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EU-Gericht urteilt über Glücksspielmonopole



14.10.2008, Lesen Sie hier den Bericht über «EU-Gericht urteilt über Glücksspielmonopole».

Internetwetten. Als Sponsor in Portugal kam bwin in Konflikt mit dem nationalen Monopol. Am Dienstag fällt beim EuGH eine Vorentscheidung, wie die Salzburger Nachrichten exklusiv berichten.

(SN). Beim Europäischen Gerichtshof sind derzeit zumindest sechs Verfahren zum Thema Glücksspiel anhängig, drei davon spielen auch nach Österreich. Weitere Fälle betreffen etwa Belgien, Italien, Frankreich oder die Niederlande. Im wesentlichen geht es immer um die Frage, ob ein staatliches Monopol für Lotto, Casinos oder Wetten gerechtfertigt ist oder ob gegen die in den EU-Verträgen garantierten Grundfreiheiten - hier insbesondere Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit - verstoßen wird.

In einem der Verfahren wird am Dienstag eine Vorentscheidung erwartet. Der Generalanwalt beim EuGH legt seine Schlussanträge vor, das entspricht einem Vorschlag eines Rechtsgutachters für ein Urteil. Die EU-Richter in Luxemburg sollen dann in einigen Monaten entscheiden, ob die Sponsortätigkeit des österreichischen Sportwettenanbieters bwin in der höchsten Fußballliga Portugals mit dem Glücksspielmonopol in Portugal vereinbar ist.

Lizenz aus Gibraltar
Das endgültige Urteil wird in einigen Monaten erwartet. Der Fall wird vor der so genannten Großen Kammer bei EuGH verhandelt und gilt als richtungsweisend für die gesamte Branche. In Portugal ist Werbung für Glücksspiele und Sportwetten nur der gemeinnützigen Vereinigung Santa Maria di Misericórdia erlaubt. Daher erhielten die an der Wiener Börse notierende bwin und die Liga Portuguesa je rund 75.000 Euro Strafe. Im Berufungsverfahren wandte sich das portugiesische Gericht in Porto an den EuGH und ersuchte um eine Vorabentscheidung. Fraglich ist dabei auch, ob das portugiesische Glücksspielmonopol auf das Internet ausgedehnt werden kann. bwin, das auch andere Vereine wie Real Madrid sponsert, operiert über ein Unternehmen namens Baw International Ltd. mit Sitz in Gibraltar, das auch die Lizenzen hat. Bemerkenswert: Portugal agiert bei Automatenglücksspiel sehr liberal, hat aber ein Monopol bei Sportwetten.



Österreichisches Casino-Monopol vor dem EuGH
Zwei weitere Verfahren nahmen ihren Ausgang in Oberösterreich und betreffen das Monopol für die Casinos Austria. Das Landesgericht Linz will im Fall eines Deutschen, in Österreich ins Geschäft einsteigen will, vom EuGH beurteilt haben, ob es mit EU-Recht vereinbar ist, dass das heimische Glücksspielmonopol an eine inländische Firma gekoppelt ist. Eine ähnliche Fragestellung gibt es im Fall eines Österreichers, gegen den das Landesgericht Ried ein Verfahren läuft.

Warum der EuGH in den vergangenen Monaten besonders stark mit dem Thema Glücksspiel beschäftigt war und und wie es in der Causa bwin weitergeht, lesen Sie am Dienstag in den Salzburger Nachrichten. SN/SW www.salzburg.com



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