30.01.2008, Lesen Sie hier den Bericht über «EU kickt deutsches Glücksspielrecht».
Die EU-Kommission hält das neue deutsche Glücksspielgesetz für rechtswidrig und eröffnet ein Verfahren. Nutznießer könnte das österreichische Unternehmen Bwin werden: Als Kompromiss könnte der deutsche Sportwettenmarkt geöffnet werden.
Brüssel - Seit Jahresbeginn gilt in Deutschland der "Staatsvertrag für Glücksspiel". Er untersagt privaten Unternehmen die Durchführung und Vermittlung von Glücksspielen, zu denen – im Gegensatz zu Österreich –auch Sportwetten zählen. Nur noch staatliche Stellen dürfen in diesem Geschäftsfeld tätig werden.
Die EU-Kommission sieht in dieser neuen deutschen Regelung eine klare Diskriminierung und wird einen entsprechenden Mahnbrief nach Berlin senden. Ein Verfahren läuft zwar bereits seit 2006 wegen ähnlicher Vorwürfe, doch macht der neue Glücksstaatsvertrag weitere Schritte nötig, heißt es in Kommissionskreisen.
Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) sind staatliche Monopole im Wettbereich nur dann zulässig, wenn diese vor allem dem Schutz der Spieler vor Sucht dienten. Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy meint allerdings, dass der Spielerschutz auch anders sichergestellt werden kann.
Die EU-Kommission hat deswegen auch bereits einen Vorschlag nach Berlin übermittelt: Wenn Deutschland den Bereich der Sportwetten frei gibt, stellt die Kommission alle weiteren Verfahren ein.
Nutznießer einer solchen Entscheidung wären die privaten Anbieter, vor allem das in Wien börsenotierte, aber von Gibraltar operierende Unternehmen Bwin. Konrad Sveceny, zuständig für die Beziehungen zu Anlegern, schätzt das Marktvolumen in Deutschland auf rund 400 Millionen Euro Bruttospielertrag (Einsätze minus Gewinne). Die Tendenz sei stark steigend: "Bis 2012 soll der deutsche Markt um 50 Prozent wachsen."
Wie Deutschland auf das Angebot der EU-Kommission regiert, ist offen. Experten in Brüssel meinen, dass dies die einzige Chance für Berlin ist, den reinen Glücksspielbereich mit Lotto als Staatsmomopol zu retten.
Österreich ist vom Vorstoß der EU-Kommission nicht betroffen, da der Markt für Sportwetten frei zugänglich ist. Allerdings läuft gegen Österreich noch immer ein Verfahren gegen das Glücksspielgesetz, obwohl mit einer "Mini-Novelle" einigen Bedenken der EU-Kommission Rechnung getragen wurde. So wurden EU-Ausländer beim Spielschutz Österreichern gleichgestellt, das Werbeverbot für ausländische Anbieter wurde gelockert.
Nicht geändert wurde hingegen die Praxis, dass durch die Lizenzvergabe an nur ein Unternehmen – die Casinos Austria – ein Quasimonopol bestehe, das ebenso die Dienstleistungsfreiheit einschränke wie das deutsche Gesetz, meinen private Wettunternehmen. Während österreichische Politiker davon ausgehen, dass die EU- Kommission das Verfahren bald einstellt, will man sich in Brüssel die Novelle noch genauer ansehen. "Es könnte sein, dass das noch nicht genug war", deutet ein Experte aus Kommissionskreisen an. (Michael Moravec, Brüssel, DER STANDARD
Quelle: http://derstandard.at
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