16.07.2008, Lesen Sie hier den Bericht über «Handlungsbedarf in der Geldspielgesetzgebung».
Für die Förderung von Sport, Kultur und Sozialem – gegen die Zementierung von Monopolen
von Markus Hutter, Nationalrat (Winterthur), Präsident der „Aktion Liberaler Aufbruc h“ (ALA) Veröffentlicht in der NZZ
Die Schweizer Geldspielgesetzgebung ist reformbedürftig. Die mit grossem Aufwand lancierte Initiative der Loterie Romande zielt aber in die falsche Richtung. Die Zementierung bestehender Monopole schützt nicht vor starker ausländischer Konkurrenz und verhindert die Erschliessung zusätzlicher Mittel für Sport, Kultur und Soziales. Anzustreben ist vielmehr eine sinnvolle Marktöffnung für geprüfte und konzessionierte Anbieter von Lotterien, Wetten und Online-Spielen mit wirksamen Vorkehrungen für den Sozialschutz und gegen Geldwäscherei.
Das überholte, nicht auf die Spielbankengesetzgebung abgestimmte Ordnungssystem für Lotterien und Wetten sorgt für eine unübersichtliche Situation im Geldspielmarkt, aufreibende Kompetenzstreitigkeiten und dubiose Angebote mit unzureichendem Schutz der Konsumenten. Während das Spielbankengesetz vor zehn Jahren einen vom Bund streng regulierten und kontrollierten Markt für konzessionierte Anbieter geschaffen hat, sieht das von 1923 stammende Lotteriegesetz weitgehende kantonale Kompetenzen vor. Auf dieser Grundlage bildeten die Deutschschweizer Kantone, der Tessin und Liechtenstein die Genossenschaft «Swisslos», die Westschweizer Kantone den Verein «Loterie Romande» (LoRo). Beide Organisationen verfügen heute über ein faktisches Monopol in ihren Regionen. Weil die technische Entwicklung der vergangenen 85 Jahre spurlos am Lotteriegesetz vorbei gegangen ist, weist dieses erhebliche Lücken auf. So bestehen kaum Möglichkeiten zur Beschränkung und Kontrolle der unsäglichen TV-Quiz-Sendungen sowie anderer SMS- und Telefon-Spiele. Zudem führt das Verbot von Online-Spielen dazu, dass ausländische Anbieter unkontrolliert auf den Schweizer Glücksspielmarkt drängen und zunehmend Spieleinsätze der Schweizerinnen und Schweizer am Fiskus vorbei schleusen.
Lotterie-Initiative schiesst am Ziel vorbei Statt auf die Beseitigung dieser Mängel zielt die von der LoRo lancierte, von der Sport- Toto-Gesellschaft massgeblich finanzierte und von Swisslos mindestens stillschweigend mitgetragene Volksinitiative «Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls» auf eine noch schärfere Besteuerung der konzessionierten Spielbanken. Dies aber würde notwendige neue Investitionen verhindern und relativ rasch dazu führen, dass die Einnahmen aus Spielbankenabgabe und Unternehmenssteuern sinken statt steigen. Um das Abwandern der Geldspiel-Einsätze ins Ausland zu verhindern und die Erträge von Bund und Kanton nachhaltig zu sichern, sind nicht die bestehenden Monopole zu zementieren, sondern klare gesetzliche Grundlagen zu schaffen für attraktive Spielangebote, die im internationalen Wettbewerb bestehen. Diesen notwendigen Schritt zu einem geregelten Wettbewerb mit gleichlangen Spiessen scheinen die Lotterien jedoch zu scheuen. Das dürfte damit zusammenhängen, dass sie in den Jahren des Monopolistendaseins selbst einiges Fett angesetzt haben: Der Erlös der beiden steuerbefreiten Organisationen von 521 Millionen, der 2007 an Kantone und Sportorganisationen floss, wirkt auf den ersten Blick zwar stattlich. Allerdings beträgt er gesamthaft lediglich 59 und bei der LoRo sogar nur 49 Prozent des Bruttospielertrages. Allein schon die Spielbankenabgabe lieferte mit 544 Millionen Franken einen höheren Beitrag an die öffentliche Hand. Addiert man die Unternehmenssteuern von rund 40 Millionen, fliessen bereits 57 Prozent des Bruttospielertrags der Spielbanken an gemeinnützige Zwecke. Dazu kommen Zuwendungen und Sponsoringbeiträge sowie rund 2500 neu geschaffene Arbeitsplätze. Die Vermutung liegt deshalb nahe, dass die privatwirtschaftlichen Spielbanken wesentlich effizienter arbeiten als die Lotterien. Jedenfalls zeigt sich deutlich, wie schief der von den Initianten konstruierte scheinbare Gegensatz von «gemeinnützigen Lotterien» und «eigennützigen Spielbanken» ist.
Gesetzesrevision nicht weiter aufschieben Aufgrund der Mängel und Missstände im Lotteriewesen hat der Bundesrat schon 2001 eine Revision des überholten Lotteriegesetzes beschlossen. Das Vorhaben wurde aber bereits 2003 wieder sistiert, nachdem die Kantone zusicherten, die bestehenden Probleme selber zu beheben. Ein entsprechendes Konkordat und interkantonale Vollzugsbehörden wurden allerdings erst im vergangenen Jahr geschaffen. Der Bundesrat hat deshalb kürzlich beschlossen, die Massnahmen der Kantone bis 2011 zu prüfen und erst dann über die Weiterführung der längst fälligen Revisionsarbeiten zu entscheiden.
Das Hinhalten der Gesetzesrevision und die gleichzeitige Lancierung einer Initiative zur Sicherung der eigenen Monopolstellung erscheinen angesichts der engen Verknüpfungen von Lotteriegesellschaften und Kantonen als höchst zweifelhafte Doppelstrategie. Fraglich ist auch, wie es sich mit der Verpflichtung zur gemeinnützigen Verwendung der Gewinne verträgt, dass die Lotterien 3 Millionen Franken für Politik in eigener Sache ausgeben. Am Zustandekommen der Initiative ist aufgrund dieses hohen Budgets allerdings nicht zu zweifeln. Bundesrat und Parlament werden sich deshalb ohnehin bald mit einer Überarbeitung der gesetzlichen Grundlagen für Lotterien und Wetten befassen müssen. Um aktiv auf den Kurs dieser Revision Einfluss nehmen zu können, drängt es sich auf, die Möglichkeiten für eine sinnvolle Neuordnung bereits heute zu prüfen und sich auf die anspruchsvolle Auseinandersetzung mit den politisch gut vernetzten Lotterieorganisationen vorzubereiten.
Konzessionssystem auch für Wetten und Lotterien Ziel der Revision muss vorab sein, ein Wachstum der Abgaben aus Geldspielen zu ermöglichen und den Abfluss von Spieleinsätzen ins Ausland oder ins Internet aufzuhalten. Am besten ist dies mit wettbewerbsorientierten Lösungen zu erreichen, welche die Anliegen der Begünstigten berücksichtigen. Im Vordergrund steht dabei die Einführung einer obligatorischen Glücksspielabgabe auf Lotterien, Wetten und allenfalls Wettbewerben, bei gleichzeitiger Öffnung des Marktes für streng ausgewählte und kontrollierte Anbieter. Die Erfahrung mit den Spielbanken zeigt, dass ein Konzessionssystem gut funktionieren und die berechtigten Anliegen hinsichtlich Sozialschutz und Geldwäscherei erfüllen kann. Ein ähnliches System bei den Lotterien und Wetten würde die heutigen Monopolisten LoRo und Swisslos veranlassen, ihre Angebote und Strukturen anzupassen, um wettbewerbsfähig zu sein. Ein attraktiveres Spielangebot würde ins Ausland abfliessende Einsätze zurückholen und damit das Abgabenpotenzial vergrössern. Den kantonalen Lotteriefonds und ihren Begünstigten in den Bereichen Sport, Kultur und Sozialem würde dies weitaus besser dienen als eine kurzsichtige Zementierung bestehender Monopole: Ein wettbewerbsorientiertes System mit definierten Minimalabgaben würde nicht nur mehr Mittel für den gemeinnützigen Einsatz generieren, sondern auch für mehr Transparenz, Sicherheit und Nachhaltigkeit sorgen.
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