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Pokern um Geld ist verboten, aber populär in Lichtenstein



02.03.2008, Lesen Sie hier den Bericht über «Pokern um Geld ist verboten, aber populär in Lichtenstein».

Liechtenstein verfügt über eines der härtesten Gesetze Europas, wenn es um Glücksspiele geht. Auch das Pokern um Geld, das immer mehr an Popularität gewinnt, ist verboten. Pokerspieler kümmert das wenig.

Die Gesetzeslage ist klar: Das Gesetz «betreffend die verbotenen Spiele und Wetten» von 1949 untersagt alle Glücksspiele, die weniger von der Geschicklichkeit der Spieler als vom Zufall abhängig sind. In der Verordnung zum Gesetz fällt das Pokern unter dieses Verbot. Entscheidend ist aber, ob um Geld gespielt wird oder nicht. «Pokerturniere ohne Geld, das heisst beispielsweise mit Chips ohne geldlichen Gegenwert, ist erlaubt», erklärt Tina Enz, Mediensprecherin der Landespolizei. Auch das Spiel zugunsten eines guten Zwecks, zum reinen Zeitvertreib um kleine Beträge sowie um die Ehre des Gewinnens ist erlaubt. Diese kleinen Geldbeträge sind vom Gesetz nicht näher definiert.

Wenig Ermittlungen Pokerbegeisterte lassen es sich jedoch nicht nehmen, ihrem Hobby zu frönen und dabei auch um Geld zu spielen. Spieler geben an, dass das Pokern ohne Geldeinsätze nicht reizvoll sei und dem Charakter des Spiels widerspreche. Private Pokerrunden gibt es auch in Liechtenstein, obwohl das Gesetz Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten oder Geldstrafen bis zu 360 Tagessätzen bei Teilnahme oder Ausrichtung von derartigen Anlässen vorsieht. Gastwirten, die das Glücksspiel in ihren Lokalitäten zulassen, drohen Schliessungen der Lokale beziehungsweise Konzessionsentzüge bis zu zwei Jahren. Die Staatsanwaltschaft sieht das Problem aber als marginal an. «Man kann sagen, dass die Anzahl der Fälle von illegalem Glücksspiel, gegen welche die Staatsanwaltschaft bislang ermitteln musste, gering war.» erklärt Staatsanwalt Dietmar Baur. Dennoch dürfen sich private Pokerspieler nicht allzu sicher fühlen, weil bei einer Anzeige einer Pokerrunde die Polizei eingreift: «Sobald die Landespolizei Kenntnis von einem solchen Fall hat, halten wir natürlich Nachschau und führen Ermittlungen durch», sagt die Polizeisprecherin.

Im neuen Gesetz berücksichtigt? Weithin ungeklärt sind die juristischen Rahmenbedingungen bezüglich des Onlinepokerns. Hier wäre die Frage zu klären, inwiefern sich ein Spieler strafbar macht, der am Computer in Liechtenstein sitzt und sich an Pokerturnieren im Internet beteiligt. Die Regierung beschäftigt sich nun seit einigen Jahren mit der Ausarbeitung eines neuen Spielbankengesetzes. Dies soll in Zukunft unter anderem den Betrieb von Spielbanken ermöglichen und das Glücksspiel zum Teil erlauben. Obwohl Regierungschef Otmar Hasler die Vernehmlassungsvorlage auf den Februar 2008 angekündigt hat, kann das zuständige Ressort Finanzen zu diesem Zeitpunkt noch nicht beantworten, ob das neue Gesetz auch auf das private Pokern in Liechtenstein eingehen wird. Sicher ist jedoch, dass sich die Pokerspieler sicherer fühlen könnten, wenn die Regierung das Pokern im privaten Bereich legalisieren würde.

Blick über die Grenze Die Schweiz ist hier schon einen Schritt weiter. Hier ist das Pokern ausserhalb von Casinos verboten. Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) hat jedoch im Dezember 2007 Ausnahmen für bestimmte Pokervarianten an Turnieren zugelassen, weil diese Spielarten nicht mehr als Glücksspiele definiert werden. In St. Gallen sind beispielsweise Turniere erlaubt, die nicht auf Profit abzielen. Der Sieger darf aber höchstens einen Gewinn von 3500 Franken verbuchen. Eine andere Einschränkung bietet das Gastwirtschaftsgesetz: In Gaststätten ist demnach die Höhe des Gesamteinsatzes auf 200 Franken beschränkt. Gegen diese Regelungen hat der Casino-Verband, dem auch die benachbarten Casinos St. Gallen und Bad Ragaz angehören, Beschwerde eingereicht. Auch sie wollen vom Poker-boom profitieren. In Liechtenstein könnte mit einem eindeutigen Gesetz solche Streitigkeiten in Zukunft verhindert werden. (miw)

Quelle: vaterland.li



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