31.01.2008, Lesen Sie hier den Bericht über «Brüssel könnte Glücksspiel-Staatsvertrag kippen».
Die von der EU-Kommission angekündigten rechtlichen Schritte gegen die deutschen Bundesländer wegen des Verbots von Online-Wetten könnten schon in Kürze beschlossen werden. Aus Brüssel sickert durch, dass die Kommission noch im Januar darüber entscheiden könnte, ob gegen das Inkrafttreten des umstrittenen Regelwerks zum 1. Januar ein so genanntes Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wird.
Seit Jahresanfang gilt in Sachen Lotterie und Sportwetten ein strenger Staatsvertrag in Deutschland. Die Länder haben im "Staatsvertrag zum Glücksspielwesen" Werbung für Lotto und Wetten verboten. Online-Glücksspiele sind komplett untersagt.
Bereits im letzten Frühjahr hatte EU-Kommissar Günter Verheugen Deutschland ein Ultimatum gesetzt und zum Umdenken aufgefordert. Er formulierte damals in einem Brief an das Bundesaußenministerium und das Bundeswirtschaftsministerium, das Online-Verbot von Lotto und Wetten sei "keine geeignete Maßnahme zum Erreichen der Ziele der Spielsuchtbekämpfung und des Jugendschutzes". Vielmehr könne das Verbot "als unverhältnismäßig eingestuft werden". Dazu komme, dass sich das verbriefte Staatsmonopol nur auf Lotto und Sportwetten beschränkt, "nicht aber auf Glücksspiele, die eine viel höhere Gefahr der Spielsucht aufweisen". Das seien laut Kommission zum Beispiel Glücksspielautomaten und Pferdewetten.
Trotz Verheugens Kritik wurde der harte Weg eingeschlagen. Nun befinden sich die deutschen Lobby-Verbände in der Startposition für einen neuen EU-Vorstoß gegen das Regelwerk. Der Privatfunkverband VPRT etwa unterstützt die Linie Verheugens. In einem Brief des Verbandes an den Politiker und die zuständige Kommissarin Viviane Reding, der der Online-Redaktion vorliegt, weist der VPRT erneut auf die Europarechtswidrigkeit des deutschen Staatsvertrags hin. Die deutschen Regelungen würden eine Beschränkung mehrerer Grundfreiheiten im Binnenmarkt darstellen, so der Verband.
Seine Mitglieder, darunter die TV-Familien ProSiebenSat.1 und RTL, können aufgrund des Wettverbots diverse Refinanzierungsmöglichkeiten, wie etwa Wett-Portale, nicht umsetzen.
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