23.04.2009, Glücksspiele im Internet sollen in der Schweiz künftig erlaubt sein, allerdings nur,
wenn die Anbieter über eine Konzession verfügen.
Der Bundesrat will das bestehende Verbot im Spielbankengesetz lockern, wie er am Mittwoch entschied.
Wer eine Konzession erhält, soll sich an die selben strengen Auflagen halten müssen wie die Spielbanken. Illegale virtuelle Glücksspiele sollen mit technischen Massnahmen wirkungsvoller als bisher eingeschränkt werden.
Bei ihrem Entscheid stützte sich die Landesregierung auf einen Bericht der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK). Sie hat das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement am Mittwoch beauftragt, Änderungen der Rechtsgrundlagen für Spielbanken vorzubereiten. (mbr/sda tagesanzeiger.ch
Mitteilung der ESBK
Medienmitteilung EJPD
Die ESBK ist Aufsichtsbehörde über die Spielbanken und überwacht die Einhaltung der spielbankenrechtlichen Vorschriften und der Konzessionsbestimmungen. Sie überwacht insbesondere, dass die Spiele sicher und transparent betrieben werden und dass die Vorschriften über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung eingehalten werden.
Sie sorgt auch für die Umsetzung der Massnahmen des Sicherheitskonzeptes und des Sozialkonzeptes, um die Bevölkerung angemessen vor den Gefahren zu schützen, die von den Geldspielen ausgehen. Die ESBK ist ausserdem zuständige Behörde für die Veranlagung und den Bezug der Spielbankenabgabe.
Ihr obliegt zudem die Verfolgung des illegalen Geldspiels, indem sie einerseits eine Zugangssperre für illegale online Angebote errichtet und andererseits die Straftaten gegen das illegale Spiel verfolgt.
Die ESBK ist unabhängig. Administrativ ist sie dem EJPD zugeordnet.
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