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Protokolle der Burgerversammlungen über das Schicksal des Casino Zermatt



Casino Zermatt

24.06.2004, Lesen Sie hier den Bericht über «Protokolle der Burgerversammlungen über das Schicksal des Casino Zermatt»


Schon im Mai des letzen Jahres musste das Casino Zermatt eine Kapitalerhöhung von 3 Mio Franken beantragen. Da die Burgengemeinde zu 50% Träger des Casinos ist, hätte das ein Kredit von 1,5 Mio Franken bedingt. Die Protokolle der 2 entscheidenden Versammlungen sind hier aufgeführt. -------- Protokolle-----------

Burgerversammlung vom 22. Mai 2003

6. Beschlussfassung Casino Kursaal Zermatt AG Die Burgerinnen und Burger haben vorgängig ein Informationsschreiben zu diesem Traktandum erhalten.

Den Anwesenden wird nochmals die Ausgangslage wie Beteiligungsverhältnis, Eigenkapital und getätigte Investitionen dargelegt. Des Weiteren wird das Geschäftsergebnis 2002 präsentiert, wobei auf die Problematik der verschiedenen Rechnungslegungsvorschriften eingegangen wird. Zudem erhält die Urversammlung Kenntnis des Geschäftsergebnisses 2003 per 30.04.2003. Anhand verschiedener Folien wird über die Entwicklung der einzelnen Spielangebote informiert.

Die Eigenkapitalvorschriften der Eidg. Spielbankenkommission schreiben ein Mindesteigenkapital von 30% der Bilanzsumme vor, was für die Casino Kursaal Zermatt AG ein EK von CHF 3.7 Mio. bedeutet. Aufgrund des negativen Geschäftsergebnisses 2002 sowie dem budgetierten Verlust für 2003 und 2004 muss mit einem Kapitalbedarf von CHF 3 Mio. gerechnet werden. Dies würde für die Burgergemeinde, als 50%-Partner, finanzielle Aufwendungen von CHF 1.5 Mio. bedeuten.

Der Versammlung stehen 4 Varianten zur Beschlussfassung:

• Variante 1: Jeder Partner bezahlt CHF 1.5 Mio. (Beteiligung BGZ unverändert 50%). • Variante 2: Die Burgergemeinde beteiligt sich nicht, der jetzige Partner übernimmt den Gesamtbetrag (Beteiligung BGZ neu 25%). • Variante 3: Für den Anteil der Burgergemeinde wird ein dritter Partner gesucht (Beteiligung BGZ neu 25%). • Variante 4: Das Casino wird geschlossen und die Gesellschaft aufgelöst (Übernahme bestehender Verpflichtungen).

Zu den verschiedenen Varianten werden der Versammlung die jeweiligen, daraus resultierenden Konsequenzen zur Kenntnis gebracht.

Sämtliche Verträge und Vereinbarungen wurden auf Kostensenkungsmöglichkeiten überprüft. Ebenfalls wurden im operativen Bereich grösstmögliche Einsparungen vorgenommen. Sollte sich die Versammlung für die erste Variante entscheiden, müssten wichtige und notwendige Investitionen zurückgestellt oder andernfalls eine Neuverschuldung eingegangen werden. Aufgrund der erstellten Businesspläne kann mit einer Dividendenzahlung erst ca. 2017 gerechnet werden.

Die eidg. Spielbankenkommission gewährt eine Reduktion der Spielbankenabgabe bis ins Jahr 2006.

Auf Anfrage bezüglich einer allfälligen Liquidation der Gesellschaft erklärt der Vorsitzende, dass dies in erster Linie den Spielbetrieb betreffen würde. Sollte sich das Beteiligungsverhältnis ändern, müssten sämtliche Schnittstellen sowie bestehende Verträge teilweise angepasst werden.

Im Baurechtsvertrag wurde festgehalten, dass das Gebäude am Ende der Vertragsdauer entschädigungslos an die Burgergemeinde zurückfallen würde. Sollte sich die Gesellschaft jedoch früher auflösen, müsste für das Gebäude der Verkehrswert berechnet und entsprechend entschädigt werden.

Falls der jetzige Partner z.B. nach einem Jahr beschliesst aus dem Casino auszusteigen, bestünde die Möglichkeit, einen anderen Partner an der Casino Kursaal Zermatt AG zu beteiligen. Seriöse Interessenten müssten allerdings zuerst gefunden werden.

Schlussbemerkung: Der frühere Burgerrat hat sich mit grossem Engagement für den Erhalt der Konzession eingesetzt und Erfolg gehabt. Der heutige Burgerrat ist überzeugt, mit einem Casinobetrieb in Zermatt unseren Gästen ein wertvolles und innovatives Angebot bieten zu können. Dass die Ertragslage derart negativ ausfallen würde, konnte im Voraus nicht abgeschätzt werden. Sämtliche B-Casinos, ausser Crans-Montana, sind in einer ähnlichen bzw. heikleren Lage.

Beschlussfassung Da die Casino Kursaal Zermatt AG eine eigenständige Gesellschaft ist, muss die Urversammlung heute ausschliesslich über die Frage der Kapitalerhöhung befinden. Somit kommt nachfolgende Vorlage zur Abstimmung:

Wollen Sie der Casino Kursaal Zermatt AG für eine Kapitalerhöhung CHF 1.5 Mio. als Eigenkapital zur Verfügung stellen?

In offener Abstimmung lehnen die anwesenden Burgerinnen und Burger eine Kapitalerhöhung mit nachfolgendem Resultat ab:

Ja 0 Nein 46 Enthaltungen 2

Info von http://burgergemeinde.zermatt.ch/aktuell/burgerversammlung/archiv/id622/

-------------------------------------

Burgerversammlung vom 15. Dezember 2003

5. Information Casino Kursaal Zermatt AG Der Vorsitzende legt einleitend noch einmal im Detail die Entstehung der Casino Kursaal Zermatt AG dar. Aktuell gehört die Casino Kursaal Zermatt AG zu 75% der Saarland Spielbanken GmbH, während die Burgergemeinde eine Beteiligung von 25% hält. Das Casino ist zurzeit geschlossen und der Personalbestand auf ein Minimum heruntergefahren. Das Casino kann nicht geöffnet werden, weil sich die Revisionsstelle auf den Standpunkt stellt, dass aufgrund des bisherigen Geschäftsverlaufes nicht mehr zu Fortführungswerten sondern zu Liquidationswerten bilanziert werden muss. In der Folge verletzt die Gesellschaft die Eigenkapitalvorschriften der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK). Diese Situation kann im Moment nicht korrigiert werden, weil beide Aktionäre nicht bereit sind, noch einmal Geld in das Casino-Projekt zu investieren. Als Gründe für den schlechten Geschäftsgang führt der Vorsitzende aus, dass das Casino in einem schwierigen wirtschaftlichen (z.B. Konjunktur) und politischen Umfeld (z.B. 11. September) eröffnet wurde. Daneben habe man in der gesamten Schweiz feststellen müssen, dass in den Bergdestinationen für Casinos nur eine geringe Nachfrage besteht. Dies zeigen auch die Beispiele von Arosa, Davos oder St. Moritz, welche entweder schon geschlossen sind oder ebenfalls mit grossen Problemen kämpfen. Auch die vom Gesetzgeber definierten Rahmenbedingungen haben die Geschäftstätigkeit erschwert. Dazu habe es in der strategischen und operativen Führung des Casinos Probleme gegeben und auch dem Spielsaal fehle es an Atmosphäre. Den anwesenden Burgerinnen und Burgern werden anschliessend drei Szenarien aufgezeigt, wie die Zukunft der Casino Kursaal Zermatt AG aussehen könnte:

Szenario 1: Die CKZ AG kann mit einem zusätzlichen Partner weitergeführt werden Voraussetzung für diese Variante wäre, dass die CKZ AG in eine Immobiliengesellschaft und in eine Betriebsgesellschaft aufgeteilt würde. Der neue Partner würde sich nur an der Betriebsgesellschaft beteiligen.

Für die Burgergemeinde würden sich bei dieser Variante folgende Konsequenzen ergeben:

- BGZ verliert wegen Kapitalschnitt 2/3 des investierten Kapitals - BGZ wird zu 25% Aktionärin der Immobiliengesellschaft - Anteil BGZ an der Betriebsgesellschaft reduziert sich auf ca. 12.5% - Baurechtsvertrag bleibt bestehen

Diese Variante hätte den Vorteil, dass das Casino weitergeführt und das Angebot der Destination erhalten bleibt. Die Burgergemeinde würde nur einen Teil des investierten Kapitals verlieren. Gleichzeitig würde diese Variante aber keine nachhaltige Lösung darstellen, da das Risiko bleibt, dass das Casino auch mit einem neuen Partner nicht rentabilisiert werden kann.

Szenario 2: Die CKZ AG geht Konkurs Dieses Szenario hätte für die Burgergemeinde zur Konsequenz, dass sie ihr gesamtes investiertes Kapital von CHF 1.5 Mio. verlieren würde. Es müsste ausserdem mit einem Imageschaden gerechnet werden.

Szenario 3: Die CKZ AG wird von der BGZ übernommen und einem anderen Zweck zugeführt Auch bei diesem Szenario würde die Burgergemeinde das investierte Kapital verlieren. Der Imageschaden könnte vermieden werden und es könnte eine langfristige Lösung allenfalls mit einem Dritten angestrebt werden. Aufgrund entsprechender Gerüchte erklärt der Vorsitzende mit Nachdruck, dass zur Sanierung der CKZ AG kein Geld verwendet wird, welches aus einer allfälligen Realisierung der Holdingstruktur stammt. Ebenfalls ist festzuhalten, dass ein allfälliger Konkurs der CKZ AG für die Burgergemeinde Zermatt schmerzliche Verluste mit sich bringen würde, deren Existenz aber durch einen Konkurs nicht bedroht wäre. Auf Anfrage der Versammlungsteilnehmer erklärt der Vorsitzende, dass die in den früheren Informationsschreiben genannten Umsatzerwartungen auf Analysen von spezialisierten Unternehmungen (Marktforschungsinstitute etc.) beruhten. Ebenfalls wurden während des damaligen Bewerbungsverfahrens die Vorschriften seitens der Eidg. Spielbankenkommission ständig angepasst und verändert. Die Burgerversammlung sei diesbezüglich vom Burgerrat an verschiedenen Burgerversammlungen orientiert worden. Auf eine weitere Anfrage erklärt der Vorsitzende, dass der Verkauf der Konzession an eine andere Casinogesellschaft, aus rechtlichen Gründen, nicht möglich ist. Entsprechende Abklärungen wurden bereits vorgenommen.

Sollte die CKZ AG in Konkurs gehen, würde der maximale Verlust für die Burgergemeinde CHF 1.5 Mio. betragen, was dem einbezahlten Aktienkapital entspricht. Falls die Burgergemeinde das Gebäude heute zurückkaufen möchte, würde der Kaufpreis dem heutigen Verkehrswert entsprechen. Da die Raiffeisenbank als Hauptgläubigerin auftritt, legt der Burgerrat grössten Wert darauf, dass für die Bank der finanzielle Schaden bei einer allfälligen Schliessung des Casinos möglichst minimal gehalten werden kann. Der Burgerrat wird alles daran setzen, bezüglich des Casinos eine annehmbare Lösung zu finden. Es ist jedoch festzuhalten, dass aufgrund der Beteiligungsverhältnisse (Saarland Spielbanken GmbH 75%; Burgergemeinde Zermatt 25%) der Einfluss beschränkt ist.



Über Casino Zermatt:

Eröffnet am 14. Dezember 2002.

Casino definitiv geschlossen per 10. Juni 2004.



--- Ende Artikel / Pressemitteilung Protokolle der Burgerversammlungen über das Schicksal des Casino Zermatt ---


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