06.06.2008, Lesen Sie hier den Bericht über «Wetten unter Freunden EM 2008».
Ein interessanter Blog, gefunden unter www.123recht.net
--- Hallo,
ich arbeite in einer Kneipe und wir haben dort ein EM Tipspiel für unsere Stammkunden gemacht. wir sind 20 Spieler und jeder hatt 5 € Einsatz gegeben. wir tippen halt alle Spiele und je nach tip werden Punkte verteilt. der Pott ist bei 100 €, am Ende der EM bekommt der 1. 50%, der 2. 30% und der 3. 20% vom Pott.
ist das illegal solch ein Glücksspiel zu veranstaletn? es ist ja nur zu EM und nicht gewohnheitsmässig. es können auch nur Stammkunden teilnehmen und nicht alle Gäste die die Kneipe besuchen. auch wird nich dafür geworben sondern nur die ausgewählten Leute werden gefragt.
Bitte um eure Hilfe
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>Wetten unter Freunden EM 2008
Wie sang schon der Kaiser damals: ...gute Freunde....kann niemand trennen..... Man weiß nie wie es kommt im Leben.
Im geschlossenen privaten Rahmen kann nichts dagegen sprechen mal ein kleine Wette abzuschließen. Aber nicht in einer öffentlichen Gaststätte unter Gästen. Stammgäste sind auch keine rechtliche Aussnahme.
Zitat: ....nur die ausgewählten Leute werden gefragt. Das ist schon die Veranstaltung zum Glücksspiel.
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>Wetten unter Freunden EM 2008
versteh ich nicht. es ist doch nich öffentlich, es kann und darf nich jeder dran teilnehmen. ausserdem handelt es sich ja nicht um unsummen 5€ pro person is ja nich die welt.
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>Wetten unter Freunden EM 2008 > ausserdem handelt es sich ja nicht um unsummen 5€ pro person is ja nich die welt.
Das Recht macht keine Aussnahme nach der Höhe der Wetteinsätze!
Lies das und wäge neu ab: (http://www.leinert.com/jura/index.htm )
3. Juristische Auslegung 3.1. Definition von Glücksspiel In Deutschland werden als einschlägige Strafvorschriften der § 284 StGB (Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels) sowie der § 287 StGB (Unerlaubte Veranstaltung einer Lotterie oder einer Ausspielung) genannt.
Das Strafgesetzbuch enthält keine Begriffsbestimmung des Glücksspiels.
Nach einhelliger Auffassung liegt ein Glücksspiel vor, wenn die Entscheidung über Gewinn oder Verlust des Spiels nach den Spielbedingungen nicht wesentlich von den Fähigkeiten und den Kenntnissen des Spielers abhängt, sondern allein oder hauptsächlich vom Zufall.
Das lässt natürlich Raum zur Diskussion, welche dieser Wettarten (Casino, Sportwetten, Pferdewetten, Lotterie oder Unterhaltungsspiele) Glückspiel sind und ob es hierbei nur auf den Zufall ankommt oder ob es entsprechende Kenntnisse sind, die zum Wetterfolg führen.
Bei Pferdewetten und bei Sportwetten kann ja nicht nur das Glück entscheidend sein, denkbar und möglich ist hier natürlich auch, dass der Sachverstand des Spielers zum Erfolg führt. In diesem Falle handelte es sich nicht um ein Glücksspiel – das Wettangebot wäre somit legal.
Bei Lotterien oder beim Spielen im Casino hingegen kommt es sicher nicht auf den Sachverstand an: Hier entscheidet der Zufall, welche Zahlen bei der Lotterie gezogen werden oder welche Karten (Poker, Black Jack) bzw. Kugel (Roulette) im Casino fallen.
Die Rechtssprechung sieht die Sportwette dennoch grundsätzlich als Glücksspiel im Sinne des § 284 an.
Eine Lotterie ist eine besondere Art des Glücksspiels; sie wird als Glücksspiel im weiteren Sinne angesehen.
Der wesentliche Unterschied zum Glücksspiel i. S. d. § 284 StGB liegt darin, dass die Lotterie das Vorliegen eines Spielplans voraussetzt, der vom Veranstalter einseitig vorgegeben wird und nach dem sich die Beteiligten zu richten haben. Ein Spielplan regelt den Spielbetrieb im Allgemeinen und gibt die Teilnahme-Bedingungen an.
Dieser Spielplan regelt die Beteiligung an den ausgesetzten Gewinnen und die Gewinnermittlung. Eine besondere Kenngröße ist die Höhe des Einsatzes. Bei einem Lotterietipp steht der Preis pro Kästchen fest.
Eine Sportwette ist keine Lotterie, da der Spieler seinen Einsatz selber bestimmen kann. Zusätzlich ist die Gewinnquote zwischen Wetter und Buchmacher für jede Spielpaarung individuell – sie wird jedes Mal neu vereinbart.
Beim Lotto werden die Wettbedingungen zwischen dem Lotto-Unternehmen und dem Wetter nie individuell und nie neu vereinbart - hier gibt es einen generellen gültigen Spielplan, der klar festgelegt, wie hoch der Einsatz ist und unter welchen Bedingungen man den Gewinn realisieren wird. Ebenso ist die Gewinnhöhe immer fest definiert: Sie ist ein Anteil innerhalb einer Gewinnklasse (Jackpot) oder ein fest definierter Betrag (z.B. €5Mio bei der Liechtensteiner Lotterie) für „Sechs Richtige“.
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Und hier noch ein paar Links zum Thema Glücksspielrecht, insbesondere zum Thema Poker
Sammlung von allen veröffentlichten Artikeln zum Thema Glücksspielrecht (> 1000)
https://www.casinos.ch/adresse.cfm?key=189396
ESBK äussert sich auf Anfrage von Casinos.ch zum Thema Jassen und Pokern zu Hause und weitere Informationen zum Glücksspielrecht in der Schweiz
Aktuelle Rechtslage in Deutschland
Infos zur aktuellen Rechtslage in Österreich 1
Infos zur aktuellen Rechtslage in Österreich 2
Casinos.ch ist die Gaming & Entertainment-Plattform der Schweiz und mit über 20 Informationsportalen und rund 100 Internetnamen (Domains) das grosse News- und Pressenetzwerk der Casino- und Glücksspielszene in Europa.
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