14.09.2004, Lesen Sie hier den Bericht über «Luzerner Grosser Rat: Kein Geldspielautomatenverbot»
Ab dem 1. April 2005 dürfen ausserhalb von Casinos keine Glücksspielautomaten mehr betrieben werden. Dies schreibt der Bund vor. Der Grosse Rat des Kantons Luzern hat deshalb am Montag in erster Lesung das Gewerbepolizeigesetz angepasst. Neu sind nur noch Geschicklichkeitsspielgeräte erlaubt. Als solche gelten Spiele mit sportlichem Wettkampf (Billard, Kegeln), Geräte mit einem geringen Gewinn (Flipper, Videogames) sowie Geräte mit höheren Gewinnen, die eine Bewilligung der Eidgenössischen Spielbankenkommission haben.
Das Grüne Bündnis (GB) wollte die Vorlage zurückweisen. Es forderte ein Verbot der Geldspielautomaten und begründete dies mit der Spielsucht und der damit zusammenhängenden sozialen Problemen. 16 Kantone würden ein solches Verbot kennen, wurde argumentiert.
Die Mehrheit bezweifelte aber eine präventive Wirkung eines Verbotes. Sie verwies darauf, dass Spielsüchtige auf Casinos oder auf Nachbarkantone ausweichen könnten. In der Abstimmung nach erster Lesung wurde die Vorlage nur vom GB abgelehnt.
Einstimmig gutgeheissen wurde nach erster Lesung eine Änderung des Sozialhilfegesetzes. Ziel der Revision ist es, den Lastenausgleich zwischen den Gemeinden so zu gestalten, dass keine Unterdeckung mehr entsteht. sda. Quelle: Zischnews.ch
An Traumlage direkt am See gelegen und in einem stilvollen, neobarocken Bijou aus der Jahrhundertwende beheimatet, lässt das Grand Casino Luzern nicht nur die Herzen von Liebhabern des Spiels höher schlagen, sondern auch von Gourmets, Kulturbegeisterten und Partygängern.
Unter dem Dach des Grand Casino Luzern vereint sich ein vielfältiges Gastro- und Unterhaltungsangebot. Dazu gehören das Grand Jeu und das Jackpot Casino, das von GaultMillau und Guide Bleu ausgezeichnete Restaurant Olivo, der Bankettbereich sowie das 2004 eröffnete Casineum. An warmen Tagen rundet das idyllische Restaurant Dolce Vita das vielfältige Angebot des Grand Casino Luzern ab.
Das Grand Casino Luzern ist 365 Tage im Jahr für Sie geöffnet. Die aktuellen Öffnungszeiten finden Sie gerne auf unserer Website.
Bitte beachten Sie folgende Zutritts-Regelungen:
Spielbereich Eintritt ab 18 Jahren, mit gültigem Pass, europäischer ID oder Führerschein.
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