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Gericht gibt Land beim geplanten Einstieg bei Lotto recht



18.09.2008, Lesen Sie hier den Bericht über «Gericht gibt Land beim geplanten Einstieg bei Lotto recht».

Mainz/Düsseldorf Der geplante Einstieg des Landes Rheinland-Pfalz bei Lotto Rheinland- Pfalz ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf rechtens. Ein Gerichtssprecher sagte am Mittwoch, das Bundeskartellamt könne dem Land diesen Schritt nicht verbieten, da das Kartellrecht auf den Sachverhalt nicht anwendbar sei.

Bei dem Einstieg handele sich um die Umsetzung einer staatlichen Maßnahme. Die OLG- Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Praktisch kann das Land den geplanten Anteil von 51 Prozent also noch nicht übernehmen. Die Lotto Rheinland-Pfalz GmbH gehört bislang den drei Sportbünden Rheinland, Pfalz und Rheinhessen.

Das Bundeskartellamt hatte dem Land die Übernahme mit der Begründung untersagt, damit würde die marktbeherrschende Stellung von Lotto Rheinland-Pfalz verstärkt. Lotto will die Anteile vor dem Hintergrund des neuen Staatsvertrages für das deutschen Lotteriewesen erwerben. Der Vertrag gilt seit dem Jahresbeginn. Er verlängert das staatliche Wettmonopol für weitere vier Jahre. Die EU-Kommission hatte gefordert, dass es in Deutschland nur einen Staatsvertrag geben könne, wenn alle Lottogesellschaften auch vom Staat getragen würden.

Der rheinland-pfälzische Finanzminister Ingolf Deubel (SPD) sagte zu der Düsseldorfer Entscheidung: "Das ist ein sehr erfreuliches Urteil, das die Rechtsauffassung von Rheinland-Pfalz bestätigt." Das OLG Düsseldorf ließ eine Rechtsbeschwerde gegen das Urteil nicht zu. Es bleibe aber abzuwarten, ob einer der Prozessbeteiligten gegen diese Nichtzulassung beim Bundesgerichtshof (BGH) Beschwerde einlege, ergänzte Deubel. Dann könne sich der Einstieg bei Lotto verzögern. Eine Sprecherin des Bundeskartellamtes sagte in Bonn, ihr Amt wolle vor einer Entscheidung über mögliche weitere Schritte zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten.

Lottochef Hans-Peter Schössler bezeichnete das Urteil als "ganz wichtigen Zwischenschritt". Er hoffe, dass das Land in diesem Jahr bei Lotto einsteigen könne. Denn zum 31. Dezember 2008 laufe die staatliche Konzession aus, auf deren Grundlage Lotto Rheinland-Pfalz das Glücksspiel bislang anbiete. "Sollte die Entscheidung des OLG rechtskräftig werden, bedeutet das eine Rechtssicherheit für die kommenden drei Jahre", sagte Schössler in Koblenz.

rhein-zeitung.de



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