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Wettbüro zu Unrecht geschlossen



26.06.2008, Lesen Sie hier den Bericht über «Wettbüro zu Unrecht geschlossen».

Richter Nikolaus Bierast widerspricht Ordnungsamt - Amberger Betreiber freigesprochen Amberg. (tk) Es passiert nicht jeden Tag, dass sich ein Amtsrichter im Schnelldurchgang über einen städtischen Beschluss hinwegsetzt. Das Ordnungsamt hatte 2006 auf die Schließung von Ambergs einzigem Wettbüro an der Georgenstraße hingewirkt. "Glücksspiel ohne behördliche Erlaubnis" lautete am Mittwoch die Anklage, die Nikolaus Bierast nach wenigen Minuten verbal fallen ließ: "Ich sehe in einer Verurteilung keinen großen Sinn."

Matthias Haßler, der als Student in Regensburg über einem renommierten Sportwettbüro wohnte, kam damals mit den Betreibern in Kontakt und auf die Idee, es ihnen in Amberg gleich tun zu wollen. "Da lässt sich bestimmt was verdienen", dachte sich der mittlerweile 29-Jährige, der den wetten.de-Shop im August 2005 eröffnete und ab Anfang 2006 vom gleichaltrigen Norbert Braun unterstützt wurde: "Wir haben das als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts betrieben. Es gab keine Anzeichen, dass es Probleme geben würde." Als die Geschäfte laut Haßler "richtig gut liefen", drängte das Ordnungsamt auf eine Schließung. Wie vor Gericht zu erfahren war, berief sich die Behörde auf das Lotteriegesetz, das in Bayern ein Sportwettenmonopol für die Lotterieverwaltung vorsah.

Das juristische Problem: Das Bundesverfassungsgericht stufte diese Regelung als verfassungswidrig ein und empfahl eine Überarbeitung des Gesetzes. Haßler und Braun machten in Absprache mit ihren Anwälten weiter und sollten dafür nun die juristische Rechnung erhalten. Doch das sah Nikolaus Bierast anders: "Das Gesetz ist für rechtswidrig erklärt worden. Das darf nicht zu einer Verurteilung führen. Auch wenn die Stadt Amberg anderer Auffassung ist." Haßler und Braun, die für zwei Buchmacher in Liverpool und Gibraltar die "zwischen drei und 50 Euro" hohen Wetten der Kunden annahmen, bekamen von den beiden Unternehmen für die Verhandlung Anwälte gestellt. Einer von ihnen, Peter Aidenberger aus Bad Homburg, plädierte auf Freispruch: "Mein Mandant und Herr Braun haben nichts anderes gemacht als jede Lottoannahmestelle auch." Zudem sei nie die Polizei in dem Laden am Malteserplatz gewesen, um zu sagen: "Das geht hier nicht." Die Ordnungshüter seien laut Aidenberger gleich mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür gestanden.

Von (tk) | 26.06.2008 | Netzcode: 1430347 Amberg Wettbüro zu Unrecht geschlossen Richter Nikolaus Bierast widerspricht Ordnungsamt - Amberger Betreiber freigesprochen Richter Bierast gab zu, die Strafbefehle unterschrieben zu haben, stützte sich in der Verhandlung aber auf ein Urteil des Oberlandesgerichts München. Auch darin heißt es, dass "der Freiheitsbereich des Einzelnen" durch das alte Lotteriegesetz verfassungswidrig beschränkt worden sei.

Der Amtsrichter sprach Matthias Haßler und Norbert Braun frei und sagte: "Sie dürfen ihr Wettbüro wieder aufmachen." Doch das wollen sich die beiden Amberger erst noch einmal gründlich überlegen.

Richter Bierast gab zu, die Strafbefehle unterschrieben zu haben, stützte sich in der Verhandlung aber auf ein Urteil des Oberlandesgerichts München. Auch darin heißt es, dass "der Freiheitsbereich des Einzelnen" durch das alte Lotteriegesetz verfassungswidrig beschränkt worden sei.

Der Amtsrichter sprach Matthias Haßler und Norbert Braun frei und sagte: "Sie dürfen ihr Wettbüro wieder aufmachen." Doch das wollen sich die beiden Amberger erst noch einmal gründlich überlegen.



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