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Liberalisierung in Frankreich



01.05.2009, Nachdem die Kommission der Europäischen Gemeinschaften auch wegen des französische Wettmonopols ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich eingeleitet hat, beugt sich nunmehr die Regierung Frankreichs diesem Druck und legt einen Gesetzesentwurf vor, der den Glücksspielmarkt in Frankreich grundlegend verändern wird.

Von Rechtsanwalt Dieter Pawlik Dieser Gesetzesentwurf liegt zwischenzeitlich in Deutscher Sprache vor. Danach wird es ab dem 01.01.2010 grundsätzlich möglich sein, bei Einhaltung eines umfangreichen Pflichtenheftes, Sportwetten im Internet zu veranstalten. Weiterhin werden Genehmigungen für das Veranstalten von Pferdewetten sowie von Casinospielen, in welchen die Spieler gegeneinander spielen, vergeben.

Selbstverständlich ist dieser Gesetzesentwurf noch dadurch geprägt, dass die bisher am französischen Markt tätigen staatseigenen Glücksspielgesellschaften, wie die PMU geschützt werden. So ist es nicht verwunderlich, dass Pferdewetten nur zu Totoquoten angeboten werden können. Die französische Regierung begründet dies damit, dass durch das schnellen Geschehen eines Pferderennens durch das Anbieten von Festquoten Gefahren entstünden. Tatsächlich dürfte der Grund darin bestehen, dass die sehr hohen Gewinnaufschläge der PMU gesichert werden sollen.

Der Gesetzentwurf sieht Steuern zwischen 2 und 15,5 bezogen auf den Umsatz vor. Für Verstöße gegen dieses Gesetz behält sich der Staat massive Freiheitsstrafen vor. Da nunmehr jede Gesellschaft die Möglichkeit hat, eine entsprechende Genehmigung zu erlangen, ist davon auszugehen, dass der Staat von diesen Strafen auch Gebrauch machen wird.

Alles in allem ist dieser Gesetzesentwurf ein großer Schritt in die richtige Richtung. Auch wenn er noch an einigen veralteten Vorstellungen des Gesetzgebers krankt, täten die Deutschen Länder gut daran, sich an ihm zu orientieren, zumindest zur Kenntnis zu nehmen, dass ein Land, welches bisher sein Glücksspielmonopol mit Gefängnis verteidigt hat, die Zeichen der Zeit erkannt hat.


Medienkontakt:
Rechtsanwalt Dieter Pawlik Kuentzle Rechtsanwälte An der Raumfabrik 29 76227 Karlsruhe Tel: 0721-919600 Fax: 0721-9196020



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