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Spielbankenverordnung wird revidiert



30.03.2004, Lesen Sie hier den Bericht über «Spielbankenverordnung wird revidiert»

Mit der Revision der Spielbankenverordnung wird der Progressionssatz für alle Spielbanken harmonisiert. Restriktionen im Spielangebot, denen Casinos mit einer Konzession B im Vergleich zu den Grand Casinos (Konzession A) unterliegen, werden vermindert. Das EJPD schickt den Revisionsentwurf in die Vernehmlassung.

Die geltende Spielbankengesetzgebung ist auf den 1. April 2000 in Kraft getreten. Im Jahre 2002 haben die meisten neurechtlichen Spielbanken ihren Betrieb aufgenommen. Die Gesetzgebung hat sich weitgehend bewährt. Die Revision der Spielbankenverordnung trägt den Erfahrungen Rechnung, die in der Zwischenzeit gewonnen werden konnten.

Die Spielbanken werden abhängig vom erwirtschafteten Bruttospielertrag progressiv besteuert. Bisher steigt die Progression für die B-Casinos steiler an als für die A-Casinos. Neu soll der Progressionssatz vereinheitlicht werden: Für jede oberhalb des Schwellenwertes erwirtschaftete weitere Million steigt der Abgabesatz für alle Casinos um 0,5 Prozent. Die unterschiedlichen Schwellenwerte – 10 Millionen Franken für B-Casinos bzw. 20 Millionen Franken für A-Casinos – werden jedoch beibehalten.

B-Casinos sollen in Zukunft ihr Spielangebot aus den gleichen Tischspielarten zusammenstellen dürfen wie die Grand Casinos; die Zahl der Tischspiele bleibt aber beschränkt. Die für B-Casinos geltenden Höchsteinsätze und -gewinne werden erhöht.

Das EJPD schickt die Revisionsvorlage in die Vernehmlassung. Die Frist hierfür endet am 25. Juni 2004.



Über ESBK Eidgenössische Spielbankenkommission / CFMJ / CFCG:

Die ESBK ist Aufsichtsbehörde über die Spielbanken und überwacht die Einhaltung der spielbankenrechtlichen Vorschriften und der Konzessionsbestimmungen. Sie überwacht insbesondere, dass die Spiele sicher und transparent betrieben werden und dass die Vorschriften über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung eingehalten werden.

Sie sorgt auch für die Umsetzung der Massnahmen des Sicherheitskonzeptes und des Sozialkonzeptes, um die Bevölkerung angemessen vor den Gefahren zu schützen, die von den Geldspielen ausgehen. Die ESBK ist ausserdem zuständige Behörde für die Veranlagung und den Bezug der Spielbankenabgabe.

Ihr obliegt zudem die Verfolgung des illegalen Geldspiels, indem sie einerseits eine Zugangssperre für illegale online Angebote errichtet und andererseits die Straftaten gegen das illegale Spiel verfolgt.

Die ESBK ist unabhängig. Administrativ ist sie dem EJPD zugeordnet.



--- Ende Artikel / Pressemitteilung Spielbankenverordnung wird revidiert ---


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