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bwin gewinnt weiteres Verfahren



05.02.2009, Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern bestätigt Rechtmässigkeit von bwin- Angebot - DDR-Lizenz des Wettanbieters trotz Glücksspielstaatsvertrag weiter gültig

Weiterer Erfolg für bwin e.K. in Deutschland. Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg- Vorpommern hat einem Antrag von bwin e.K. entsprochen, die aufschiebende Wirkung der Klage gegen eine Verfügung des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern wiederherzustellen, teilt das Gamingunternehmen mit. Die Behörde hatte bwin e.K. untersagt, Sportwetten über das Internet oder auf andere Weise in Mecklenburg-Vorpommern anzubieten und Werbung für sein Angebot in dem Bundesland zu betreiben. Damit hat bwin e.K eigenen Angaben zufolge alle bisher entschiedenen Eilverfahren vor Oberverwaltungsgerichten in den neuen deutschen Bundesländern gegen entsprechende behördliche Untersagungsverfügungen gewonnen. Vergleichbare Entscheidungen hatten bereits die Oberverwaltungsgerichte in Thüringen, Sachsen und Sachen-Anhalt getroffen.

Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat seine Entscheidung insbesondere damit begründet, dass die bwin e.K. 1990 auf Grundlage des Gewerbegesetzes der DDR erteilte Lizenz auf Grund der einschlägigen Bestimmungen des Einigungsvertrages weiter wirksam ist und daher auch in Mecklenburg-Vorpommern gilt.

Damit hat das Oberverwaltungsgericht eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schwerin bestätigt. Dieses hatte im Oktober letzten Jahres entschieden, dass die bwin e.K. über eine gültige DDR-Lizenz verfüge, die auch den Vertriebsweg Internet mit erfasse. Auf Grund der DDR-Lizenz fänden die einschlägigen Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrags auf bwin keine Anwendung, betont das Unternehmen.

Das Verwaltungsgericht habe den Angaben zufolge auch erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit des Glücksspielstaatsvertrags mit Verfassungs- und Europarecht formuliert. cp boerse-express.com



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