10.06.2008, Lesen Sie hier den Bericht über «Poker-Verbot gekippt».
Nordrhein-Westfalen
Münster (ddp) - Das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen hat das Verbot von Poker-Turnieren gekippt. Wie das Gericht mitteilte, gaben die Richter einer Beschwerde von Poker-Turnierveranstaltern gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster statt. Ein ausgesprochenes Verbot durch die Stadt Rheine sei "voraussichtlich rechtswidrig", hieß es zur Begründung.
Das Pokerspiel in der von der Antragstellerin geplanten Weise sei "kein verbotenes Glücksspiel". Die Kommune müsse das vom Verwaltungsgericht zunächst bestätigte Verbot erneut überprüfen. Ein verbotenes Glücksspiel ist nach Angaben des OVG dadurch gekennzeichnet, "dass die Spieler einen Spieleinsatz zahlen, aus dem die Gewinnchance des Einzelnen" erwachse. Die von dem Pokerveranstalter erhobene Teilnahmegebühr in Höhe von 15 Euro stelle einen solchen Spieleinsatz nicht dar. Bei der Gebühr gehe es nicht um "Finanzierung der Gewinne", sondern ausschließlich um die "Deckung der sonstigen Veranstaltungskosten", hieß es.
------weiterer Bericht zu diesem Thema----
Oberverwaltungsgericht erlaubt Poker-Turniere
Münster (ddp-nrw). Das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen hat das Verbot von Poker-Turnieren gekippt. Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, gaben die Richter einer Beschwerde von Poker-Turnierveranstaltern gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster statt. Ein ausgesprochenes Verbot durch die Stadt Rheine sei «voraussichtlich rechtswidrig», hieß es zur Begründung. Das Pokerspiel in der von der Antragstellerin geplanten Weise sei «kein verbotenes Glücksspiel». Die Kommune müsse das vom Verwaltungsgericht zunächst bestätigte Verbot erneut überprüfen.
Ein verbotenes Glücksspiel ist nach Angaben des OVG dadurch gekennzeichnet, «dass die Spieler einen Spieleinsatz zahlen, aus dem die Gewinnchance des Einzelnen» erwachse. Die von dem Pokerveranstalter erhobene Teilnahmegebühr in Höhe von 15 Euro stelle einen solchen Spieleinsatz nicht dar. Bei der Gebühr gehe es nicht um «Finanzierung der Gewinne», sondern ausschließlich um die «Deckung der sonstigen Veranstaltungskosten».
Falls bei Poker-Turnieren für andere - möglicherweise illegale - Spiele geworben werde, komme grundsätzlich «nur ein Verbot der Werbung dafür in Betracht», hieß es weiter zur Begründung. Der Senat wies allerdings darauf hin, dass die Stadt Rheine prüfen könne, ob derartige Turniere gegen die Gewerbeordnung verstoßen.
Das Urteil dürfte weitreichende Folgen auf Verbotspläne durch das Land NRW haben. Das Düsseldorfer Innenministerium prüft seit einigen Wochen ein Verbot von öffentlichen Poker-Turnieren. Als erstes Bundesland hatte Rheinland-Pfalz kommerzielle Poker- Veranstaltungen untersagt. Nicht betroffen von dem Verbot sind Pokerrunden in den staatlichen Spielcasinos.
(Az.: 4 B 606/08)
Quelle: Yahoo! Nachrichten
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