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Eingriff in den freien Kapitalverkehr



04.01.2008, Lesen Sie hier den Bericht über «Eingriff in den freien Kapitalverkehr».

Kommission prüft vorgesehene Regelungen im Glücksspielwesen

Die EU-Kommission wird sich erneut mit dem deutschen Glücksspielmonopol befassen. So bereite das deutsche Bundesland Niedersachsen derzeit ein Gesetz zur Neuordnung des Glücksspielrechts vor, demzufolge Kreditinstituten in Zukunft "Zahlungen für unerlaubtes Glücksspiel und Auszahlungen aus unerlaubtem Glücksspiel" untersagt werden sollen. EU- Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy kündigte auf eine entsprechende schriftliche Anfrage des CDU-Europaabgeordneten Werner Langen hin an, die Vereinbarkeit einer solchen Praxis mit europäischem Recht zu überprüfen.

Nach Auffassung des Vorsitzenden der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament sollen damit im Rahmen des seit 1. Januar 2008 geltenden neuen Staatsvertrags zum Glücksspielwesen in Deutschland auch die Kreditinstitute für das staatliche Monopol instrumentalisiert werden: "Eine solche Regelung würde die betreffenden Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute vor kaum lösbare rechtliche und praktische Probleme stellen. Es stellt sich hier folglich nicht nur die grundsätzliche Frage, ob die vorgesehene Regelung mit europäischem Wettbewerbsrecht vereinbar ist. Fraglich ist auch, ob es dem Land Niedersachsen überhaupt möglich ist, einen solch schwerwiegenden Eingriff in den freien Kapitalverkehr vorzunehmen".

Langen forderte die Kommission in seiner schriftlichen Anfrage zudem auf, Lösungsansätze zu entwickeln, wie die Kreditinstitute vor den rechtlichen und praktischen Folgen einer solchen Regelung geschützt werden können. McCreevy habe daraufhin zugesagt, mögliche Beschwerden sämtlicher Beteiligten einschließlich der betroffenen Institute daraufhin zu prüfen, ob die einschlägigen Bestimmungen mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sind und wie die deutschen Behörden diese begründen. "Ich hoffe, dass die Kommission diese Prüfung in angemessener Weise vornehmen wird. Dabei steht aus meiner Sicht auch die grundsätzliche Vereinbarkeit staatlicher Glücksspielmonopole mit dem EU-Binnenmarkt erneut auf der Tagesordnung", so der EVP-Wettbewerbspolitiker abschließend.



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