19.02.2008, Lesen Sie hier den Bericht über «Beschwerde des Casinoverbandes gegen private Pokerturniere, ein Zwischenbericht.».
Bereits über 50 Verfügungen für so genannt qualifizierte Poker-Turniere wurden durch die ESBK bewilligt. Ausser der Südschweiz beinahe in jedem Kanton mindestens eine. Über all dem hängt aber das Damoklesschwert der Beschwerden durch den Casinoverband und einzelne Casinos. Bis jetzt war vieles unklar. An einem Podiumsgespräch mit diversen Anbietern wurde der Schleier etwas gelüftet.
24 der Besitzer einer solchen Verfügung wurden mit einer Beschwerde durch den Casinoverband und lokal ansässige Casinos eingedeckt, weitere werden vermutlich noch folgen. Der Casinoverband als einer der Beschwerdeführer wollte erreichen, dass die Verfahren zusammengelegt werden können, was das ganze vereinfacht und vor allem billiger gemacht hätte. Aber die ESBK ist nicht darauf eingegangen. Das hat natürlich auch den Nachteil für die Angeklagten, dass sie einzeln Stellung nehmen sollten. Sie müssen es nicht, nur haben sie dann sicher schlechte Argumente vor dem Bundesverwaltungsgericht.
Es handelt sich übrigens um eine Feststellungsverfügung, die so direkt noch keine aufschiebende Wirkung für die Betreiber-Lizenzen hat. Im Falle eines für den Casinoverband positiven Entscheides durch das Bundesverwaltungsgericht, jedoch schon. Als nächste und letzte Instanz wäre dann noch das Bundesgericht zuständig. Das ganze Verfahren wird sich aus Erfahrung aber sicher über ein Jahr hinziehen. Zumal es Möglichkeiten gibt alleine die aktuelle Beschwerdefrist vor dem Bundesverwaltungsgericht, die bei den meisten am 14. März ausläuft, mit begründetem Antrag zu verlängern (1 bis 2 Mal um 1 Monat), sofern sie akzeptiert wird.
Es ist nicht so wie allgemein angenommen, dass die ESBK einen Entscheid fällen kann. Sie ist lediglich eine Fachinstanz / Vorinstanz, gegen die sich die Beschwerde richtet. D.h. eigentlich ist sie ja auch angeklagt, dass sie es unterlassen hat die notwendigen Bewilligungen (wie ein Casino sie es hat) auszustellen. Die erlassene Verfügung sei dafür ungenügend. Brisant an der ganzen Verfügung ist auch, dass sie von der ESBK vorbehältlich der Einsprache der Kantone ausgestellt wurde, wo der Antragsteller seinen Standort hat. D.h. dass auch die Kantone eine solche Verfügung nichtig machen könnte. Bis jetzt gibt es keine einzige schriftliche Bewilligung oder Ablehnung, sondern bloss mündliche Zusagen, dass die Betreiber einmal loslegen können und der Kanton nichts dagegen unternimmt. (Ob das als Beweis reicht?)
Somit warten jetzt alle auf den erstinstanzlichen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes. Dies wird aber sicher nicht das Ende sein, denn der oder die Verlierer, egal wer es ist, werden den Entscheid anfechten und vor Bundesgericht ziehen. (Da fragt man sich doch manchmal was dann so ein teurer Entscheid nützt??). Sollte es aber zu einer Gutheissung der Beschwerde kommen, könnte das für einige Betreiber das Aus bedeuten. Denn es ist nicht sicher ob allen den „Schnauf“ haben, die lange Zeit bis zum Bundesgerichts-Entscheid durch zu halten. Somit bleibt die Hoffnung, dass das Bundesverwaltungsgericht der ESBK recht gibt mit ihrem Vorgehen. Schlussendlich wurde diese Behörde ja extra geschaffen um das zu regeln. Was wäre das für ein Zeugnis, wenn man ihr die Fähigkeit dafür absprechen würde, bzw. wie würde das dem Ruf des mittlerweile etablierten Glücksspieles und natürlich auch seiner Exponenten schaden.
Die Betroffenen haben teilweise schon Anwälte konsultiert und sind zu unterschiedlichen Statements gekommen, die aus verständlichen Gründen hier nicht publik gemacht werden dürfen. An der Podiumsversammlung, welche durch UnitedPoker ins Leben gerufen wurde, konnten sich viele der Betroffenen nun ein besseres Bild machen und sich auch den bereits informierten Anwälten anschliessen, bzw. auf deren Wissen zugreifen.
Mit dem Zusammenschluss der Betreiber soll auch der Ruf und das Image dieser verbessert werden. Denn es wurde klar und deutlich votiert, dass man gemeinsam gegen schwarze Schafe in diesem Bereich vorgehen will. Dass man zum Beispiel im Bereich Suchtprävention und Geldwäscherei bereit ist das nötige zu tun um die Vorwürfe des Casinoverbandes zu entkräften, dass hier eine unkontrollierte Grauzone entsteht. Das geht aber nur, wenn man sich zusammenschliesst und gemeinsame Statuten und Kontrollen schafft. Mit diesem Treffen und dem Votum für eine solche Interessensgemeinschaft wurde dafür eine gute Grundlage geschaffen. Denn allen Beteiligten lag vor allem eines am Herzen, dass Pokern nicht wieder zur unseriösen Hinterzimmer-Gaunerei verkommt.
Das ist vielleicht auch das Positive an dieser Sache. Denn ein unkontrollierter Wildwuchs würde nur schaden und allenfalls noch andere Kläger auf den Plan rufen. Aufgrund des Echos der Podiumsversammlung sehen wir in diesem Bereich aber Morgenröte. Und vielleicht gibt es ja noch Kompromissmöglichkeiten mit dem Casinoverband und den anderen Beschwerdeführern, wenn diese sehen, dass die privaten Veranstalter ähnliche Anstrengungen unternehmen um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, deren die Casinos unterworfen sind. Denn das scheint auch ein Hauptargument der Beschwerdeführer zu sein, zumal nicht alle Casinos Pokerturniere anbieten. Denn wir sehen diese Entwicklung nach wie vor nicht als Konkurrenz oder Gefährdung der Casinos an, sondern als positive Entwicklung und Chance auch für die Casinos.
Wir rufen daher alle Betreiber / Inhaber von Verfügungen, die gestern nicht am Podiumsgespräch teilnehmen konnten auf, sich dieser Bewegung anzuschliessen und so zur Verbesserung der Situation beizutragen. Sie können dies tun indem sie sich bei United Poker melden (oder auch über uns info@casinos.ch). Redaktion Casinos.ch
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