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Schließung eindeutig rechtmäßig



18.07.2008, Lesen Sie hier den Bericht über «Schließung eindeutig rechtmäßig».

Leitender Rechtsdirektor Dietlmeier widerspricht Richter Bierast - Sportwetten-Verbot bleibt Amberg. (tk) Richter Nikolaus Bierast sprach Norbert Braun und Matthias Hassler am 25. Juni vom Vorwurf "Glücksspiel ohne behördliche Erlaubnis" frei: "Sie dürfen Ihr Wettbüro wieder aufmachen!" Dem widersprach gestern Otto K. Dietlmeier, Leitender Rechtsdirektor der Stadt Amberg. Der Tippladen an der Georgenstraße sei im Jahr 2006 vom Ordnungsamt "nicht zu Unrecht geschlossen worden".

Laut Dietlmeier sei genau das Gegenteil der Fall: "Die Schließung erfolgte mit dem höchstrichterlichen Segen von insgesamt vier Entscheidungen, die vom Verwaltungsgericht Regensburg und dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof getroffen worden und seit 8. Juli 2008 allesamt rechtskräftig sind."

Das heißt: "Die Betreiber des Wettbüros dürfen dieses auch nicht einfach wieder aufmachen." Denn, so Dietlmeier, nach den Urteilen der beiden dafür zuständigen Gerichte, an die sich die Inhaber nach dem Sportwetten-Verbot durch das Ordnungsamt wandten, um ihr Wettbüro weiterhin betreiben zu dürfen, "war und ist diese Maßnahme auch nach aktueller Rechtslage eindeutig rechtmäßig". In einer Vielzahl vergleichbarer Fälle nicht nur in Bayern hätten die zuständigen Behörden aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2006 ebenso gehandelt. "Selbst wenn der Strafrichter den beiden Betreibern erlaubt haben sollte, nun ihr Wettbüro wieder zu eröffnen, so bleibt ihnen dies durch das rechtskräftige und in Kenntnis dieser Auffassung am 8. Juli 2008 gefällte VGH-Urteil weiterhin untersagt", sagte Dietlmeier. In dem im Juni vor dem Amtsgericht verhandelten Strafverfahren sei es gar nicht um die Rechtmäßigkeit der Schließung, sondern vielmehr um die Frage gegangen, ob die Inhaber bereits vor dem Verbot gegen den Paragraf 284 des Strafgesetzbuches verstoßen haben. Die Strafverfolgung sei in diesem Fall jedoch nicht vom Ordnungsamt, sondern von der Staatsanwaltschaft Amberg eingeleitet worden. Den Strafbefehl habe Richter Bierast seinerzeit sogar selbst unterschrieben, die Angeklagten am 25. Juni jedoch von diesem Vorwurf freigesprochen.

Kommentare

Dieter Müller (84.61.x.x) | 18.07.2008 11:33 Uhr Eine Posse sondergleichen dieses sture festhalten an staatlicher Abzocke oder auch Oddset gennant! Internet Verbot, Konten Überwachung dachte die Zeiten der Stasi wären vorbei oder orientiert sich Deutschland jetzt am modernen China? Den Bürgern vorschreiben wo sie ihr sauer verdientes Geld (nach Abzug von Steuern!!!) ausgeben dürfen schlägt dem Fass den Boden aus! In vielen Dörfern gibt es keine Wirtshäuser mehr aber mit Sicherheit eine Spielothek. Wo man in Minuten mehr verlieren kann wie manch einer am Tag verdient! Rauchen, saufen bis zum umfallen alles kein Problem! Aber mal nen Euro auf den FCK setzen um gottes willen ihnen muss geholfen werden sie sind kurz vorm Abgrund! Sicherung der Pfründe unsere lieben Politiker und ihre abgewählten Kameraden, für die muss ja auch nen Platz gefunden werden warum nicht in der staatlichen Lottogesellschaft. Womit wir wieder bei der Stasi und ihren Seilschaften wären! Im Moment evtl. kein korrekter Vergleich aber im Ansatz schon ähnliche Tendenzen! Wehret den Anfängen!

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