04.02.2008, Lesen Sie hier den Bericht über «Warum Pokern ein unerlaubtes Glücksspiel sein kann».
Schweinfurt (04.02.2008) - Hätte er mal besser selbst gepokert und dabei möglichst gewonnen. Denn der 33 Jahre alte Mann aus dem Umkreis von Ingolstadt, der nun vor dem Schweinfurter Strafrichter Platz nahm, versicherte im Amtsgericht halbwegs glaubhaft, finanziell ziemlich klamm zu sein. Daher die Bitte um ein Senken der Geldstrafe. Die bekam er wegen des unerlaubten gewerbsmäßigen Veranstaltens von Glücksspielen. Wobei seine Gäste auf den großen Reibach aus waren.
Es ging um ein Pokerturnier in der Sennfelder Disco „Eastside“, das im März 2007 um die Mittagszeit vonstatten ging. Jetons wechselten die Besitzer an mehreren Tischen, wo die Teilnehmer, 25 Personen, bis zu 20 Euro einsetzten. Und das auch durften, denn bei der Gemeinde war dieses Glücksspiel angemeldet und auch gestattet. Nur änderte der aus Rumänien stammende Angeklagte als Veranstalter ohne behördliche Erlaubnis den Spielmodus, lobte hohe Sachpreise im Wert von 20.000 Euro aus - in Verbindung jedoch mit weiteren Turnieren in Bad Kissingen oder Karlstadt und einem angekündigten Finale der besten Teilnehmer. Irgendjemand schwatzte ihn an, es kam zur Anzeige. Und zu einem Strafbefehl, der 150 Tagessätze zu je 25 Euro vorsah. Eine ganze Menge Geld also.
Das aber konnte und wollte der heute 33-Jährige nicht aufbringen und berief sich bei seinem Einspruch, bei dem er sich auf die Rechtsfolgen beschränkte, auf seine finanzielle Situation. Die Firma, mit der er die Pokerturniere veranstaltete, existiere nicht mehr, er selbst befinde sich in einem privaten Insolvenzverfahren, habe nicht mal die Mittel, um sich einen Rechtsanwalt zu leisten. Zumindest gab er alles zu und versicherte, er habe die 20.000 Euro von einem Online-Anbieter für Wettpokern zugesichert bekommen. Für 100 weiter zu leitende Adressen….
Was Staatsanwalt Fachet und Strafrichter Bauer schließlich einsahen und die deshalb die Strafe verringerten: 150 Tagessätze zu nur noch 10 Euro, 1500 Euro also gesamt, muss der Mann nun zahlen und versicherte. „mein Leben in die richtigen Bahnen zu lenken“. Derzeit arbeitet er in der Probezeit als Betriebsleiter einer Münchner Disco, bekommt immerhin knapp 1100 Euro im Monat. Der Rest des Einkommens wird gepfändet. Bei seinen Eltern lebt er wieder, braucht aber für Benzin alleine rund 400 Euro im Monat, weil sein alter BMW rund zehn Liter schluckt…
Dubio, dubios. Doch Richter Bauer nahm den Mann indirekt sogar noch mehr in Schutz. Pokern sei weniger ein Glücks- als vielmehr ein Geschicklichkeitsspiel. International würde man das so einordnen. Nur die deutsche Rechtssprechung würde das anders beurteilen. Ein Freispruch im Amtsgericht sei zwar aus seiner Sicht grundsätzlich denkbar gewesen, „aber dann hätte sie aller Wahrscheinlichkeit nach eine höhere Instanz trotzdem verurteilt“. Swex.de
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