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Schweizer Casino Verband: Bericht des Präsidenten über das Verbandsjahr 2003



Schweizer Casino Verband (SCV)

26.06.2004, Lesen Sie hier den Bericht über «Schweizer Casino Verband: Bericht des Präsidenten über das Verbandsjahr 2003»


1. Branche Ende 2003 waren sämtliche vom Bundesrat in der ersten Runde konzessionierten Spielbankenprojekte in die Tat umgesetzt. Nachdem 15 Betriebe bereits im Jahr 2002 eröffnet hatten, folgten im Berichtsjahr nacheinander die Casinos in Montreux, Fribourg, Meyrin, Locarno, Basel und St. Gallen. Leider kam es auch schon zur ersten befürchteten Schliessung eines Bergcasinos: Das Casino Arosa musste nach knapp einem Betriebsjahr den Spielbetrieb einstellen. Auch das Casino Zermatt schloss nach Weihnachten - zumindest vorübergehend - seine Tore.

Für die übrigen Spielbanken war das 2003 das erste volle Geschäftsjahr mit neurechtlicher Konzession. Das von der noch jungen Branche praktisch aus dem Stand erzielte Ergebnis fällt gesamthaft gesehen sehr positiv aus. Mit 561 Mio. Franken konnten der Bruttospielertrag im Vergleich zum Vorjahr beinahe verdoppelt werden. Die 19 dem SCV angeschlossenen Spielbanken durften über 3 Mio. Besucher empfangen und erzielten einen Bruttospielertrag von rund 540 Mio. Franken, davon ca. 388,5 Mio. Franken mit dem Glücksspielautomatenangebot und ca. 151,5 Mio. Franken mit dem Tischspiel. Der Branche ist es gelungen, sich innert kürzester Zeit zu einem wichtigen Wirtschaftszweig zu entwickeln, der nicht nur beträchtliche Einnahmen für die AHV (rund 223 Mio. Franken) und die Standortkantone (rund 37 Mio. Franken) generiert, sondern im wirtschaftliche schwierigen Berichtsjahr mehr als 2000 Arbeitsplätze anbieten konnte und über 150 Mio. Franken investiert hat.

Gut ins neue Spielbankenzeitalter gestartet sind erwartungsgemäss die A-Casinos in den Grenzgebieten sowie in den Grossregionen Zürich und Bern. Diese Betriebe konnten ihre Budgetzahlen nicht nur erreichen, sondern zum Teil sogar übertreffen. Unter den Erwartungen liegen die Ergebnisse in Luzern. In der Zentralschweiz ist die Casino-Kultur offenbar noch deutlich weniger verwurzelt. Zudem litt gerade der Standort Luzern zusammen mit den touristischen B-Casinos in den Bergregionen am meisten unter der Tourismusflaute.

Die B-Casinos hatten wie vorhergesagt aufgrund der verschiedenen gesetzlichen Beschränkungen generell mit mehr Startschwierigkeiten zu kämpfen. Ausnahmen bestätigen aber auch hier die Regeln, wie beispielsweise die Bruttospielerträge von Mendrisio oder Pfäffikon zeigen. Ein grosser Teil der Betriebe konnte trotz dieser Einschränkungen zufrieden stellende Bruttospielerträge erzielen, auch wenn es gerade an neuen Standorten zweifellos noch Verbesserungspotenzial gibt. Demgegenüber kämpfen die Bergcasinos bereits um’s Überleben. Die Hauptgründe für die Probleme dieser Betriebe liegen einerseits in den beschränkten Einzugesgebieten und der Tourismusflaute. Andererseits werden die kleinen touristischen Casinos durch die hohen Fixkosten, die durch die Einhaltung der gesetzlichen Auflagen entstehen, regelrecht erdrückt.

Der Bundesrat hat auf die schwierigeren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Betriebsvorschriften für die B-Casinos reagiert, indem er für die Abgabeperioden 2002 und 2003 den Basisabgabesatz gesenkt hat: Für die Bergcasinos (Arosa, Davos, St. Moritz und Zermatt) auf 20 %, für die übrigen B-Casinos auf 30 %. Damit hat der Bundesrat ein wichtiges und richtiges Zeichen gesetzt. Das Grundproblem – die verschiedenen unnötigen betrieblichen Einschränkungen für die B- Casinos – wurde damit noch nicht gelöst. Der Handlungsbedarf ist aber erkannt. Eine Revision der Spielbankenverordnung und der Glücksspielverordnung ist bereits in Vorbereitung. Es wird damit gerechnet, dass es im Rahmen dieser Revision zu einer Verbesserung der Rahmenbedingungen der B- Casinos kommen wird.

2. Verbandstätigkeiten 2.1. Recht Das Berichtsjahr startete gleich mit einem für die Zukunft der gesamten Spielbankenbranche entscheidenden Thema: der Vernehmlassung zum Lotteriegesetz. Der Entwurf, den die Expertenkommission Lotteriegesetz Anfang Dezember 2002 in die Vernehmlassung geschickt hatte, war nicht durchdacht. Er untergrub die ordnungspolitische Ausrichtung des Spielbankengesetzes und verhinderte eine kohärente Glücksspielpolitik. Die Expertenkommission sprach sich für eine vollständige Marktöffnung für Lotterie- und Wettspiele aus. Lotteriegesellschaften hätten in Zukunft spielbankentypische Glücksspiele ausserhalb von Spielbanken anbieten können. Dabei hätten sie sämtliche Vertriebesformen nutzen dürfen. Ganz im Gegensatz zum Spielbankengesetz waren im Lotteriegesetz aber keine auch nur annähernd gleichwertigen Zugangsbeschränkungen und Anforderungen an den Jugend- und Sozialschutz vorgesehen. Die Umsetzung dieses missratenen Lotteriegesetz-Entwurfs hätte eine kontrollierte und sozialverträgliche Entwicklung des Schweizer Glücksspielmarktes verunmöglicht. Die im Spielbankengesetz vorgeschriebenen und von den Spielbanken tagtäglich mit viel personellem und finanziellem Aufwand umgesetzten Massnahmen zum Schutz der Gesellschaft vor den möglichen sozialschädlichen Folgen des Glücksspiels wären hinfällig geworden. Diese unlautere Konkurrenzierung durch die Lotterie- und Wettgesellschaften hätte die wirtschaftliche Existenz der Spielbanken und damit auch die Alimentierung des Ausgleichsfonds in der vorgesehenen Höhe massiv gefährdet. Der Verband forderte deshalb in seiner Stellungnahme eine radikale Neuüberarbeitung der Gesetzesvorlage und erwartete ein Verbot von spielbankentypischen bzw. –ähnlichen Glücksspielen ausserhalb von Spielbanken.

Die im August bekannt gegebenen Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zeigten unmissverständlich, wie umstritten die Ausrichtung der Revision des Lotteriegesetzes war. Folge war eine weitere zeitliche Verzögerung: Das EJPD hatte bis Ende 2003 Zeit, um dem Bundesrat Vorschläge für das weitere Vorgehen zu unterbreiten. Der Schweizer Casino Verband wird sich für eine rasche Revision des Lotteriegesetzes stark machen, damit möglichst bald nicht nur im Bereich der Spielbanken, sondern auch im Bereich der Lotterien und Wetten transparente, kontrollierbare und sozialverträgliche Verhältnissen geschaffen werden können. Dass ein rasches Handeln dringend nötig ist, zeigen die besorgniserregenden Entwicklungen auf dem Lotterie- und Wettmarkt im vergangenen Berichtsjahr: Die Grossveranstalter von Lotterien und Wetten haben deutlich gemacht, dass sie nicht mehr davor zurückschrecken, Spielangebote auf den Markt zu bringen, die das Spielbankengesetz unterlaufen bzw. klar gegen das Lotteriegesetz verstossen. Grösste Bedenken hat der Verband namentlich betreffend die geplante Einführung bzw. die Ausweitung des bestehenden Angebots an sogenannten Tactilo- bzw. Touchlot-Automaten.

Dieser Missstand ist auch dem Bundesrat nicht verborgen geblieben. In seinen Antworten auf die Motion von Nationalrat Gysin und die Interpellation von Ständerat Lauri machte er deutlich, dass sich die Tactilos in ihrer aktuellen äusseren Form und in ihrem praktischen Funktionieren aus Sicht der Spieler nicht genügend von Glücksspielautomaten unterscheiden. Der Bundesrat zeigte sich besorgt über die Einführung und vor allem auch über den sehr grossen Ausbau dieses Spielangebotes, gerade im Hinblick auf das Spielsuchtpotenzial dieser Geräte. Es bestehe die Gefahr, dass mit den Tactilo-Geräten die Regelungen des SBG unterlaufen werden. Diese Auffassung teilte auch die Eidgenössische Spielbankenkommission und forderte eine rasche Teilrevision des geltenden Lotteriegesetzes oder der geltenden Lotterieverordnung, um ein wirksames Vorgehen gegen dieses Spielangebot zu ermöglichen.

Die Bundesbehörden haben den Handlungsbedarf zwar erkannt, können aber scheinbar aufgrund der heutigen Gesetzeslage nicht gegen diese Lotteriespielautomaten einschreiten. Somit ist jetzt der Gesetzgeber gefordert. Der Schweizer Casino Verband unterstützt die vom Nationalrat Alexander J. Baumann in der Wintersession eingereichte Parlamentarische Initiative, welche eine Teilrevision des Lotteriegesetzes verlangt. Lotterien und Wetten, die mittels berührungsintensiven elektronischen Spieloberflächen (z.B. „Tactilos“ oder die sog. „Video Lottery Terminals“) angeboten werden, sollen vor der Bewilligungserteilung durch die Kantone einer Konformitätsprüfung durch den Bund unterzogen werden. Damit soll der heutige gefährliche Wildwuchs eingedämmt werden, der die Revision des Lotteriegesetzes präjudizieren und den notwendigen gesetzgeberischen Handlungsspielraum der Eidgenössischen Räte einschränken könnte.

Klar rechtswidrig war nach Ansicht des Verbandes die Einführung der neuen Sportwette „sporttip“ durch die Swisslos bzw. die Sport-Toto-Gesellschaft. Ein Blick ins Lotteriegesetz zeigt unmissverständlich, dass Buchmacherwetten, sprich Wetten mit zum voraus festgesetzten fixen Quoten, generell verboten sind. Ein derart krasser Verstoss gegen das Rechtsstaatsprinzip durch die staatliche Lotteriegesellschaften bzw. Kantone darf nach Ansicht des Schweizer Casino Verbandes nicht geduldet werden, auch wenn der Rechtsbruch angeblich ausschliesslich im Interesse der Gemeinnützigkeit bzw. zu Gunsten des Sports erfolgt. Der SCV reichte deshalb Ende November 2003 im Kanton Basel Stadt Strafanzeige wegen Verstoss gegen das Lotteriegesetz ein. Das Verfahren ist derzeit noch hängig, obwohl es sich um ein Offizialdelikt handelt und man angesichts des fortgesetzten Rechtsverstosses an sich eine rasche Behandlung der Angelegenheit erwarten dürfte.

Bei der verbandsinternen Erarbeitung von Revisionsvorschlägen für die Spielbankenverordnung und die Glücksspielverordnung kam es zu einer Interessenkollision zwischen den A- und den B-Casinos. Die B-Casinos forderten verschiedene Anpassungen im Bereich der Angebotsgestaltung, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern (z.B. Erhöhung der Maximaleinsätze beim Automatenspiel, Erhöhung der Maximalgewinne, Erhöhung des Jackpots auf 250'000 Franken, Ausweitung des Automatenangebots, Erleichterungen bei den Tischspielen). Zudem verlangten sie im steuerlichen Bereich eine Gleichbehandlung mit den A-Casinos, konkret eine Halbierung des Progressionssatzes. Die A-Casinos befürchteten im Gegenzug, dass diese Anpassungen die Marktsituation kurz nach der Betriebsaufnahme zu stark verändern könnten. Sie argumentierten, dass eine faktische Angleichung der beiden Konzessionstypen zu einer Verschärfung des Wettbewerbs führen würde, mit dem die A- Casinos bei ihren Investitionsentscheiden aufgrund der gesetzlichen Ausgangssituation bei Konzessionseinreichung nicht gerechnet hatten bzw. nicht rechnen mussten. Der Eidgenössischen Spielbankenkommission, die derzeit die Revision vorbereitet, kommt nun die Rolle des Schiedsrichters zu. In Kürze wird der Ball allerdings wieder bei der Branche liegen: Die Vernehmlassung der Spielbanken- und der Glücksspielverordnung ist für die erste Hälfte des Jahres 2004 vorgesehen.

2.2. Spiele / Technik / Sicherheit Die Eidgenössische Spielbankenkommission erliess am 25. September 2003 ihr fünfte Mitteilung. Darin fasst sie ihre Praxis bei der Aufsicht über die konzessionierten Spielbanken zusammen und legt ihre Rechtsauffassung zu bestimmten Normen der Spielbankengesetzgebung dar. Der Verband nutzte die Gelegenheit, im Rahmen eines Vernehmlassungsverfahrens zum Entwurf dieser Mitteilung Nr. 5 schriftlich Stellung zu nehmen. Wichtige Anregungen des Verbandes, beispielsweise bei der Auslegung des Begriffs Spielgewinn, wurden von der ESBK berücksichtigt. Generell begrüsste die Branche den Erlass dieser Mitteilung. Die schriftliche Niederlegung der Aufsichtspraxis führt zu mehr Rechtssicherheit und gewährleistet gleichzeitig die rechtsgleiche Behandlung sämtlicher Spielbanken. Zu einem umfassenden Erfahrungsaustausch gehört auch der gegenseitige Austausch von Branchenkennzahlen. 2003 initiierte die Technische Fachkommission deshalb ein branchenspezifisches Benchmarking. Nach einer ersten Pilotphase wurden im Mai sämtliche Spielbanken eingeladen, am diesem Kennzahlenvergleich teilzunehmen. Ausgetauscht und in tabellarischer und grafischer Form aufbereitet werden jeden Monat diverse besonders aussagekräftige Kennzahlen. Das Projekt ist sehr erfolgreich angelaufen. Ende 2003 gehörten bereits alle 7 A-Casinos (Baden, Basel, Bern, Lugano, Luzern Montreux, St. Gallen) sowie 7 B-Casinos (Bad Ragaz, Interlaken, Locarno, Mendrisio. Schaffhausen, St. Moritz, Zürichsee) zu den Teilnehmern.

2.3. Kommunikation a) Verbandsinterne Kommunikation Die interne Kommunikation zu den Mitgliedern wurde im Jahr 2003 verstärkt. Die Korrespondenz erfolgte ab Anfang März ausschliesslich via E-Mail. Die Mitglieder wurden in insgesamt rund 40 Schreiben über verschiedene Fragestellungen sowie die Tätigkeiten des Verbandes orientiert. Im Juli konnte erstmals auch der neue Newsletter des SCV verschickt werden. Dieser erscheint seitdem quartalsweise und orientiert die Mitglieder über die aktuellen Themen in den verschiedenen Ressorts.

b) Beziehungen zu Dach- und Branchenverbänden Der SCV ist Mitglied bei der der economiesuisse, dem Schweizerischer Gewerbeverband sowie beim Schweizerischer Tourismus-Verband. Enge Kontakte werden zudem zu Swissplay, dem Verband der schweizerischen Spielautomatenbranche gepflegt. Der Schweizer Casino Verband ist Mitglied des European Casino Forum, einem Zusammenschluss von lizenzierten Spielbanken aus Finnland, Schweden, Grossbritannien, Deutschland, Holland, Luxemburg, Belgien, Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, Estland und Österreich. Das Forum dient als Plattform für den Informations- und Erfahrungsaustausch auf europäischer Ebene und lobbyiert in Brüssel für die Interessen der Spielbanken, vorab in technischen Fragen des Glücksspiels.

c) Beziehungen zu Behörden Der SCV pflegte auch im Jahr 2003 eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Behörden. Im Vordergrund standen die Kontakte zur Eidgenössischen Spielbankenkommission bzw. zu deren Sekretariat. Verschiedene Fragestellungen konnten in gemeinsamen Sitzungen mit der ESBK diskutiert und geklärt werden. Im Jahr 2003 fand zudem erstmals eine Aussprache zwischen dem Präsidenten der ESBK, der Direktion des Sekretariates der ESBK sowie der Verbands- und Geschäftsleitung des SCV statt. An diesem Treffen wurde gemeinsam über aktuelle Probleme der Branche und mögliche Lösungsansätze diskutiert. Der Verband begrüsste die Möglichkeit, zu verschiedenen Entwürfen der ESBK – z.B. Mitteilung 5 und Bericht Sozialkonzept – im Rahmen eines Vernehmlassungsverfahrens Stellung zu nehmen. Eine solche frühzeitige Kooperation zwischen Behörde und Branche stellt nach Ansicht des Verbandes nicht nur den Praxisbezug sicher, sondern fördert auch die Akzeptanz der getroffenen Lösungen durch die Branche.

d) Public Affairs Die Lobbyingaktivitäten des Verbandes im Rahmen der laufenden Gesamtrevision des Lotteriegesetzes waren intensiv. Potentielle Partner wurden laufend mündlich und/oder schriftlich über die Position des Verbandes informiert. Angesichts des zunehmenden Wildwuchses auf dem Lotterie- und Wettmarkt gewann die klare Abgrenzung der Spielbankenbranche gegenüber den Lotterien und Wetten zusätzliche strategische Bedeutung. Die Lotteriegesellschaften haben in den letzten Monaten keinen Zweifel daran gelassen, dass sie nicht davor zurückschrecken, Glücksspiele auf den Markt zu bringen, welche die Angebote der Spielbanken direkt konkurrenzieren. Der SCV versuchte mit verschiedenen Massnahmen, der ungebremsten und unkontrollierten Expansionslust der Lotteriegesellschaften einen Riegel zu schieben. Die Problematik der Tactilo – bzw. Touchlot-Geräte scheint inzwischen auch in politischen Kreisen verschiedene Fragen auszulösen: Auf eidgenössischer politischer Ebene wurden im Berichtsjahr drei parlamentarische Vorstösse zum Thema Tactilo/Touchlot eingereicht. Aber auch auf kantonaler Ebene kam es im Kanton Zürich zur Einreichung einer parlamentarischen Anfrage und einer Einzelinitiative.

e) Public Relations Der SCV publizierte im Berichtsjahr neben einer Imagebroschüre und einem ordentlichen Geschäftsbericht insgesamt vier Medienmitteilungen. Auf grosses Interesse stiess der vom Verband für Schweizer Medien durchgeführte Informationsanlass am 3. Juli 2003 im Grand Casino Bern. Zahlreiche Journalisten nutzten die Gelegenheit, einmal hinter die Kulissen einer Spielbank zu blicken. Die Berichterstattung der Medien über die Branche war zu einem grossen Teil erfreulich positiv. Dies darf als Vertrauen in die seriöse Arbeit der Spielbanken gewertet werden. Der Bekanntheitsgrad des Verbandes ist im Jahr 2003 kontinuierlich gewachsen, wie die Auswertung der Medienberichterstattung zeigte. Im vierten Quartal übernahm der Verband sogar die Themenführerschaft.

2.4. Sozialkonzept Für die Aufhebung einer Spielsperre ist jene Spielbank zuständig, die die Sperre ausgesprochen hat, da sie über die relevanten Akten und damit auch über die nötigen Informationen verfügt. Nach der Schliessung der altrechtlichen Kursäle konnte dieser Grundsatz für die von diesen Betrieben ausgesprochenen Spielsperren nicht mehr umgesetzt werden. Der SCV erarbeitete deshalb Anfang Jahr in Zusammenarbeit mit der ESBK einheitliche Richtlinien für die Aufhebung von solchen so genannten altrechtlichen Spielsperren.

Die Spielbanken sind im Rahmen der Gesetzgebung verpflichtet, jährlich einen Bericht über die Umsetzung der Sozialkonzepte einzureichen und Daten in Bezug auf die Spielsucht zu erheben. Die ESBK erarbeitete für das Jahr 2003 erstmals eine gemeinsame Berichtsvorlage für sämtliche Spielbanken. Der SCV begrüsste im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens die Schaffung einer einheitlichen Berichtsvorlage, da dadurch eine einheitliche und damit repräsentative Datenerfassung sichergestellt wird. Er warnte aber gleichzeitig vor einer übertriebenen Administrierung bei der täglichen Umsetzung der Sozialkonzepte. Einzelne noch offene Fragen konnten im Anschluss an das Vernehmlassungsverfahren in einer Aussprache zwischen der EBSK und einer Delegation der Sozialkommission geklärt werden. Die Auswertung dieses ersten Sozialkonzeptberichts 2003 wird zweifellos nicht nur von den Spielbanken mit Spannung erwartet.

Verschiedene Spielbanken boten ihren Gästen bereits bisher die Möglichkeit, sich bei Spielproblemen an eine Hotline zu wenden. Der SCV erachtete eine gesamtschweizerische Lösung in diesem Bereich als sinnvoll. In der zweiten Hälfte des Jahres wurden Verhandlungen mit dem Verein „Die Dargebotene Hand“ geführt, der mit Telefon 143 eine anerkannte Hotline anbietet. Die „Dargebotenen Hand“ wird auf Anfang 2004 offizieller Partner des SCV bzw. der ihm angeschlossenen Spielbanken. Die Hotline-Nummer 143 der „Dargebotenen Hand“ leistet Menschen mit Spielproblemen und deren Angehörige unbürokratisch und rund um die Uhr erste Hilfestellung. Der Verband hat ein Forschungsprojekt der HSA Luzern mitfinanziert, das im Berichtsjahr erarbeitet wurde. Untersucht wurde die Versorgungslage von Glückssüchtigen in der Schweiz. Die Resultate sollen nun mit wichtigen Entscheidungsträgern in Bund und Kantonen diskutiert werden.

2.5. Selbstregulierungsorganisation / Geldwäschereigesetz Der Schweizer Casino Verband führt seit 1999 eine brancheneigene Selbstregulierungsorganisation (SRO). Die SRO SCV konkretisiert für die ihr angeschlossenen Betriebe die Sorgfaltspflichten gemäss GwG und überwacht deren Einhaltung. Sie berät ihre Mitglieder bei der Umsetzung der GwG- Bestimmungen und bei der Ausbildung des Personals. Ausser dem Casino in Crans Montana sind sämtliche SCV-Mitglieder der SRO SCV angeschlossen.

Die Leitung der Fachstelle der SRO SCV wurde per Mitte April von Rechtsanwalt Dr. George Häberling übernommen, unter anderem mit dem Auftrag, den Finanzaufwand der SRO SCV einzudämmen. Die entsprechenden Anstrengungen zur Optimierung der Kostenstruktur zeigen bereits erste Wirkungen. Zwar liegt der definitive Abschluss 2003 der SRO SCV noch nicht vor, doch steht heute schon fest, dass der Aufwand 2003 unterhalb 300'000 Franken liegen wird. Damit können die Kosten der SRO in früheren Jahren markant unterschritten werden. Der Aufwand der SRO wird durch eine fixe Jahresgebühr sowie eine erlösabhängige Gebühr der angeschlossenen Spielbanken finanziert.

Die SRO SCV hat im Berichtsjahr ein neues Ausbildungsprogramm für die angeschlossenen Spielbanken erarbeitet. Dabei wurde zwecks Qualitätssicherung das Pflichtprogramm erweitert: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Führungs- oder Aufsichtsfunktion müssen durch die SRO SCV geschult werden. Auch die obligatorischen Wiederholungskurse für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Kunden- oder Geldkontakt werden durch die SRO SCV durchgeführt.

Wie üblich hat die SRO SCV für die angeschlossenen Spielbanken zwei technische Foren organisiert, das erste am 28. Januar 2003 in Schaffhausen und das zweite am 18. August 2003 in Montreux Die Technischen Foren dienen dem regelmässigen Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen der SRO SCV, den angeschlossenen Spielbanken und der ESBK. Dabei werden Auslegungsfragen im Zusammenhang mit der Umsetzung sowie von Gesetzen, Verordnungen und Reglementen im Bereich der Geldwäscherei und Spielbanken behandelt. Teilnehmer sind die GwG-Verantwortlichen der Spielbanken sowie ihre Stellvertreter.

3. Verbandsorgane 3.1. Verbandsmitglieder Im Jahr 2003 wurden die Société fribourgeoise d’animation Touristique SA sowie das Grand Casino St. Gallen AG als weitere Mitglieder aufgenommen. Das Casino Arosa schied aufgrund seiner Betriebsschliessung per Ende 2003 automatisch aus dem SCV aus. Damit waren Ende 2003 mit Ausnahme des Casinos in Meyrin sämtliche Schweizer Spielbanken dem SCV angeschlossen.

3.2. Delegiertenversammlung Die ordentliche Delegiertenversammlung 2003 fand am 9. April 2003 unter dem Vorsitz des Präsidenten, Adriano Censi, im Casino Schaffhausen statt. Präsident Adriano Censi

Quelle: Schweizer Casino Verband



Über Schweizer Casino Verband (SCV):

Der Schweizer Casino Verband (SCV) ist die Dachorganisation der Schweizer Spielbanken.

Der Schweizer Casino Verband vertritt die Interessen der Schweizer Casinobranche und fördert den Erfahrungsaustausch zwischen seinen Mitgliedern.

Am 1. Januar 1902 gründeten sechs Kursäle den „Schweizerischen Kursaal- und Grand-Casino-Verband“. Mit dem Übergang von der alten zur neuen Spielbankengeneration und der Professionalisierung innerhalb der Branche hat der Verband seinen Namen in „Schweizer Casino Verband“ geändert.

Der Schweizer Casino Verband vertritt die Interessen der Schweizer Casinobranche und fördert den Erfahrungsaustausch zwischen seinen Mitgliedern.

Dem Verband sind 15 Spielbanken angeschlossen, die 70 % des Umsatzes der Branche repräsentieren.

Der Schweizer Casino Verband ist Mitglied bei: Schweizerischer Gewerbeverband, economiesuisse, Schweizer Tourismus-Verband, European Casino Association ECA

Vorstand

Präsident: Dr. Beat Vonlanthen, Ständerat Detlef Brose, CEO Grand Casino Baden Guido Egli, VR-Präsident Grand Casino Luzern Michele Marinari, Direktor Casinò Admiral Mendrisio Gilbert Monneron, VR-Präsident Casino Barrière de Fribourg Gert Thoenen, Dr. iur., VR-Vizepräsident Airport Casino Basel Ueli Winzenried, VR-Präsident Casinos Neuchâtel und Bern

Geschäftsstelle

Marc Friedrich, Geschäftsführer Beatrice Messer, Assistentin



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