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Westspiel gefährdet mit der Schließung des Casinos in Aachen das staatliche Glücksspielmonopol





27.08.2008, Lesen Sie hier den Bericht über «Westspiel gefährdet mit der Schließung des Casinos in Aachen das staatliche Glücksspielmonopol».

Ver.di ist in großer Sorge um den Erhalt des Spielbankstandortes Aachen und somit auch um die rund 160 Arbeitsplätze, so Bernhard Stracke von der Bundeskoordinierung Spielbanken. In einer Mitarbeiterversammlung wurde den Beschäftigten von der Geschäftsleitung mitgeteilt, dass aus wirtschaftlichen Gründen der Standort Aachen geschlossen werden soll. Die im Spielbankgesetz vorgesehene vierte Spielbank solle aber nicht aufgegeben, sondern in einer anderen Stadt in Nordrhein-Westfalen neu eröffnet werden, so Stracke. Diese neue Spielbank soll dann wie bereits Duisburg zwar von Westspiel betrieben, jedoch in einer anderen Gesellschaftsform geführt werden. Dies würde für die Beschäftigten in Aachen bedeuten, sie hätten keine Übernahmegarantie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch und würden wohl ihre Arbeitsplätze verlieren, so die Befürchtung des Gewerkschafters. Auch die Stadt Aachen würde laut Stracke jährlich auf rund 1 Million Einnahmen verzichten müssen, die für öffentliche und gemeinnützige Zwecke aus der Spielbankabgabe an die Stadt fließen.

Das Argument der Wirtschaftlichkeit kann bei einer Spielbank nicht herangezogen werden, so der Vorsitzende des Bundesarbeitskreises Spielbanken, Horst Jaguttis. Gerade durch den neuen Glücksspielstaatsvertrag und das zum 01.01.2008 in Kraft getretene Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken im Land Nordrhein-Westfalen (Spielbankgesetz NRW –SpielbG NRW) soll neben der Suchtbekämpfung auch das Glücksspielangebot begrenzt und in geordnete und überwachte Bahnen gelenkt werden, so Jaguttis. Trotzdem versucht Westspiel anscheinend die Landespolitiker in NRW von einer neuen großen Spielbank, möglicherweise in Köln, zu überzeugen. Dieses Vorgehen von Westspiel gefährdet den Glücksspielstaatvertrag-GlüStV und das Glücksspielmonopol in Deutschland. Der Sinn des Gesetztes liegt in der Verhinderung der Entstehung von Spielsucht und nicht in der Ausweitung der geschäftlichen Aktivitäten eines Spielbankbetreibers. Stracke fordert die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen auf, das Ansinnen von Westspiel umgehend zu unterbinden. Ver.di fordert den Erhalt des Spielbankstandortes Aachen und erwartet von dem Spielbankbetreiber, dass er sich an die Vorgaben des Spielbankgesetzes hält. Westspiel muss wieder in das Kerngeschäft einer Spielbank, das klassische Spiel investieren und die Traditionsspielbank Aachen und die damit verbundenen Arbeitsplätze erhalten.

V.i.S.d.P: Bernhard Stracke, Bundeskoordinierung Spielbanken, ver.di Bezirk Rhein-Nahe- Hunsrück, Münsterplatz 2-6, 55116 Mainz



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