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EU-Beschwerde gegen deutschen Glücksspiel-Staatsvertrag



15.01.2008, Lesen Sie hier den Bericht über «EU-Beschwerde gegen deutschen Glücksspiel-Staatsvertrag».

EGBA-Vorsitzender und bwin-Chef Teufelberger: Verbot kann verantwortungsvolle Gaming- Politik nicht ersetzen

Europäische Online-Wettanbieter suchen im Kampf gegen den deutschen Glücksspiel- Staatsvertrag nun die Unterstützung der Europäischen Union (EU). Dieser mit Anfang 2008 in Kraft getretene deutsche Vertrag verstoße gegen geltendes EU-Recht, teilte der Dachverband European Gaming & Betting Association (EGBA) heute, Dienstag, mit. Der Verband appelliert an die Europäische Kommission, rechtliche Schritte gegen diesen Vertrag einzuleiten.

Der deutsche Staatsvertrag sieht ein generelles Verbot von Wetten und Glücksspiel über den Vertriebskanal Internet vor. Einzige Ausnahme sind Pferdewetten. Der EGBA kritisiert am deutschen Glücksspiel-Staatsvertrag (GlüStV) unter anderem "willkürliche Lizenzanforderungen", das "ungerechtfertigte und widersprüchliche Verbot von Online- Gaming und Wetten", ein "striktes Werbe- und Sponsoringverbot" sowie mögliche Sanktionen wie die Unterbinung des Zahlungsverkehrs und das "Blocken" von Internetdienstanbietern im Zusammenhang mit Glücksspiel.

Lösung "Ein Verbot kann und sollte nicht die Lösung sein", erklärte bwin-Vorstand Norbert Teufelberger, der amtierende Vorsitzende des Branchenverbands EGBA in einer Mitteilung vom Dienstag. Verbote seien "kein vernünftiger Ansatz" und könnten eine verantwortungsvolle Gaming-Politik nicht ersetzen. Im Rahmen einer zukünftigen Regulierung müssten Online- und Offline-Gaming-Angebote gleichermaßen abgedeckt werden. Laut aktuellen Untersuchungen gebe es kaum Unterschiede in der Nutzung von Online- und Offline-Angeboten, obwohl es nur geringe Überschneidungen der Kundengruppen gebe. Letztlich könne nur ein regulierter Gaming-Markt höchstmögliche Transparenz garantieren, so Teufelberger.

Die Tatsache, dass Deutschland den als EU-rechtswidrig bezeichneten Vertrag trotz scharfer Kritik seitens der EU-Kommission umgesetzt habe, lasse dem Verband keine andere Wahl, als formal Beschwerde bei der Kommission einzureichen, erklärte EGBA- Generalsekretärin Sigrid Ligne. Sie appellierte an die Kommission, die Angelegenheit mit höchster Priorität zu bearbeiten und ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten.(APA) Quelle: derstandard.at



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