Die Gewährleistung einer sozialverträglichen Entwicklung des Schweizer Glücksspielmarktes ist nicht nur ein wichtiges Ziel der Spielbankengesetzgebung, sondern auch des Schweizer Casino Verbandes. Dessen Sozialkommission hat deshalb in diesem Sommer nach rund zwei Jahren Praxiserfahrung mit den neuen Sozialkonzepten eine erste Bilanz gezogen. Eine zentrale Rolle bei einer wirksamen Spielsuchtprävention spielen die Massnahmen zur Früherkennung von gefährdeten Spielerinnen und Spielern. Die Sozialkommission ist zum Schluss gekommen, dass eine gewisse Standardisierung der verschiedenen Prozesse und Instrumente im diesem Bereich die praktische Umsetzung der Sozialkonzepte für die Spielbanken vereinfachen würde.
In Absprache mit der Eidgenössischen Spielbankenkommission werden auf den Anfang Oktober 2004 gemeinsame Branchen-Standards für die Prävention und Früherkennung von Gästen mit problematischem Spielverhalten in Kraft gesetzt. Es handelt sich dabei um eine Optimierung der in den Spielbanken bereits bestehenden Verfahren und Instrumente. Im Zentrum stand die Schaffung einer gemeinsamen praxis- und handlungsorientierten Checkliste mit Beobachtungskriterien. Erarbeitet wurde aber auch ein standardisierter Meldezettel für die Früherkennung durch die Mitarbeiter der Spielbanken. Mit den so genannten Besuchsvereinbarungen wird ein zusätzliches Instrument zur Betreuung der Gäste eingeführt. Solche vertraglichen Vereinbarungen mit den Gästen über eine fixe Anzahl von möglichen Besuchen pro Kalendermonat gelten gesamtschweizerisch. Hat der Gast die vereinbarte Besuchslimite erreicht, wird ihm der Zutritt in sämtlichen Schweizer Spielbanken verweigert. Zusammen mit den strengen Eintrittskontrollen und den Spielsperren verfügen die Spielbanken damit über einen lückenlosen Prozess bei Prävention und Früherkennung von gefährdeten Spielerinnen und Spielern. Seit Anfang 2004 arbeitet der Verband zudem mit der bewährten Hotline Telefon 143 zusammen und bietet damit Betroffenen rund um die Uhr eine telefonische Anlaufstelle für Beratung und Prävention bei Spielproblemen an.
Die Lotterie- und Wettgesellschaften sowie die Kantone haben angekündigt, bei der Erarbeitung des geplanten Konkordates zur Regelung des Lotteriewesens auch Massnahmen im Bereich der Spielsuchtprävention vorzusehen. Der SCV geht davon aus, dass seine Prozesse und Instrumente in diesem Zusammenhang als Vorbild und Standard dienen sollten.
Medienkontakt:
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Jolanda Moser, Leiterin der Geschäftsstelle des Schweizer
Casino
Verbandes, Telefon 031 - 332 40 22 oder 079 - 279 39 62 gerne zur Verfügung.
Sozialkonzept-Standards für Schweizer Praxis geschaffen (PDF)
Der Schweizer Casino Verband (SCV) ist die Dachorganisation der Schweizer Spielbanken.
Der Schweizer Casino Verband vertritt die Interessen der Schweizer Casinobranche und fördert den Erfahrungsaustausch zwischen seinen Mitgliedern.
Am 1. Januar 1902 gründeten sechs Kursäle den „Schweizerischen Kursaal- und Grand-Casino-Verband“. Mit dem Übergang von der alten zur neuen Spielbankengeneration und der Professionalisierung innerhalb der Branche hat der Verband seinen Namen in „Schweizer Casino Verband“ geändert.
Der Schweizer Casino Verband vertritt die Interessen der Schweizer Casinobranche und fördert den Erfahrungsaustausch zwischen seinen Mitgliedern.
Dem Verband sind 15 Spielbanken angeschlossen, die 70 % des Umsatzes der Branche repräsentieren.
Der Schweizer Casino Verband ist Mitglied bei: Schweizerischer Gewerbeverband, economiesuisse, Schweizer Tourismus-Verband, European Casino Association ECA
Vorstand
Präsident: Dr. Beat Vonlanthen, Ständerat Detlef Brose, CEO Grand Casino Baden Guido Egli, VR-Präsident Grand Casino Luzern Michele Marinari, Direktor Casinò Admiral Mendrisio Gilbert Monneron, VR-Präsident Casino Barrière de Fribourg Gert Thoenen, Dr. iur., VR-Vizepräsident Airport Casino Basel Ueli Winzenried, VR-Präsident Casinos Neuchâtel und Bern
Geschäftsstelle
Marc Friedrich, Geschäftsführer Beatrice Messer, Assistentin
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