiden - nebst den Schweizer Banken! - einzigen Glücksspielanbieter in Konkurrenz stehen.
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