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EU vs. Deutschland – Frist bis Juni verlängert



07.04.2008, Lesen Sie hier den Bericht über «EU vs. Deutschland – Frist bis Juni verlängert».

Lisa Horn Pokerspieleonline.de Schon im Jänner hatte die Europäische Union bereits ein formelles Verfahren, im Bezug auf den umstrittenen deutschen Glücksspielstaatsvertrag, eingeleitet.

Die Frist für eine Stellungnahme aus Deutschland hätte Anfang April geendet. Jetzt wurde sie von Brüssel bis 2. Juni 2008 verlängert.

Binnenmarkt-Kommisar Charlie McCreevy hatte schon im Jänner offizielle Beschwerde gegen den neuen Glücksspielstaatsvertrag von Deutschland eingereicht. Einige Punkte, darunter auch der Bereich Online-Gambling, würden dem geltenden europäischen Handels- und Wirtschaftsrecht widersprechen. Deutschland war daher aufgefordert, im Bezug auf die Vorwürfe, Stellung zu nehmen. Die Frist dafür war mit Anfang April anberaumt. Die konnte Deutschland aber nicht einhalten.

Der Grund dafür ist, dass selbst innerhalb von Deutschland die neuen Gesetze von den Ländern unterschiedlich angewendet werden. Denn auch wenn der Bund der Empfänger der Mahnung war, so sind doch in letzter Instanz die Länder für die Erstellung einer gemeinsamen Antwort zuständig. Die Länder sind sich allerdings ganz und gar nicht einig, wie denn nun der neue Glücksspielstaatsvertrag anzuwenden sei. Daher war es bis dato nicht möglich eine Rückmeldung an die europäische Union zu verfassen. Daher wurde in Brüssel eine Fristverlängerung angefragt, McCreevy hat diese bis 2. Juni gewährt.

Wie unterschiedlich die Auslegung der neuen Gesetze praktiziert wird, zeigen die jüngsten Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Koblenz und Mainz – gleicher Sachverhalt (wie soll der der neue Glücksspielstaatsvertrags zur Anwendung kommen?), aber unterschiedliche Entscheidung.

Koblenz argumentierte in seinem Beschluss mit der Einhaltung der geltenden Gesetze und entschied für den deutschen Glücksspielstaatsvertrag. Mainz hingegen hatte sich auf das nationale Verfassungsrecht und das europäische Gemeinschaftsrecht berufen und sich gegen das staatliche Monopol entschieden.

Sollten sich die Länder auch bis 2. Juni nicht geeinigt haben, wie denn nun der neue deutsche Glücksspielstaatsvertrag in der Regel anzuwenden sei, kann Deutschland mit keiner weiteren Fristverlängerung mehr rechnen und würde mit hoher Wahrscheinlichkeit gerichtlichen Schritten entgegensehen müssen.

Und auch wenn die Frist eingehalten würde, so bliebe immer noch offen, ob die Argumentation von Deutschland gegenüber den Vorwürfen seitens Brüssel standhielte.



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