22.01.2004, Lesen Sie hier den Bericht über «Spielsucht allein ist noch kein Grund jemanden vom Spielbetrieb auszuschliessen».
Richter gegen Polizeiwache im Spielkasino
Ein spielsüchtiger Buchhalter verspielte 360.000.Euro Der Schadenersatzklage gegen das Kasino gibt Richter Werner Engers nur geringe Gewinnchancen.
INNSBRUCK (gegl). Der Buchhalter hatte innerhalb von drei Jahren in den Kasinos in Salzburg und Linz 360.000 Euro verpulvert. Dafür musste er ein geerbtes Haus und eine Eigentumswohnung verkaufen. Übrig blieben letztlich 45.000 ¤ an Bankschulden.
RA Günther Riess, der den Buchhalter vertritt, behauptete gestern am LG Innsbruck vor Richter Werner Engers: "Das Glücksspielgesetz verpflichtet doch die Casinos Austria AG. dafür zu sorgen, offensichtlich Spielsüchtige vom Spielbetrieb auszuschliessen, wenn sie ihre Existenz aufs Spiel setzen." Es hätte auffallen müssen, so der Anwalt, dass der Buchhalter bis zu 15 mal pro Monat in den Kasinos aufgetaucht ist und regelmässig verloren hat.
Geld für den Fiskus Richter Engers meinte vor Prozessbeginn: "Ich glaube nicht, dass das Glücksspielgesetz dazu da ist, zu verhindern, dass jemand sein Vermögen verpulvert." Immerhin hat dieses Gesetz auch zum Ziel, dem Fiskus Geld zu verschaffen. Der Oberste Gerichtshof hat allerdings einem mittellosen Studenten Schadenersatz zugesprochen, der sich existenzgefährdend in Schulden gestürzt hatte, um seine Spielsucht zu befriedigen.
Mitteloser Student "Doch heute geht es nicht um einen mittellosen Studenten, sondern um einen wohlhabenden Buchhalter, der immerhin über ein Haus und eine Eigentumswohnung verfügte und ein geregeltes Einkommen bezieht." Spielsucht allein, so Engers, ist laut einschlägigen Gutachten noch kein Grund, jemanden vom Spielbetrieb auszuschliessen. Auch wenn die zahlreichen Besuche des Buchhalters aufgefallen wären, hätte eine Überprüfung seiner wirtschaftlichen Lage erbracht, dass er über ausreichendes Vermögen verfügt. Der Richter: "Andererseits kann wohl nicht verlangt werden, dass hinter jedem Besucher ein Aufpasser gestellt wird. Eine Spielkasino ist schliesslich keine Polizeiwache." Prozess zwecks Zeugeneinvernahme vertagt.
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