18.05.2009, Aus Österreich kommt eine Entscheidung, "die zwar relativ wenig beachtet wurde, dafür
jedoch von erheblicher Tragweite für den gesamten deutschen Glücksspielmarkt" sein
könnte, so Experten
Redaktion boerse-express.com In der aktuellen Ausgabe der "Time-Law" News, einem Newsletter der Münchener Wirtschaftsrechtskanzlei Hambach & Hambach, wird von einer Glücksspiel- Liberalisierungswelle in Europa berichtet. So habe Dänemark das Glücksspielmonopol niedergerissen und in der Schweiz werde eine Online-Casino Reform vorbereitet. Und auch aus Österreich kommt eine Entscheidung, die zwar relativ wenig beachtet wurde, dafür jedoch "von erheblicher Tragweite für den gesamten deutschen Glücksspielmarkt" sein könnte, so die Experten von Hambach & Hambach. Es handel sich um die sogenannte Hartlauer-Entscheidung des EuGH. Wie berichtet, hat der europäische Gerichtshof (EuGH) dem Fotolöwen Robert Hartlauer mit seinen Plänen, Diskont- Zahnkliniken in Österreich zu errichten, den Rücken gestärkt. Die Luxemburger EU-Richter entschieden im März, dass die in Österreich erfolgte vorherige Bedarfsprüfung gegen den EU-Grundsatz der Niederlassungsfreiheit verstößt. Die Wiener und die Oberösterreichische Landesregierung hatten Hartlauer im Zuge der Bedarfsprüfung die Errichtung eines selbstständigen Zahnambulatoriums verweigert.
Die Anwalts-Kanzlei sieht in dem Hartlauer-Zahnambulatorium-Urteil des EuGH eine Verbindung im Umgang mit der Rechtfertigkeitsprüfung der einzelnen Mitgliedsstaaten und seiner Gesetze. Also wie werden welche Gesetze einzelner Staaten vor der EU gerechtfertigt und können diese überhaupt gerechtfertigt werden? Das bezieht sich auch auf die Glücksspielgesetze der EU-Mitgliedsstaaten und ihrer Darlegungslast. In dem monatlichen "Time-Law" News wird nun über die Untersuchungsansätze des EuGH berichtet, die sich auch auf geltende Glücksspielgesetze und Online Poker auswirken könnten.
Zum Hartlauer-Urteil: In Österreich können Ärzte in Zahnambulatorien nur als Selbstständige arbeiten, sofern sie keine spezielle Genehmigung von den Behörden erhalten haben. Fehlt diese, kann ein Arzt nicht als Angestellter in einem Zahnambulatorium arbeiten - muss also Selbstständig bleiben. Das stellt für den EuGH ein Ungleichgewicht der Niederlassungsfreiheit dar. Die Beschränkung warum es in einem Fall einer Genehmigung bedarf und in der anderen nicht, muss gerechtfertigt werden. Ist diese Ungleichbehandlung nicht ausreichend gerechtfertigt, so fehlt es an einer Ausgewogenheit einer Regelung und diese muss aufgehoben werden - zu diesem Schluss kommt der EuGH.
Dieses Beurteilungsprinzip des EuGH wird in allen Gesetzbereichen angewendet. Dabei wird der "Beurteilungsspielraum" einzelner Mitgliedstaaten enger und die Rechtfertigung schwieriger. Das gilt auch für bestehende Glücksspielmonopole, die sich auch dem Vorwurf der Ungleichbehandlung stellen müssen. In diesem Fall ist es nicht die Niederlassungsfreiheit, sondern die Handelsfreiheit. Und wieso mit dem Monopol-Argument des Spielerschutzes trotzdem Automatenglücksspiel möglich ist. Das zu rechtfertigen ist laut Hambach & Hambach nur durch Studien oder Tatsachen möglich und wird immer schwieriger.
"Sollte es nicht zuvor zu einem politischen Einlenken des Gesetzgebers kommen, so dürfte das Monopol der nach der Entscheidung Hartlauer zu erwartenden strengen Prüfung des Kohärenzgebots durch den EuGH nicht standhalten", so die Experten von Hambach & Hambach.
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