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UIGEA Update: iMEGA's UIGEA Anfechtung abgewiesen, aber gesetzlicher Status gewährt



10.03.2008, Lesen Sie hier den Bericht über «UIGEA Update: iMEGA's UIGEA Anfechtung abgewiesen, aber gesetzlicher Status gewährt».

Haley Hintze Pokerspieleonline.de Die Interactive Media Entertainment and Gaming Association (iMEGA) hatte gegen die US- Regierung geklagt, es wurde versucht eine gerichtliche Verfügung zu erwirken, welche die Implementierung des Unlawful Internet Gambling and Enforcement Acts (UIGEA) verhindert. Am Dienstag wurde die Klage leider abgewiesen. Die Zurückweisung erfolgte 4 Monate nach der eigentlichen Anhörung zu dem Fall. iMEGA wurde prozessualer Status gewährt, da diese Institution im Auftrag ihrer Mitglieder handelte, welche direkt von der Einführung des UIGEA betroffen sind, somit kann die Gruppe erneut auf anderer Ebene gegen das Gesetz vorgehen.

Das Urteil der US Bezirksrichterin Mary L. Cooper bestand aus mehreren Teilen. Es wurde zuerst auf den rechtlichen Status von iMega eingegangen, es wurde geprüft, ob es der Organisation überhaupt erlaubt ist Klage einzureichen. Der Status, welcher es iMega erlaubt Klage einzureichen, wurde letztendlich pauschal gewährt. Somit waren diverse Versuche der Regierung, diesen Fall erst gar nicht zur Verhandlung kommen zu lassen gescheitert. Ebenfalls abgelehnt, wurde ein Klageabweisungsantrag der Regierung, in welchem behauptet wurde, das es keine rechtliche Grundlage für diesen Fall geben würde.

iMEGA hatte in der Klage insgesamt 6 verschiedne Klagepunkte aufgeführt, wobei alle 6 Punkte einzeln durch die Richterin abgelehnt wurden. Einer der Klagepunkte, welcher sich auf die freie Meinungsäußerung bezog, wurde von der Richterin mit folgender Begründung abgelehnt:" Die UIGEA hat weder eine nachteilige Auswirkungen, noch hat sie irgendeine Bedeutung für die Fähigkeit des Klägers und seiner Mitglieder, ihre Meinung im Bezug auf Internetglückspiel kund zu tun".

Ebenfalls abgelehnt wurde das Argument von iMEGA, dass durch das Inkrafttreten des UIGEA die USA gegen ihre eigenen WHO-Vereinbarungen verstoßen hat. Dieses Argument wurde abgelehnt, da solch eine Klage nur durch die Regierung selbst erhoben werden kann und nicht durch ein Individuum oder eine private Gruppe.

Der iMega Vorsitzende Joe Brennan Jr., sagte in einer Verlautbarung auf der iMega Internetseite im Bezug auf die richterliche Entscheidung:" Richterin Cooper ist der Meinung dass Banken, Kreditkartenfirmen und andere Institute, welche sich mit Bezahlsystemen beschäftigen, nicht von staatlichen Sanktionen, bedingt durch die UIGEA, betroffen sind" sagte Brennan " das führt dazu, dass die Möglichkeiten die UIGEA zu implementieren signifikant abgeschwächt wurden. Die Ausführungen der Richterin spiegeln die Ansichten wieder, dass es sich bei dem UIGEA um ein in wesentlichen Teilen fehlerhaftes Gesetz handelt".

In den Erklärungen von Richterin Cooper wird nicht erwähnt, dass es beabsichtigt wäre, Payment-Anbieter übermäßig zu behindern, was zu großen Problemen für die Online Glücksspielbranche führen könnte. Cooper erwähnte in ihren Ausführungen ausdrücklich, dass die UIGEA in ihrer momentanen Form die Anbieter von Zahlungssystemen nicht übermäßig belasten wird. Wenn man sich einen Teil ihrer Ausführungen etwas genauer ansieht, könnte man jedoch zu einem anderen Schluss kommen:

"Die Behauptungen des Klägers stehen in grobem Widerspruch zu den Meinungen des Kongresses, welcher der Meinung ist, dass das Internetglücksspiel durch die Gesetzgebung kontrolliert werden muss. Der Kläger stellt den gesamten UIGEA in Frage, obwohl wir uns sicher sind, dass der UIGEA trotz seiner Ausnahmen und den mutmaßlichen Problemen bei der Implementierung, letztendlich erfolgreich sein wird. Es ist nicht die Aufgabe dieses Gerichts, über die Weisheit eines durch den Kongress eingeführten Gesetzes zu entscheiden oder über dessen Effektivität zu spekulieren".

In iMEGA's offiziellem Statement steht geschrieben, dass iMEGA sehr erfreut darüber ist, dass sie in dieser Angelegenheit diesen offiziellen rechtlichen Status erhalten hat. iMega hat bekannt gegeben, dass beabsichtigt wird, in der dritten Instanz weiter zu klagen. Es scheint auch so, als hätte iMEGA die Entscheidung dieses Gerichts den Erwartungen von iMEGA entspricht. Schon einige Tage vor der offiziellen Bekanntgabe der Entscheidung von Richterin Cooper, kommentierte iMEGA's Ed Leyden die ausstehende Entscheidung folgendermaßen:" Wir sind hoffnungsvoll, dass die Anträge der Regierung ebenso abgelehnt werden, wie unsere eigenen Klagen (für eine vorläufige Verfügung), wir sind bereit für diese überaus wichtigen, digitalen Grundrechte zu kämpfen".



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