10.09.2008, Lesen Sie hier den Bericht über «Private Pokerspiele bleiben erlaubt».
Private Pokerturniere dürfen vorerst weiterhin ausserhalb von Casinos durchgeführt werden. Der Casino Verband wollte das vorsorglich verbieten, blitzte aber in Lausanne ab.
Pokerspiel im privaten Rahmen: Die Karten können neu ausgegeben werden.
Im Dezember 2007 entschied die Eidgenössische Spielbankenkommission, dass so genannte «Texas Hold'em Unlimited (Freeze Out)»-Pokerturniere Geschicklichkeitsspiele sind und deshalb nicht unter das Spielbankengesetz fallen. Die Durchführung solcher Pokerspiele ist deshalb auch ausserhalb von Casinos erlaubt, sofern dem keine kantonalen Vorschriften entgegenstehen.
Der Schweizerische Casino Verband und verschiedene Casinos riefen gegen diesen Entscheid das Bundesverwaltungsgericht an. Sie verlangten gleichzeitig, dass diese Pokerturniere vorsorglich zu verbieten sind. Das Bundesverwaltungsgericht lehnte dies ab. Damit war der Weg für private Pokerspiele ausserhalb von Casinos bis zum Hauptentscheid des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich frei.
Glücksspiel? Entscheid fällt in Kürze Der Casino Verband gelangte dagegen ans Bundesgericht, blitzte dort aber ebenfalls ab. Das Bundesgericht schützte in seinem am Mittwoch veröffentlichten Urteil den Entscheid der Vorinstanz vollumfänglich, obwohl sich 20 von 23 Kantonen für ein vorsorgliches Verbot ausgesprochen hatten.
Der Entscheid, ob diese Pokerspiele tatsächlich keine Glücksspiele darstellen und deshalb nicht unter das Spielbankengesetz fallen, muss demnächst vom Bundesverwaltungsgericht entschieden werden. Auch dieser Entscheid kann dann noch beim Bundesgericht angefochten werden. (cpm/ap)
--------weiterer Bericht zu diesem Thema-------
Casino Verband blitzt vor Bundesgericht ab
Lausanne - Private Poker-Turniere in der Variante "Texas Hold'em" bleiben während des hängigen Beschwerdeverfahrens erlaubt. Der Schweizer Casino Verband ist vor Bundesgericht abgeblitzt.
Die Eidg. Spielbankenkommission hatte "Texas Hold'em"-Turniere 2007 vom Glücksspielverbot und damit vom Casinomonopol ausgenommen, weil der Gewinn wesentlich von der Geschicklichkeit des Spielers abhänge. Den Organisatoren wurde erlaubt, solche Turniere durchzuführen, sofern es die kantonalen Vorschriften zulassen.
Der Schweizer Casino Verband (SCV) gelangte dagegen ans Bundesverwaltungsgericht, wo die Beschwerde gegenwärtig noch hängig ist. Mit Zwischenentscheid vom vergangenen März hatten es die Berner Richter abgelehnt, für die Dauer des Verfahrens ein vorsorgliches Verbot für solche Poker-Turniere auszusprechen.
Das Bundesgericht hat die dagegen erhobene Beschwerde des SCV nun abgewiesen. Laut den Lausanner Richtern beruht der vorläufige Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts auf vertretbaren Gründen.
Unter anderem stehe es auch den Mitgliedern des SCV frei, solche Turniere zu veranstalten. Der Ausgang des Hauptverfahrens sei offen. Der blosse Umstand, dass in den Kantonen zurzeit Regelungslücken bestehen könnten, sei kein Grund, die geplanten Turniere einstweilen zu untersagen. (Urteil 2C_309/2008 vom 13.8.2008; keine BGE- Publikation) (sda) Tagblatt.ch
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