18.02.2008, Lesen Sie hier den Bericht über «Pokerrecht: Verwirrung in der Schweiz».
Lisa Horn Pokerspieleonline.de Seit Dezember 2007 hat die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) eine Ausnahmeregelung im Bezug auf Pokerturniere definiert – PokerNews hat im Artikel „Pokerturniere in der Schweiz teilweise legalisiert" darüber berichtet. Diese Regelung soll aber durch den Schweizer Casino Verband gekippt worden sein.
Bei genannter Ausnahmeregelung prüft die ESBK die Frage, ob pro Turnierveranstalter und Einzelfall, der Zufall (also Glück) oder das Geschick über den Gewinn entscheidet. Befindet die ESBK, dass das Geschick im Vordergrund steht, darf das Turnier trotz Geldgewinnen außerhalb eines Casinos abgehalten werden. Jeder Antrag eines/einer Turnierveranstalters/Veranstalterin wird einzeln und gesondert geprüft. Pauschalregelung gibt es keine. Mehr Infos zu diesem Thema findet ihr auch in unserem Interview mit Mike Ritschard, einer der Ersten, der diese neue Möglichkeit für seinen Pokerverein genutzt hat.
Jetzt gibt es aber allgemeine Verwirrung im Bezug auf diese Regelung, denn verschiedenen Informationen zu Folge hätte der Schweizer Casino Verband (SCV) eine Beschwerde gegen diese neue Möglichkeit eingelegt. Eine offizielle Bestätigung über diese Beschwerde gibt es bis dato weder vom SCV, noch von der ESBK. Auf den Internetseiten beider Verbände wird dieser rechtliche Schritt mit keinem Wort erwähnt. Ein Grund dafür wäre, dass das Verfahren noch im Laufen sei und daher keine Stellungnahme – also pro/contra – möglich sei.
Dennoch sollten hier die Konsequenzen bei so einem Vorgehen nicht unerwähnt bleiben, denn eine Beschwerde beim SCV vor Gericht hätte für alle Turnierveranstalter nennenswerte Auswirkungen!
Bereits als „Geschicklichkeitsspiel" beurteilte Turnierveranstaltungen, also jene die in Naher Zukunft geplant sind, würden durch so eine Beschwerde einer einstweiligen Verfügung unterliegen. Also im Sinne des geltenden Rechts beurteilt werden. Und das besagt klar, dass Pokerturniere um Geld dem Glücksspiel unterliegen und somit nur in staatlichen Spielbanken abgehalten werden dürfen.
So ein laufendes Verfahren kann sich Jahre hinziehen und das wären wahrlich keine guten Aussichten für die Veranstalter. Dieser Zustand des „auf Eis liegen" beinhaltet die Grauzone des „wo kein Kläger, da kein Richter" und so wirklich einig sind sich die Gerichte auch nicht. Denn immerhin würden Pokerturniere, die von der ESBK klar als Geschicklichkeitsspiel-Veranstaltungen eingestuft wurden, dem Vorwurf des SCV widersprechen. Verlassen darf man sich aber auf diese Tatsache nicht. Wie gesagt, geltendes Recht…
Die Meldungen, die man auf den schweizer Pokerseiten zu diesem Thema liest, helfen leider auch nicht viel weiter. Denn bei manchen Artikeln ist davon die Rede, dass sich die Turnierveranstalter strafbar machen würden, bei anderen Einträgen steht wörtlich: „Nach etlichen Telefonaten kamen wir schlussendlich an die Kantonale Verwaltung Abteilung Sicherheit und Sozialwesen. Dort wurde uns mitgeteilt, dass ALLE von der ESBK geprüften Turnierformen noch NICHT rechtsgültig sind." Im Blog von www.pokerfreunde.ch sind aber nicht alle Forumsmitglieder dieser Meinung, und widersprechen mit Berufung auf ähnliche Telefonate, bei denen andere Auskunft erteilt wurde.
Dennoch gibt es keine offizielle Pressemeldung, zumindest keine die im Internet publiziert worden wäre, die das Vorgehen des SCV bestätigt. Also dass der SCV eine gerichtliche Beschwerde gegen die teilweise Legalisierung von vereinzelten Turnieren gemacht hätte. Die Hinweise verdichten sich nur auf den schweizer Pokerportalen und das in zunehmender Zahl. Dies könnte ein Indiz für die Echtheit der betrüblichen Meldung sein.
Die Stimmung bleibt vorerst noch verwirrt, denn wer will sich schon als nichts ahnender Turnierveranstalter strafbar machen? Selbst beim Wörtchen „wenn" wäre das Risiko zu hoch…
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