19.06.2008, Lesen Sie hier den Bericht über «VfGH prüft Haftungsfrage».
Der Verfassungsgerichtshof prüft Haftungsfrage der Casinos Austria für spielsüchtige Gäste Wien - Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat sich am Mittwoch in einer öffentlichen Verhandlung mit der Frage beschäftigt, in welchem Ausmaß die Casinos Austria für Besucher haften, die überdurchschnittlich viel Geld ein- und damit ihre Existenz aufs Spiel setzen. Das Gesetzesprüfungsverfahren hatten das Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck sowie das Landesgericht Innsbruck in die Wege geleitet, die eine Bestimmung im Glücksspielgesetz (GSpG) als verfassungswidrig ansehen.
Konkret geht es um den Par. 25 Abs. 3 GSpG, der den Casinos Austria zunächst vorschreibt, Auskünfte über die Bonität jener Spieler einzuholen, bei denen die Häufigkeit und Intensität der Casino-Besuche den Verdacht nahe legen, dass diese damit ihre wirtschaftliche Existenz gefährden. Unterlässt die Spielbank gewisse Vorsorgemaßnahmen, warnt sie etwa die betroffenen Spieler nicht oder hindert sie diese in letzter Konsequenz nicht am Betreten des Casinos, haftet sie unter Umständen für die erlittenen Verluste des Betroffenen bis zur Höhe seines jeweiligen konkreten Existenzminimums.
Gegen Gleichheitsgrundsatz
Die Haftung ist allerdings innerhalb von sechs Monaten nach dem jeweiligen Verlust gerichtlich geltend zu machen, was die Tiroler Gerichte als nicht verfassungskonform ansehen, da diese Norm im Hinblick auf die üblichen Fristen im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) sachlich nicht gerechtfertigt sei und daher gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße.
"Eine Einschränkung der Haftung auf sechs Monate kommt einem kompletten Ausschluss der Haftung gleich", gab der Innsbrucker Anwalt Günther Riess im Rahmen der VfGH-Verhandlung zu bedenken. Aus seiner Erfahrung heraus - der Jurist vertritt regelmäßig der Spielsucht anheimgefallene Casino-Besucher mit Schadenersatzforderungen gegen die Casinos Austria - sei zu dem Zeitpunkt, an dem sich die Betroffenen üblicherweise ihr Problem eingestehen und sich an einen Rechtsbeistand wenden, der allergrößte Teil ihrer finanziellen Reserven bereits verloren.
Achterlisten
Grundsätzlich findet Riess, dass es den Casinos Austria AG zumutbar wäre, sich mehr der gefährdeten Spieler anzunehmen: Diese führen seit längerem sogenannte Achterlisten - wer mehr als achtmal im Monat in den heimischen Casinos Fortuna bezwingen möchte, wird intern registriert. Laut Riess sollen über ein Kalenderjahr betrachtet in den Casinos Wien, Baden und Linz gerade einmal 18 Personen in diese Kategorie fallen.
"Es wäre daher kein unverhältnismäßiger Aufwand, sich mit diesen Leuten eingehender auseinanderzusetzen und ihre finanzielle Situation zu erfragen", gab der Rechtsanwalt zu bedenken.
Die Casinos Austria halten dem eine Million Besucher pro Jahr entgegen. Es sei bei dieser Vielzahl nicht möglich, auch nur annähernd abzuschätzen, wer davon spielsuchtgefährdet sei. Andererseits wolle man die Gäste nicht über Gebühr überwachen und kontrollieren. Überdies gebe man jährlich drei Millionen Euro für Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Casino-Besucher aus. (APA)
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