14.04.2009, Schon 2005, also noch vor der Einführung des neuen Deutschen Glücksspielstaatsvertrages,
wurde gegen einen Deutschen Glücksspielvermittler Anklage erhoben.
Es sollte ihm untersagt werden, Glücksspiele eines maltesischen Anbieters anzubieten. Jetzt wurde das Urteil gesprochen… Lisa Horn de.Pokernews.com
Glücksspiel und seine Spieler/innen sind in Deutschland wieder einmal unter Beschuss. Seit 1.1.2008 wird eine regelrechte Hetzjagd veranstaltet. Aber auch davor war es für private Anbieter nicht einfach. In Niedersachsen wurde bereits im Jahr 2005 eine Klage eingereicht, gegen das Angebot von Glücksspielen im Internet außerhalb der Monopolbetriebe. Konkret handeltet es sich um ein Unternehmen, das in Malta ansässig ist. Deren Dienste wollte ein Niedersachse im Netz anbieten – umsonst seine Mühen es kam nicht soweit, die Justiz schritt vorher ein.
Erst jetzt wurde das Urteil gesprochen und das besagt, dass das Verbot bleibt. Denn seit mehr als einem Jahr ist der neue Deutsche Glücksspielstaatsvertrag in Kraft, der jegliches Wett- und Glücksspielangebot außerhalb von staatlich konzessionierten Monopolbetrieben untersagt. Der Verfassungsgerichtshof hat somit gesprochen und bestätigt die Auffassung der Länder. Denen obliegt nämlich die Auslegung des Glücksspielstaatsvertrages. Und das bringt auch ein juristisches Durcheinander mit sich – weil in jedem Land anders „Recht" gesprochen wird.
Unglücklicherweise unterliegt auch Poker dem Deutschen Monopol. Poker gilt hier nicht als Geschicklichkeitsspiel, sondern dem Glücksspiel. Und so wird Jagd auf „Poker-Sünder" gemacht, also all denjenigen, die außerhalb von Spielbanken pokern oder Spiele anbieten. Aber auch nicht immer wird das Pokerspiel strafrechtlich verfolgt – die Länder entscheiden ob ein zum Beispiel ein Pokerturnier strafbar ist oder nicht. Sinnfreie € 20,- Euro Regelungen wurden eingeführt…die Auslegungsmethoden des Staatsvertrages arten immer mehr aus.
Erst am Wochenende wurde wieder ein Mann verhaftet. Laut regionalem Tagesanzeiger in Bremen. Er hatte einen Pokerclub betrieben und augenscheinlich mehr als € 20,- Buy-In verlangt. Eine Razzia deckte den Club auf und verhaftete nicht nur den Betreiber, sondern auch die Spieler.
Trotzdem der Verfassungsgerichtshof am Staatsvertrag festhält, bleibt unklar inwieweit dieser sinnvoll ist. Nämlich sinnvoll für die Spieler und deren Schutz. Die Kritik an den Grauzonen, der Eigenverantwortung der Länder und die drehbare Auslegung der Gesetzte reißt nicht ab und doch scheint die Justiz unbeeindruckt.
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