28.10.2008, Lesen Sie hier den Bericht über «Sportwetten-Monopol des Landes rechtens».
Kurzbeschreibung: Das im Glücksspielstaatsvertrag verankerte staatliche Monopol für die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten verstößt weder gegen EG-Recht noch gegen das Grundgesetz. Das hat der 6. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) im Anschluss an seine bisherige Rechtsprechung in einem jetzt veröffentlichten Beschluss vom 16.10.2008 entschieden.
Das Regierungspräsidium hatte der Antragstellerin untersagt, Sportwetten zu veranstalten und an private Veranstalter im Ausland zu vermitteln. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz blieb im Jahre 2007 sowohl vor dem Verwaltungsgericht als auch vor dem VGH ohne Erfolg. Nachdem Anfang des Jahres der Glücksspielstaatsvertrag in Kraft getreten war, hat sie die Abänderung der Beschlüsse beantragt. Diesem Antrag hat das Verwaltungsgericht stattgegeben und die Auffassung vertreten, der Glücksspielstaatsvertrag sei mit der im EG-Vertrag garantierten Dienstleistungsfreiheit nicht vereinbar. Dem ist der VGH nicht gefolgt.
Der VGH hat ausgeführt, dass Einschränkungen der Dienstleistungsfreiheit aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses erfolgen könnten. Hierzu zählten nicht nur die Bekämpfung der Spielsucht, sondern auch der Verbraucherschutz, die Betrugsvorbeugung und die Vermeidung von Anreizen zu überhöhten Ausgaben. Diese Ziele dürften die Mitgliedstaaten anstelle der Überwachung privater Betreiber auch durch die Begründung eines staatlichen Wettmonopols verfolgen. Die rechtliche Ausgestaltung und tatsächliche Handhabung dieses Monopols sei nicht zu beanstanden. Das Land habe die Anstrengungen zur Bekämpfung der Spielsucht verstärkt. Dabei sei unbeachtlich, dass die Zahl der Annahmestellen wegen der bis zum Jahresende laufenden Übergangsfrist nicht deutlich verringert worden sei. Das Land sei erkennbar bestrebt, die Gelegenheit zum Spiel zu reduzieren und die Teilnahme zu erschweren. So sei die Werbung eingeschränkt und auf die Fernsehwerbung gänzlich verzichtet worden. Gewisse Werbemaßnahmen seien allerdings für die bezweckte Kanalisierung der Spielleidenschaft immer noch notwendig. Des Weiteren sei die Internetwette verboten und der Höchsteinsatz beschränkt worden. Auf Spielscheinen werde auf die Gefahren hingewiesen, und Minderjährige dürften nicht mehr spielen. Der Erfolg dieser Maßnahmen werde durch den erheblichen Umsatzrückgang der staatlichen Wettanbieter belegt. Es komme auch nicht darauf an, ob der gesamte Glücksspielmarkt kohärent geregelt sei.
Die wettbewerbsrechtlichen Regelungen des EG-Vertrags seien für den Bereich des Glücksspiel nicht anwendbar.
Schließlich verstoße das staatliche Wettmonopol auch nicht gegen innerstaatliches Recht. Auch insoweit sei es nicht zwingend geboten, die Zahl der Annahmestellen zu reduzieren.
Der Beschluss ist unanfechtbar (Az.: 6 S 1288/08).
Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg
Casinos.ch ist die Gaming & Entertainment-Plattform der Schweiz und mit über 20 Informationsportalen und rund 100 Internetnamen (Domains) das grosse News- und Pressenetzwerk der Casino- und Glücksspielszene in Europa.
Aktuelle News, Interviews, Fotos und spannende Stories - direkt und live aus den Schweizer Casinos, der Spielbankenszene Deutschlands, über das monegassische Casino von Monte Carlo, weitere Casinos aus ganz Europa und der ganzen Welt finden Sie auf www.casinos.ch. Und last but not least natürlich auch aus der Sin City 'Las Vegas'.
Die Informationen sind unterteilt in die Bereiche Casino-Informationen, aktuelle News, Events, Jackpot und Tournament-Informationen, Fotogalerien, Live-Berichte und Interviews sowie ein täglich wechselndes Glückshoroskop.
Top-Brands: - www.casinos.ch CH-Casino-Plattform - www.swisspoker.ch Poker-News - www.casinopersonal.ch offene Stellen - www.nightlife.ch Ausgangs-Informationen
Weitere Nachrichten der Gaming-Branche |
Start ins 13. SwissMediaForum: Neue Verständigung im Medienplatz Schweiz
SwissMediaForum AG, 16.05.2025Alliance Sud und Caritas Schweiz: Schweizer Klimafinanzierung hat noch viel Luft
Caritas Schweiz, 16.05.2025SRG und Verlegerverband einigen sich auf gemeinsame Massnahmen für einen starken Medienplatz Schweiz
Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft, 16.05.2025
08:21 Uhr
Trump zu neuer Israel-Offensive: «Viele Menschen verhungern» »
06:50 Uhr
Hickhack um Schutzklausel und Ständemehr »
05:32 Uhr
Gefährden tiefere Medikamentenpreise die Innovation? Big ... »
05:20 Uhr
Rating-Agentur Moody's: USA verlieren letzte Spitzennote als ... »
20:22 Uhr
Sony Kopfhörer WH-1000XM6 vorgestellt - Unboxing-Video »
1664 Blanc Weizen Bier 6x33cl
CHF 9.95
Coop
1664 Blanc Weizen Bier 6x50cl
CHF 12.95
Coop
1664 Blanc Weizen Bier Alkoholfrei 6x25cl
CHF 8.50
Coop
1664 Original Lager Bier 12x25cl
CHF 11.95
Coop
1664 Original Lager Bier 6x50cl
CHF 10.95
Coop
9.0 Original Dose 3x 50cl
CHF 4.05
Coop
Aktueller Jackpot: CHF 2'163'896