Hannover. Der Eröffnung des ersten niedersächsischen Internet-Casinos unter staatlicher Aufsicht durch die Spielbanken GmbH steht nichts mehr im Wege. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg habe am Donnerstag bestätigt, dass ein Verbot des geplanten Casinos durch das Land nicht rechtens ist, teilte das Unternehmen in Hannover mit. Man wolle "unverzüglich" Startvorbereitungen treffen. Die vom Land angestrebte Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover ließen die Lüneburger Richter nicht zu.
Dem zuständigen Finanzministerium lag die Entscheidung am Donnerstag noch nicht vor. Eine Sprecherin kündigte an, den Beschluss prüfen zu wollen.
Das Land Niedersachsen hatte - entgegen früheren vertraglichen Zusagen - die Einrichtung des geplanten Internet-Casinos im Februar 2007 untersagt und sich dabei auf das Bundesverfassungsgericht berufen. Die Karlsruher Richter hatten in der sogenannten "Sportwetten-Entscheidung" im März 2006 den Staat aufgefordert, die Spielsucht konsequenter zu bekämpfen. Ansonsten sei das staatliche Wettmonopol nicht aufrechtzuerhalten.
Das Bundesverfassungsgerichts-Urteil beinhalte aber kein generelles Verbot von Online- Casinos jeglicher Ausgestaltung, lautete die Argumentation der Verwaltungsrichter in Hannover. Die Spielbanken Niedersachsen hätten glaubhaft gemacht, dass sie bei ihrem startfertigen Internet-Casino ausreichend Vorkehrungen in den Bereichen Sicherheit, Jugendschutz und Suchtprävention treffen werden. Bisher betreibt in Deutschland nur die Spielbank Wiesbaden in Hessen ein Online-Casino unter staatlicher Aufsicht. (dpa/lni)
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