17.01.2008, Lesen Sie hier den Bericht über «Glücksspielrecht : Steuern und Pokern - Eine kurze Einführung».
Von Rechtsanwalt Hauke Flamming Veröffentlicht auf Gamblex.de Glücksspielrecht Deutschland
Über einen Gewinn freut sich jeder von uns. Dies gilt ebenso für den Pokeramateur der gelegentlich in kleiner Runde mit Freunden um geringe Einsätze pokert als auch für den Pokerprofi der mit dem Kartenspiel seinen Lebensunterhalt bestreitet. Es stellt sich jedoch wie sooft die Frage, inwieweit wir Vater Staat an unserem Glück, sprich dem Gewinn, beteiligen müssen. Der nachfolgende Beitrag soll dem Leser eine kurze Einführung in die steuerrechtlichen Aspekte des Glücksspiels geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
I.) Die aus legalem Glücksspiel (auch Poker ist ein Glücksspiel, vgl. den Beitrag des Autors mit dem Titel „Ist Poker ein Glückspiel? “) erzielten Gewinne bzw. Einnahmen sind grundsätzlich steuerfrei. Sie betreffen die so genannte „nicht einkommensteuerbare private Vermögenssphäre“. Auch „Homegames“ können legales Glücksspiel sein, wenn diese nur gelegentlich, sprich nicht gewohnheitsmäßig sind, und sie in geschlossener Gesellschaft stattfinden, vgl. §§ 284, 285 StGB. Die hieraus erzielten Einnahmen unterliegen konsequenterweise nicht der Besteuerung.
Sollte man jedoch einmal tatsächlich einen wirklich großen Betrag gewinnen und diesen nicht ausgeben, sondern anlegen wollen, heißt es aufpassen! Der Gewinn an sich ist grundsätzlich nicht steuerpflichtig. Etwas anderes gilt jedoch für die aus den Gewinnen resultierenden Erträge wie z.B. Zinsen.
II.) Der Pokerprofi bestreitet seinen Lebensunterhalt mit Pokern und geht somit, einmal untechnisch gesprochen, einer Beschäftigung nach. Vorab stellt sich jedoch die Frage, ab wann man denn nun steuerrechtlich gesehen Pokerprofi ist.
Die Praxis stellt dies anhand nachfolgender Kriterien fest: - Wird der Großteil der Arbeitszeit auf das Pokern verwendet? - Liegt eine ernsthafte Gewinnabsicht vor? - Werden noch andere Einkünfte erzielt?
Liegen diese Voraussetzungen vor, so ist bei dem Steuerpflichtigen von einem Pokerprofi auszugehen, welcher seine Gewinne, da es sich um gewerbliche Einkünfte gemäß § 15 EStG handelt, zu versteuern hat.
III.) Viele Deutsche pokern im Internet und verdienen sich so etwas „nebenbei“. Dies geschieht ungeachtet der Tatsache, dass Online-Pokern in Deutschland weiterhin grundsätzlich strafbar ist (vgl. den Beitrag des Autors „Strafbarkeit des Pokern bei Online-Anbietern“). Die wenigsten werden deshalb etwaige erzielte Gewinne bei Online- Casinos dem Finanzamt melden. Dennoch sind auch Einnahmen aus illegalem Glückspiel steuerpflichtig, wenn das Pokern als gewerbliche Tätigkeit (siehe II.) einzustufen ist, mithin nicht die einkommensteuerbare private Vermögenssphäre betroffen ist.
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