17.09.2008, Lesen Sie hier den Bericht über «Die Kantone wollen ihre Lotto-Erträge sichern».
Auch mit einem Spiel, das nach Ansicht des Bundes gesetzwidrig ist
Von Christina Leutwyler bazonline.ch
«Alle 5 Minuten bis zu 220'000 Franken gewinnen», lockt der Swisslos-Bildschirm in der Zürcher Penalty Bar. Der Spielzettel für das neue Lotto-Spiel «Ecco» steckt griffbereit im Gestell. Im Feld A müssen 8 von 20 Ziffern angekreuzt werden. Wer will, kann sie zusätzlich mit Ziffern im Feld B kombinieren und die Gewinnchancen mit einem verdoppelten Einsatz im Feld «Extra» erhöhen. Die Wirtin schiebt den Spielzettel ins Lesegerät, und der Bildschirm meldet, dass die nächste Ziehung in wenigen Minuten beginnt.
Dem TA brachte der Einsatz von 16 Franken leider keinen Gewinn. Andere hatten an diesem Morgen mehr Glück. Bis zum Mittag vermeldete Swisslos auf dem Bildschirm 2340 Gewinne für total knapp 19'000 Franken.
Ist «Ecco» wirklich ein Lotto?
Wenig Glück hat «Ecco» bisher Swisslos selber gebracht. Denn das Bundesamt für Justiz hat einen Rekurs gegen die Bewilligung für das neue Spiel eingereicht. Dies wiederum kritisieren der Präsident und der Direktor von Swisslos im jüngsten Geschäftsbericht als Attacke auf die von den Kantonen neu geschaffene Bewilligungsinstanz, die Lotterie- und Wettkommission. «Mehr als nur erstaunt» hat sie der Rekurs insbesondere, weil das 5- Minuten-Lotto in der Westschweiz bereits seit 15 Jahren zugelassen ist.
Der Bund hat allerdings erst seit Anfang 2007 überhaupt die Möglichkeit, kantonale und interkantonale Bewilligungen für Lotterien und Wetten anzufechten. Im Fall von «Ecco» tat er dies, weil es sich seiner Meinung nach gar nicht um eine Lotterie handelt, für deren Bewilligung die Kantone zuständig sind. Der heikle Punkt: Bei «Ecco» ist im voraus auf den Franken genau festgelegt, welche Kombinationen von richtig getippten Zahlen welche Gewinne ergeben. Diese müssen unabhängig davon ausbezahlt werden, wie viel Geld die Spieler insgesamt eingesetzt haben. «Es ist denkbar, dass sehr viele Leute richtig tippen und die ausbezahlten Gewinne höher sind als die Einnahmen», erklärt Reto Brand vom Bundesamt für Justiz. Das aber darf bei Lotterien nicht sein.
Man mag einwenden, Swisslos könne ja die Gewinne anhand von Wahrscheinlichkeitsrechnungen so festlegen, dass die ausbezahlten Gewinne tiefer bleiben als die Einnahmen aus den Einsätzen. Solche Wahrscheinlichkeitsrechnungen genügen dem Bundesgericht aber nicht, wie es in einem Urteil zu einem Spiel rund um die Fussball-WM 2006 bekräftigt hat. Swisslos mag die Zulässigkeit von «Ecco» als Lotto-Spiel nicht begründen. Wegen des laufenden Verfahrens könne er sich nicht dazu äussern, teilt Swisslos-Sprecher Willy Mesmer mit.
Hingegen hält Mesmer fest, das Rekursverfahren habe die Einführung von «Ecco» in Bars und Restaurants gebremst. Umsatz und Bruttospielertrag seien deshalb noch sehr begrenzt. Im ersten Halbjahr 2008 hat Swisslos damit 5,2 Millionen Franken umgesetzt. Davon erhielten die Spieler 3,4 Millionen Franken als Gewinne wieder ausbezahlt. Dass Swisslos mit Investitionen in «Ecco» zuwartet, ist ein rein geschäftlicher Entscheid. Aufschiebende Wirkung hat der hängige Rekurs nicht.
Swisslos und die Loterie Romande kämpfen um ihre Einnahmen. Erstmals seit 2000 gingen letztes Jahr die Bruttospielerträge zurück, die ihnen nach Auszahlung der Gewinne an die Spieler bleiben. Sie sanken auf 892 Millionen Franken. Einerseits spüren die Lotteriegesellschaften die Konkurrenz ausländischer Internet-Anbieter. Anderseits haben auch die Schweizer Spielkasinos, die vor allem dank Geldspielautomaten florieren, nochmals zugelegt und ihre gesamten Bruttospielerträge auf über eine Milliarde Franken gesteigert.
Geharnischter Brief an den Bundesrat
Die Kantone reagieren deshalb allergisch, wenn ihnen der Bund bei der Zulassung neuer Spiele in die Quere kommt. Vor «Ecco» gab schon «Tactilo» viel zu reden. Die zuständigen Westschweizer Regierungsräte haben sich beim Gesamtbundesrat beschwert und verlangt, die Bundesverwaltung solle vorderhand auf jegliche weitere Intervention verzichten.
Diesem Anliegen hat Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf im Nationalrat aber eine klare Absage erteilt. Die Justizministerin hielt fest, es sei «nicht möglich», den Vollzug und die Aufsicht über die Einhaltung des geltenden Glücksspiel-Rechts vorübergehend auszusetzen.
Die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie ist eine Genossenschaft. Genossenschafter sind die Kantone der Deutschschweiz und der Kanton Tessin. Im Auftrag dieser zwanzig Kantone bietet SWISSLOS Lotteriespiele an - Zahlenlottos (z.B. Swiss Lotto, Euro Millions) und eine ganze Palette von Losen.
Der Reingewinn aus diesen Produkten kommt vollumfänglich der Gemeinnützigkeit zugute. Nutzniesser sind zum einen die kantonalen Lotterie- und Sport-Toto- Fonds, die damit gemeinnützige Projekte in den Bereichen Kultur, Natur, Soziales und Breitensport unterstützen. Zum andern der nationale Sport - namentlich Swiss Olympic und der Schweizerische Fussballverband - der via Sport-Toto-Gesellschaft von SWISSLOS profitiert.
SWISSLOS ist im Auftrag der Sport-Toto-Gesellschaft auch zuständig für die Vermarktung und Durchführung der Sportwetten Toto und Sporttip.
Hotline: 061 284 14 15 (deutsch) 061 284 14 16 (französisch) 061 284 14 17 (italienisch)
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