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Liechtenstein will Geldspielgesetz erlassen



09.05.2008, Lesen Sie hier den Bericht über «Liechtenstein will Geldspielgesetz erlassen».

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Der EWR-Mitgliedstaat Liechtenstein hat angekündigt, das Glücksspielrecht umfassend neu regeln zu wollen. In der Veröffentlichung "Schwerpunkte der Regierungsarbeit im Jahre 2008" kündigte die Regierung kürzlich an:

"Mit einem Geldspielgesetz ist beabsichtigt, den gesamten Bereich der Glücksspiele, Lotterien und Wetten mit einer eigenständigen Gesetzgebung zu regeln. Bisher ist für die Lotterien und Wetten gemäss Anhang zum Zollvertrag noch schweizerisches Recht gültig. Für Spielbanken gibt es in Liechtenstein – nach der Auflösung des entsprechenden Verbotes in der Schweiz vor einigen Jahren – noch keine Regelung."

Es gibt in Liechtenstein schon seit mehreren Jahren Pläne für ein Spielbankengesetz. Ursprünglich sollte eine Vernehmlassung für ein solches Gesetz bereits 2005 stattfinden. Aufgrund einer Landtagsanfrage des Volksunion-Abgeordneten Gebhard Negele hatte der Regierungschef von Lichtenstein Otmar Hasler Ende 2007 Stellung genommen: "Der ursprüngliche Gesetzesentwurf aus dem Jahre 2005 wird derzeit überarbeitet, vor allem hinsichtlich der Zuständigkeit sowie Aufsichts- und Kontrollfunktionen, damit eine für Liechtenstein geeignete Lösung vorgeschlagen werden kann."

Durch die geplante Neuregelung sollten auch sog. telekommunikationsgestütze Glücksspiele (insbesondere das Angebot über das Internet) erfasst werden. Auch war die Erteilung von Online-Konzessionen nach dem Muster von Gibraltar im Gespräch. Bislang ist «Plus Lotto» das einzige Unternehmen in Liechtenstein, das eine Spezialbewilligung für eine Internetlotterie besitzt. «Plus Lotto» gehört der Internationalen Lotterie in Liechtenstein Stiftung (ILLF), eine wohltätige Stiftung, die diverse Internetlotterien betreibt.

Der Vernehmlassungsbericht, die Gesetzesbegründung durch die Regierung, war für Februar 2008 angekündigt, liegt aber bislang noch nicht vor. Aus dem aktuellen Regierungsprogramm ist zu schließen, dass nunmehr zeitnah eine umfassende Regelung geplant ist.

Auf eine weitere Kleine Anfrage hin stellte Regierungsschef Hasler vor Kurzem die Vorteile einer Spielbank heraus:

"Als Vorteile können der volkswirtschaftliche Nutzen und die regionalwirtschaftlichen Impulse betrachtet werden durch die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Verbesserung des Freizeit- und Tourismusangebots und die damit verbundene beträchtliche Wertschöpfungskette. Der fiskalische Nutzen liegt in der Vereinnahmung von verschiedenen Steuern, hauptsächlich Ertrags-, Lohn- und Mehrwertsteuern, sowie durch die Erhebung einer zusätzlichen Spielabgabe, welche z.B. für soziale oder gemeinnützige Zwecke und zur allgemeinen Suchtprävention verwendet werden könnte."

Hinsichtlich der Spielsuchtgefahr verwies Hasler auf die Erfahrungen in der Schweiz und bezeichnete diese als beherrschbar:

"Gemäss den ausländischen Erfahrungen wird der möglichen Spielsuchtgefahr mit einem entsprechenden Sozial- und Präventivkonzept wirksam begegnet und lassen sich Regulierung und Aufsicht so gestalten, dass Spielbanken die positive Reputation einer Volkswirtschaft unterstützen.

Die letztjährige Überprüfung der Schweizer Spielbanken nach den ersten 5 Betriebsjahren hat ergeben, dass die gesetzlichen Ziele weitestgehend erreicht wurden, insbesondere auch was den Schutz des Spielpublikums sowie das Verhindern von Geldwäscherei und anderer Kriminalität betrifft. Die fiskalpolitischen Erwartungen wurden deutlich übertroffen. Liechtenstein ist übrigens mittlerweile das einzige Land auf dem europäischen Kontinent ohne Spielbank."


Medienkontakt:
Arendts Rechtsanwälte Rechtsanwaltskanzlei

Rechtsanwalt Martin Arendts Perlacher Str. 68 D - 82031 Grünwald (bei München)

Tel: 089 / 64 91 11 - 75 Fax: 089 / 64 91 11 - 76 E-Mail: martin.arendts@anlageanwalt.de



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