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Spielsucht-Klage abgewiesen



24.03.2008, Lesen Sie hier den Bericht über «Spielsucht-Klage abgewiesen».

Lisa Horn Pokerspieleonline.de

Die Meldung ging wie ein Lauffeuer durch die britische Presse: Der 28-jährige Graham Calvert verklagt "William Hill", einen der bekanntesten Wettanbieter von England, auf Schadenersatz. Der Grund dafür sei der Verlust von zwei Millionen Pfund, der durch seine Spielsucht verursachte Niedergang seiner Ehe und als Folge gesundheitliche Schäden aufgrund von Stress. Diese Verantwortung, so Calvert, hätte das Wettunternehmen zu tragen.

Die Geschichte von Graham Calvert ist ein trauriges Schicksal, denn er war einer der gefragtesten Greyhound-Trainer Englands und hat über ein durchschnittliches Einkommen von umgerechnet € 38.500,- pro Monat verfügt. Seine Arbeit als Hundetrainer war international gefragt. Doch dann ist er der Spielsucht verfallen… und wollte sein Problem lange Zeit nicht wahr haben. In letzter Sekunde hat er sich dann doch entschieden sich sperren zu lassen. Doch da war es schon zu spät, denn Calvert hatte sich schwer verschuldet und damit auch sein Privatleben ruiniert. Seiner Meinung nach sollte nicht er selbst, sondern die Wettindustrie die Verantwortung tragen. Vor allem der große Wettanbieter "William Hill", laut Calvert hatte dieser ihn zu spät sperren lassen.

Das Gericht sollte nun klären wer denn nun wirklich die Schuld an Graham Calverts Situation tragen sollte – er selbst oder die Wettindustrie?

Wie sich herausstellte haben sich viele Anbieter schon vor der Sperrung geweigert Höchstbeträge anzunehmen. Aber der spielsüchtige Brite ließ sich nicht abschütteln und suchte weiter nach Anbietern die seine Wetten entgegennehmen.

Im Mai 2006 eröffnete er einen Account bei "William Hill", bis zu diesem Zeitpunkt hatte er es vermieden dort zu spielen, weil sie die Betreiber der Hunderennstrecke sind, auf der Calvert seine Greyhounds trainierte. Nach einigen Wetteinsätzen ließ er seinen Account wieder schließen, nur zwei Wochen später eröffnete er ihn dann doch wieder. In nur einer Woche hatte er mehr als € 390.000,- verloren und "William Hill" bot ihm an sich selbst sperren zu lassen – die sogenannte "self exclusion".

In der Praxis bieten Wettunternehmen diese Sperrung Kunden an, die offensichtlich nicht mehr Herr der Lage sind und überhöhte Wetten setzen. Bei einem aufgezeichneten Telefongespräch hatte Calvert auf eine Sperrung bestanden. "William Hill" hatte ihn daraufhin informiert, dass er somit für die nächsten sechs Monate keine telefonischen Wetten mehr bei ihnen abschließen könne. Calvert war einverstanden.

Und dann, nur zwei Monate später, hatte er das Unternehmen persönlich aufgesucht um auf einen neuen Account zu bestehen. Der Umstand, dass "William Hill" sich durch diesen persönlichen Besuch bereit erklärt hatte wieder Wetten anzunehmen, hat es möglich gemacht, dass der Fall nun vor Gericht verhandelt wurde. "William Hill" wurde im Fall "Graham Calvert" Nachlässigkeit vorgeworfen.

Nach genauer Prüfung der Fakten und eingehendem Studium von aufgezeichneten Telefongesprächen hatte sich der Richter Ende dieser Woche gegen den Kläger entschieden. Kritiker sind sich uneinig ob dieser Richterspruch in diesem speziellen Fall gerechtfertigt war.

Dennoch ist dieses Urteil für die Glücksspielindustrie insofern wichtig, da die Verantwortung nicht nur auf den Anbieter abgewälzt werden kann. Die Frage und Suche danach, wer im Fall von Spielsucht belangt werden kann ist besonders heikel. Klar ist, dass man der Glücksspielindustrie nicht ausschließlich den "schwarzen Peter" zuschieben darf. Dass die Klärung individuell geprüft werden muss, und kein allgemeingültiges Prozedere schon im Vorfeld vorausgesetzt werden darf, das beweist dieses Gerichtsurteil.



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