02.02.2009, Lesen Sie hier den Bericht über «Schweizer Casinos erzielten 2008 einen Bruttospielertrag von fast 992 Millionen Franken».
Bern. Im Jahr 2008 erreichte der Bruttospielertrag der Schweizer Casinos 991,9 Millionen Franken, was einen Rückgang von 2,7% im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Die Eidgenössische Spielbankenkommission schätzt, dass sich die Spielbankenabgabe für das Jahr 2008 auf über 517 Millionen Franken belaufen wird. Diese Mittel fliessen an die AHV und an die Standortkantone der B-Casinos.
Der Bruttospielertrag der 19 Schweizer Spielbanken erreichte 2008 fast 992 Millionen Franken. Damit ist der Umsatz im Vergleich zum Vorjahr (1'020 Millionen Franken) um 2,7% gesunken. Die Geldspielautomaten haben zum Bruttospielertrag 796 Millionen Franken beigesteuert, die Tischspiele 196 Millionen Franken. Dieses Resultat, das unter den Erwartungen der meisten Spielbankenbetreiber liegt, lässt sich im Wesentlichen durch die aktuelle Wirtschaftslage wie auch durch das in einigen Kantonen eingeführte öffentliche Rauchverbot erklären.
Die Schweizer Spielbanken haben für das vergangene Jahr über 517 Millionen Franken als Spielbankenabgabe zu entrichten (Vorjahr 539 Millionen Franken). Der grösste Teil dieses Betrages ist bereits durch Akontozahlungen überwiesen worden. Der Restbetrag wird nach definitiver Veranlagung eingefordert.
Von dieser Abgabe gehen rund 437 Millionen Franken an die AHV und ungefähr 80 Millionen Franken an die Standortkantone der B-Casinos.
Quelle: Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK)
Die ESBK ist Aufsichtsbehörde über die Spielbanken und überwacht die Einhaltung der spielbankenrechtlichen Vorschriften und der Konzessionsbestimmungen. Sie überwacht insbesondere, dass die Spiele sicher und transparent betrieben werden und dass die Vorschriften über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung eingehalten werden.
Sie sorgt auch für die Umsetzung der Massnahmen des Sicherheitskonzeptes und des Sozialkonzeptes, um die Bevölkerung angemessen vor den Gefahren zu schützen, die von den Geldspielen ausgehen. Die ESBK ist ausserdem zuständige Behörde für die Veranlagung und den Bezug der Spielbankenabgabe.
Ihr obliegt zudem die Verfolgung des illegalen Geldspiels, indem sie einerseits eine Zugangssperre für illegale online Angebote errichtet und andererseits die Straftaten gegen das illegale Spiel verfolgt.
Die ESBK ist unabhängig. Administrativ ist sie dem EJPD zugeordnet.
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