22.05.2008, Lesen Sie hier den Bericht über «Bwin vs. Omnia – eine Chronologie der Ereignisse».
Lisa Horn Pokerspieleonline.de Die Rechtsanwälte der Omnia Communications GmbH, „Höhne, In der Maur & Partner", haben PokerNews in einem Schreiben aufgefordert Aussagen im Bezug auf „Bwin vs. Omnia" zu korrigieren. Aus diesem Grund sieht sich PokerNews veranlasst, nicht die vorgefertigte Entgegnung von Omnia zu veröffentlichen sondern, nach journalistischen Maßstäben, den gesamten Fall in einer chronologischen Reihenfolge zu dokumentieren, damit sollten alle bisher offenen Fragen im Bezug auf „Bwin vs. Omnia" geklärt sein – eine Chronologie der Ereignisse.
Alle Geschehnisse obligen APA (Austrian Press Agency) Meldungen, die bis ins Jahr 2006 zurück reichen - das Jahr, in dem Omnia mit seinem Rechtsstreit gegen Bwin begonnen hatte. Die Omnia Communication-Center GmbH bietet in Österreich Online- Unterhaltungsspiele an, Bwin ist ein Sportwetten und Glücksspielanbieter im Internet. Dieser Fall ist nicht nur eine Dokumentation einer rechtlichen Zerreißprobe, sondern rüttelt letztlich auch an den monopolistischen Glückspielgesetzen von Österreich.
19. Oktober 2006: Die Kanzlei des ehemaligen Justizministers Dieter Böhmdorfer bringt beim Bundeskriminalamt eine Sachverhaltsdarstellung gegen bwin ein. Thema dieser Sachverhaltsdarstellung sind der Verdacht auf illegales Glücksspiel und Steuerhinterziehung, die in Folge an die Staatsanwaltschaft Wien weitergegeben wird. Der Mandant der Kanzlei Böhmdorfer ist die Omnia Communication-Center GmbH. Schon kurz zuvor hatte das Magazin „Format" berichtet und den Ex-„Erfolg" Herausgeber Gert Schmidt in Zusammenhang mit der Omnia Communications GmbH gestellt. Böhmdorfer sagt gegenüber der APA, dass die in Gibraltar erworbene Lizenz von bwin zu prüfen sei, ob diese die rechtliche Basis für das Angebot von Internet-Glücksspiel (auch und speziell in Österreich) erfülle. Bwin hatte zu diesem Zeitpunkt noch keine Anzeige erhalten, und konnte diesbezüglich auch gegenüber der APA keine Stellung nehmen. Dennoch war man seitens bwin bestürzt, da es sich um „schwerste Vorwürfe" handeln würde – so die Pressesprecherin Karin Klein. Großaktionär und Aufsichtsratspräsident Hannes Androsch meint am 19. Oktober zur APA, dass diese eingebrachte Sachverhaltsdarstellung eine „scheinheilige Verlogenheit obszönster Art" sei, um die Glücksspielmonopole zu schützen. Denn Gert Schmidt sei mit Casinos Austria International und Lotterien Aufsichtsrat Gustaf Adolf Neumann befreundet. Androsch wirft den monopolistischen Casino Gesellschaften vor, dass sie den Konsumentenschutz hervorheben würden, aber gerade durch exzessive Werbung und hohe Jackpots Spielsucht fördern würden.
26. November 2006: Als Reaktion darauf meint Ex-FPÖ Justizminister Dieter Böhmdorfer, dass er eine Amtshaftungsklage gegen die Republik nicht ausschließen möchte. Es würden Klagen von Spielsüchtigen gegen die Republik Österreich vorbereitet, so Böhmdorfer. Für ihn bestehe der Sinn des Monopols darin, die Spielsucht zu verhindern und nicht zu fördern. Zu dieser Zeit hat die Staatsanwaltschaft bereits begonnen die Vorwürfe der Kanzlei Böhmdorfer, im Auftrag der Omnia GmbH, gegen bwin zu prüfen. Bwin weist alle Vorwürfe zurück.
14. Dezember 2006: Die österreichische Tageszeitung „Der Standard" fasst in einem Artikel die bisherigen Geschehnisse zusammen: „Gegen den österreichischen börsennotierten Internet- Glücksspielanbieter bwin wurde bei der Staatsanwaltschaft Wien eine Anzeige eingebracht. Die Vorwürfe lauten auf Umgehung der Steuerpflicht in Österreich und Glücksspiel ohne Konzession." Weiters zitiert „Der Standard" auch den Schriftsatz der Sachverhaltsdarstellung, die die Kanzlei Böhmdorfer beim Bundeskriminalamt eingebracht hatte: „In dem Schriftsatz wird argumentiert, dass es sich bei der gibraltesischen Firma bwin International um eine Off-Shore-Firma handle und nach Auskunft der Creditreform die Geschäfte dieser Firma außerhalb Gibraltars geführt werden müssen. Auf der Homepage von bwin werde im Gegensatz dazu ausgeführt, dass das gesamte operative Geschäft von Gibraltar aus geführt werde. Als Indizien für Geschäftstätigkeit in Österreich wird angegeben, dass die Supportnummern der Websites www.bwin.at und www.bwin.com eine österreichische Vorwahl haben." Es wurde weiters argumentiert, dass der Hauptsitz von bwin in Wien sei und von dort sämtliche Geschäfte abgewickelt würden. Im Bezug auf die Steuerhinterziehungsvorwürfe meinte die Kanzlei Böhmdorfer, aus dem Jahresbericht von 2005 eine fehlende Umsatzsteuer von € 9,57 Millionen abzulesen. Am Mittwoch zuvor gab bwin Vorstandt Norbert Teufelberger in einem Interview an, dass er immer noch keine Klage von der Kanzlei Böhmdorfer erhalten habe, aber fix damit rechne: „Solche Vorwürfe in den Raum zu stellen sind lächerlich. Ein ‚steueroptimaler Ort' sei legitim."
6.März 2007: Der EuGH fällt das Urteil im sogenannten „Placanica" Fall, der zwar weder mit bwin noch mit Omnia direkt zu tun hat, aber für Glücksspielanbieter in Europa wegweisend war. Drei italienischen Wettbüro Anbietern (Massimiliano Placanica, Christian Palazzese und Angelo Sorricchio), die für das britische Sportwetten Unternehmen „Stanleybet" vermitteln wollten kamen vor Gericht, weil „Stanleybet" eine italienische Konzession verboten wurde bzw. nicht erteilt wurde. Vor dem Verhandlungsentscheid baten die italienischen Gerichte aber um eine Einschätzung des EuGH. Dieser entschied, dass Strafandrohungen gegen Tätigkeiten im Glücksspielsektor ohne staatliche Konzession eine grundsätzliche Beschränkung der europäischen Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit darstelle. Eine Beschränkung nur zum Schutz der Konsumenten zulässig sei. Ein Urteilsspruch, der richtungsweisend für die gesamte europäische Industrie sein sollte, darunter auch bwin, die sich in ihrer Rechtsauffassung im Bezug auf Glücksspiel bestätigt sah. Am 6. März um 13:15 Uhr veröffentlichte bwin via OTS (= Original Text Presseaussendung) ihre Meinung zu diesem Urteil, mit der Überschrift „Weiterer Meilenstein in Richtung Öffnung des europäischen Glücksspielmarktes". Nur wenig später, nämlich um 16:15 Uhr, veröffentlichten die Rechtsanwälte der Omnia GmbH, mittlerweile durch die „Höhne, In der Maur & Partner" GmbH vertreten, eine OTS Meldung mit der Überschrift „Aus für bwin & Co. In Österreich?" Und vermeldeten weiter: „Wie ein österreichischer Glücksspiel- und Wettanbieter mit Lizenz aus Gibraltar davon sprechen kann, dass staatliche Glücksspielmonopole nach diesem Urteil nicht mehr zu halten seien, ist nach Lektüre des EuGH-Urteils nicht nachvollziehbar". Die unterschiedliche Auslegung seitens bwin und Omnia im Bezug auf das Placanica-Urteil unterstreicht die gegensätzliche Glücksspiel- Auffassung beider Parteien.
2. April 2007: Die Omnia Communication GmbH beantragt eine einstweilige Verfügung, um Glücksspielangebote von bwin in Österreich zu stoppen. Diesmal wurde eine Klage beim Handelsgericht eingereicht, mit dem Vorwurf des unlauteren Wettbewerbs. Omnia, selbst ein Anbieter von Online-Unterhaltungsspielen, verlangt, dass die Angebote von bwin solange in Österreich verboten werden sollen, bis das Unternehmen über eine entsprechende Konzession verfügen würde. Die Konzession von Gibraltar sei dafür keine Grundlage und wäre in Österreich ungültig. Wieder bezieht sich Omnia auf das Placanica- Urteil und sieht sich in seiner Meinung bestätigt. Bwin hingegen sieht einer möglichen Klage gelassen entgegen, da die aus Brüssel gesteuerten Entwicklungen im europäischen Glücksspielmarkt und den Äußerungen der EU-Kommission die Geschäftsbasis stärken würden – so der Originalkommentar der APA-Meldung.
21. Mai 2007: Immer noch liegt keine Entscheidung im Bezug auf die mehrfachen straf- und zivilrechtlichen Anzeigen der Omnia GmbH gegen bwin vor. Dennoch konnte die Omnia GmbH zumindest einen „Etappensieg" im Bezug auf das Verbot von TV-Werbung erreichen. Denn die Omnia GmbH hatte beim Bundeskommunikationssenat Beschwerde gegen den ORF eingebracht, dass die TV-Werbungen von bwin und einem anderen Online-Glücksspielanbieter gegen das österreichische Monopol verstoßen würden. Das Finanzministerium gab Omnia recht, da hier nicht nur das Angebot von Online-Sportwetten beworben wurde, sondern das gesamte Angebot des Unternehmens, dass auch Online-Glücksspiel mit einbezieht. Das Urteil des Bundeskommunikationssenats steht aber noch aus.
22. Mai 2007: Das Handelsgericht weißt die am 2. April eingebrachte Klage auf eine einstweilige Verfügung gegen bwin in erster Instanz ab. Die Begründung des Gerichts: „Das Gericht lehnt den Antrag auf eine einstweilige Verfügung unter Verweis auf das nicht vorhandene Wettbewerbsverhältnis zwischen der klagenden Partei und bwin ab." Die Vorstände Norbert Teufelberger und Manfred Bodner meinen gegenüber der APA zu diesem Urteil: „Klagen sind nicht der richtige Weg. Wofür wir eintreten, ist ein konstruktiver Dialog zur Gestaltung einer auf die Bedürfnisse der Konsumenten ausgerichteten EU-konformen Regelung des Glücksspiel unter Berücksichtigung der Realitäten des Internetzeitalters." Omnia betont in einer späteren APA-Meldung desselben Tages, dass es sich hier nur um den Verzicht der einstweiligen Verfügung handelt, aus „formalen Gründen" wie es heißt. Anscheinend war die Internetseite von Omnia für das Gericht nicht erreichbar und dadurch konnte das Gericht das Wettbewerbsverhältnis nicht erkennen. Die Zivilrechtsklage sei laut Omnia aber weiter im Gange und man werde im Bezug auf die nicht durchgesetzte Verfügung Rechtsmittel einlegen.
26. Juli 2007: Die Anzeigen gegen bwin und „bet-at-home" vom 21. Mai im Bezug auf die geschalteten Werbespots auf ORF und ATV werden abgewiesen. Das Magazin „Format" berichtet über die eingebrachte Beschwerde beim Bundeskommunikationssenat (BKS) durch den Omnia Gesellschafter Gert Schmidt. Die Begründung für dieses Vorgehen von Omnia, sei das Betreiben von „Zivilcourage und Markthygiene" – so das Zitat von Schmidt.
30. August 2007: Nun wird auch der Mitbewerb von bwin geklagt, denn die Staatsanwaltschaft Linz stellt aufgrund einer Anzeige einen Strafantrag gegen das Unternehmen „bet-at-home". Der Urheber der Anzeige ist….Omnia Communication-Center GmbH. Wieder ist der Vorwurf illegales Glücksspiel. „bet-at-home" Vorstand Franz Ömer reagiert gegenüber der APA gelassen: „Es ist das gute Recht eines jeden, jemanden anzuzeigen."
19. September 2007: In einem Artikel der österreichischen Tageszeitung „Der Standard" heißt es: Das Finanzministerium plant eine Novellierung des Glücksspielgesetzes, Auslöser dafür waren zwei Gerichtsentscheidungen, in denen eine EU-Widrigkeit des Glücksspielmonopols unterstrichen wird. Der Fiskus plane eine einheitliche Besteuerung der Roherträge von 16 Prozent. Dies würde neben dem Internet-Monopolisten win2days auch Spielhallen und Internet-Anbieter betreffen. Die Lockerung der Konzessionsvergabe ist immer noch heiß umkämpft. Auslöser für diese intensive Beschäftigung des Finanzministeriums mit diesem Thema seien die Bedenken der EU gegen das Glücksspielmonopol. Der EuGH akzeptiere zwar Einschränkungen von Roulette, Poker und anderen Glücksspielen, aber nur dann wenn es der Eindämmung von Spielsucht oder anderen kriminellen Aktivitäten diene. Die betreffende Pressemeldung vom 19. September besagt im Wortlaut weiter: „Auf Basis dieser Judikatur fällte das Oberlandesgericht Wien zwei Entscheidungen zugunsten privater Anbieter, in denen die EU-Konformität des österreichischen Glücksspielgesetzes in Abrede gestellt und der Marktauftritt von Firmen mit Konzessionen im EU-Ausland als zulässig erachtet wird. Der Kläger war in beiden Fällen die Omnia Communication-Center GmbH, die auf ihrer Webseite Quizspiele offeriert. Im Verfahren gegen den Platzhirschen bwin hat Omnia den Rekurs zurückgezogen, womit die Entscheidung rechtskräftig ist. Im zweiten Fall vom 5. September wurde ebenfalls zugunsten eines privaten Wettanbieters entschieden: unter Berufung auf das EuGH Placanica Urteil meinten die Richter, dass das Glücksspielmonopol und vor allem die Beschränkung auf Konzessionen für Ausspielungen samt faktischer Limitierung auf einen einzigen Kommissionär (Casinos Austria) mit dem Gemeinschaftsrecht nicht in Einklang steht. Die Beschränkung der Konzessionsvergabe auf Kapitalgesellschaften mit Sitz im Inland verstößt zudem gegen das Diskriminierungsverbot." Dennoch schien das die Überlegungen des Finanzamtes nicht zu beeinflussen, schreibt „Der Standard" weiter. Auch die Casinos sind der Meinung, dass es sich hier um Einzelmeinungen der Richter handle. Brüssel hat wegen dieser Rahmenbedingungen ein Verfahren gegen Österreich eingeleitet, das aber „auf Eis" liegt, solange die Rechtslage nicht geklärt bzw. geändert wird. Das Finanzministerium brütet währenddessen über der Schwierigkeit wie eine steuerpolitische Erfassung von Internet- Anbietern durchführbar wäre. Finanzminister Wilhelm Molterer meint diesbezüglich, dass die genannten steuerlichen Maßnahmen „derzeit nicht spruchreif" wären. Dennoch will man den Bedenken der EU Rechnung tragen.
11. Oktober 2007: Ein kurzes Resumeé der Ereignisse: Die Omnia GmbH hatte gegen bwin eine Klage und einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung beim Handelsgericht eingebracht, zumindest der Antrag der einstweiligen Verfügung wurde abgewiesen. Auch der, von Omnia, beim Oberlandesgericht Wien eingebracht Rekurs wurde abgewiesen, die Begründung dazu ist oberhalb im zitierten Wortlaut des „Der Standard" Artikels vom 19. September ausgeführt. Gegen die Entscheidung des OLG (Oberlandesgerichts) wurde ein Revisionsrekurs an den Obersten Gerichtshof (OGH) eingebracht, dieser wurde aber in weiterer Folge wieder zurückgezogen.
15. Oktober 2007: Die APA schreibt in ihrer Aussendung: „Nach einer Klagswelle der Wiener PR-Agentur und Online-Unterhaltungsspiel-Firma Omnia gegen den Sportwettenanbieter bwin schlägt bwin nun zurück. Das Unternehmen werde seinerseits eine Klage gegen Omnia einbringen, voraussichtlich wegen Kreditschädigung, sagte bwin-Sprecherin Karin Klein im „WirtschaftsBlatt". Grund dafür sind Pressemeldungen von Omnia in den vergangenen Wochen." Bwin wirft Omnia eine bewusste Desinformation vor, daher wurden die bwin Anwälte aufgefordert dagegen vorzugehen. Konkret ging es darum, dass Omnia ein Gerichtsurteil in Aussicht gestellt hatte, das bwin verbieten solle Glücksspiele ohne Konzession in Österreich anzubieten. In Wirklichkeit ging es um den Antrag eines Versäumnisurteils, indem bwin Gibraltar vorgeworfen wurde, die Klagsbeantwortung bzw. Stellungnahme im Bezug auf die einstweilige Verfügung zu spät eingebracht zu haben. Fristgerecht geantwortet hatte demnach lediglich bwin Österreich – so die APA Meldung. Die Gegendarstellung seitens bwin verwies auf die bereits gefällten Urteile des Handelsgerichts Wien und jenes des Oberlandesgerichts Wien, sämtliche Klagen bzw. Anträge auf Einstweilige Verfügung von Omnia seien bisher zurückgewiesen worden. Daher ginge bwin aufgrund der bisherigen Entscheidungen davon aus, dass der Antrag auf ein Versäumnisurteil abgewiesen werde. Bwin meint, dass sich an der Zulässigkeit des bwin Unterhaltungsangebots in Österreich nichts ändern würde.
14. Februar 2008: Eine APA Aussendung vom 14. Februar verlautbart: „Rechtsstreit bwin – Omnia geht weiter: Das Finanzministerium soll mögliche steuerliche Vergehen des Internet-Anbieters bwin untersuchen. Einen diesbezüglichen Brief haben ein Richter am Landesgericht Wien an das Finanzministerium geschrieben, berichtet das Wirtschaftsmagazin „Format" in seiner kommenden Ausgabe. In einer Anzeige im Auftrag der Omnia Communication-Center GmbH, wird bwin vorgeworfen, Teile der Körperschafts- und Umsatzsteuer nicht abgeführt zu haben. Bwin und Konkurrent Omnia führen seit geraumer Zeit Rechtsstreitigkeiten gegeneinander. Bwin weist die Vorwürfe als haltlos zurück." Der Fall „Omnia vs. Bwin" ist eine lange Geschichte an Rechtsstreitigkeiten… aber ist ein Ende in Sicht? PokerNews wird weiter berichten…
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