04.03.2008, Lesen Sie hier den Bericht über «EU kritisiert Monopol in Frankreich».
Online-Gaming-Verband: Geplante Zahlungssperre widerspricht eindeutig gegen EU-Recht
Wien - Die EU-Kommission kritisiert den Plan der französischen Regierung, dass französische Finanzinstitute per Verordnung dazu verpflichtet werden sollen, Zahlungsanweisungen bestimmter, von französischen Behörden genannter Online-Gaming- Anbieter, zu sperren. Dies teilt die European Gaming and Betting Association (EGBA) heute, Montag, mit.
Die EGBA begrüßt den Schritt der Kommission naturgemäß. Von dieser Regelung betroffen wären selbst jene Anbieter, die über eine Lizenz verfügen, reguliert und in der EU ansässig sind, so der Fachverband, der die Interessen der führenden europäischen Online- Anbieter von Wetten und Glücksspiel - Bet-at-home.com, bwin, Digibet, Carmen Media Group, Expekt, Interwetten, PartyGaming und Unibet - vertritt.
"Der heutige von der Kommision gesetzte Schritt bestätigt, dass eine ungerechtfertigte Zahlungssperre in unserem Sektor eindeutig gegen EU-Recht verstößt", so die Generalsekretärin der EGBA, Sigrid Ligne. In dieser Maßnahme sei ein eindeutiges an andere Mitgliedsstaaten der EU und der Europäischen Freihandelszone (EFTA) gerichtetes Signal zu erkennen, dass derartige Vorschläge nicht toleriert würden.
Verhaftungen
Die französischen Beschränkungen für ausländische Wettanbieter hatten 2006 bereits zur Verhaftung der Vorstände des börsenotierten österreichischen Sportwettenanbieters bwin in Südfrankreich geführt. Im Oktober hatte Frankreich weiter die Verhaftung in den Niederlanden des Geschäftsführers des schwedischen Online-Wettanbieters Unibet, Petter Nylander, veranlasst und dadurch heftige Kritik ausgelöst.
Der französische Verordnungsentwurf ist die zweite von zwei auf der Grundlage des Strafgesetzes 2007 verfassten Verordnungen, mit deren Hilfe technische Hindernisse zum Schutz der französischen Glücksspielmonopole errichtet werden sollen, die ohnehin bereits Gegenstand gesonderter Vertragsverletzungsverfahren sind, so die EGBA weiter.
Mit dem ersten im April 2007 gemeldeten Verordnungsentwurf sollten Internet-Service- Provider dazu verpflichtet werden, Verbraucher von dem Besuch jener Websites abzuhalten, die nicht von den französischen Gaming-Monopolisten Francaise des Jeux und PMU betrieben werden. Nach einer ausführlichen Stellungnahme der Europäischen Kommission im Juli vergangenen Jahres wurde jener erste Verordnungsentwurf nicht angenommen.
"Nicht akzeptabel"
Die Entscheidung verdeutliche einmal mehr, dass Einschränkungen des in Artikel 56 EG- Vertrag festgehaltenen freien Kapitalverkehrs nicht akzeptabel sind. Auch in Deutschland, Norwegen und den Niederlanden werden derzeit ähnliche Einschränkungen in Erwägung gezogen. In den USA existieren sie bereits. Wie das Beispiel der USA verdeutliche, sind derartige Grenzen nur schwer zu errichten, jedoch effizient und leicht zu umgehen. Sie begünstigen darüber hinaus die Entstehung eines Graumarkts, so Ligne.
Die heutige ausführliche Stellungnahme der Kommission verlängert die Stillstandsfrist, d. h. die Nichtannahmefrist, in der Frankreich seinen Verordnungsentwurf nicht verabschieden darf, bis zum 31. März 2008. Sollte Frankreich dann beschließen, den Text ungeachtet der Warnungen der Kommission zu verabschieden, kann die Kommission sofort ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten. (APA)
Quelle: derstandard.at
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