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Glücksspiel zurück in Restaurants und Bars



15.10.2008, Lesen Sie hier den Bericht über «Glücksspiel zurück in Restaurants und Bars».

Zum Bier ein Spielchen: Seit kurzem ist das auch wieder um Geld möglich. Ein findiger Anbieter nutzt eine gesetzliche Lücke und verschafft der Spiel­bankenkommission Arbeit.

Er heisst Super-Competition und tut, was Glücksspielautomaten typischerweise tun: Er lässt auf Knopfdruck Abbildungen von Früchten der gleichen oder eben von ver­schiedenen Sorten in eine Reihe spulen. Drei Zitronen in einer Reihe versprechen Gewinn, der Automat spuckt eine Quit­tung aus. Damit kann an der Kasse ein vom Wirt bestimmter Gewinn in Empfang genommen wer­den. Automatenaufsteller Karl Fay liefert die Super­Competition- Automaten erst seit kurzem an Res­taurationsbetriebe aus, und doch hat er mit der Eidgenössischen Spiel­bankenkommission (ESBK) bereits Scherereien. Die ESBK hat in den vergangenen Jahren sämtliche Glücksspielautomaten aus dem öffentli­chen Raum verschwinden lassen. Spielau­tomaten, bei denen für finanziellen Ge­winn ein Geldeinsatz geleistet werden muss und ausschliesslich der Zufall und nicht Geschicklichkeit über Gewinn oder Verlust entscheiden, dürfen nur noch in Kasinos stehen.

Nun macht Fay der Spielbankenkom­mission einen Strich durch die Rechnung. Zwar ist sein Automat ein Glücksspielau­tomat, Geschicklichkeit wird zum Gewin­nen nicht benötigt, und doch ist er vorerst legal. Zumindest in den Kantonen Zürich und Luzern.

Weil auf den Automaten eine Internet­adresse für die Gratisteilnahme angegeben ist, hat beispielsweise die Zürcher Justizdi­rektion ihr Plazet gegeben. «Das Lotterie­recht gelangt damit nicht zur Anwendung, weshalb die Automaten keinen gesetzli­chen Einschränkungen unterliegen», sagt Peter Schärer, Sekretär der Justizdirektion des Kantons Zürich. Gleich verfährt Laura Grüter Bachmann, Chefin der Gewerbepo­lizei Luzern. Wie viele Automaten in ihren jeweiligen Kantonen stehen, wissen beide nicht, die Automaten müssen vorerst nicht angemeldet werden.

Fay nutzt damit das gleiche Regelungs­defizit wie die TV-Sender mit ihren Tele­ fongewinnspielen, bei de­nen eine Möglichkeit zur Gratisteilnahme, bei­spielsweise per Internet oder Postkarte, besteht. Diese Glücksspiele gelten laut einem Bundesge­ richtsentscheid nicht als bewilligungspflichtige «lotterieähnliche» Spiele. Dennoch trat die Eidge­nössische Spielbanken­kommission auf den Plan. Sie hat kürzlich ein Verwaltungsverfahren eingeleitet, um abzuklären, ob der Super-Competition als reiner Glücksspielautomat allenfalls unter das Spielbankengesetz und damit in ihre Kompetenz fällt. In diesem Fall würde er wohl, wie so viele Modelle vor ihm, verbo­ten und eingezogen.

Dagegen wehrt sich Fay vehement. «Beim Super-Competition steht der Ge­winn wie bei einem Lottospiel bereits im Voraus fest, die Automaten sind damit nach kantonalem Lotterierecht zu beurtei­len. Die ESBK ist überhaupt nicht zustän­dig », sagt Fay. Dennoch habe die ESBK über das Aargauer Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) diverse Automaten bereits beschlagnahmen lassen. «Typisch Bund: ein Verfahren einleiten, damit aufschie­ bende Wirkung erlangen und so lange die Aufstellung der Automaten verhindern», sagt Fay. Nach mindestens zwei Jahren Verfahrensdauer sei jeder Automatenauf­steller «am Einkommensverlust und den Spesen verhungert». Das AWA bestätigt auf Anfrage, dass mehrere Automaten im Kanton Aargau eingezogen worden sind, die ESBK kommentiert Fays Darstellung wegen des laufenden Verfahrens aber nicht.

«Ja, es ist Glücksspiel» Fay rechnet sich gute Chancen aus, der ESBK ein Schnippchen schlagen zu kön­ nen. «Natürlich ist es ein Glücksspiel, aber bei den TV-Gewinnspielen trifft man auch nur mit Glück die richtige Leitung, die Rechtslücke ist nun mal da», sagt Fay. Ausserdem halte er die Wirte dazu an, höchstens das Hundertfache des Einsatzes als Gewinn in Aussicht zu stellen. «Damit setzen wir ein gesellschaftliches Zeichen und leisten unsere Prävention gegen die Spielsucht», sagt Fay.

Mario Gmür ist da anderer Meinung. Der Zürcher Psychiater und Experte für Spielsucht bekämpft Spielautomaten seit Jahren auf politischer Ebene und will auch den Super- Competition nicht akzeptieren. «Es ist unerheblich, ob der Gewinn direkt aus dem Automaten kommt oder über eine Quittung beim Wirt abgeholt werden muss. Die Aussicht auf Gewinn ist der Suchtfaktor», sagt Gmür. Fay macht der­weil mit dem Vertrieb seiner Spielautoma­ten weiter. Auf die Frage, wie viele Geräte er insgesamt platziert habe, antwortet er knapp: «Noch zu wenig.» «Der Automat unterliegt keiner Einschränkung.» P. SCHÄRER, JUSTIZDIREKTION


BILD ZVG Der Super-Competition. Von Maurice Thiriet Tages-Anzeiger



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