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internetcasino.ch, die Schweizer Behörden ermitteln



ESBK Eidgenössische Spielbankenkommission / CFMJ / CFCG

09.05.2005, Lesen Sie hier den Bericht über «internetcasino.ch, die Schweizer Behörden ermitteln»


Auf Werbetour für Internetcasinos, Mit über 100 Casino-Webseiten wirbt eine Firma im Internet. Doch die Werbung verstösst gegen das Schweizer Spielbankengesetz. Die Fäden zieht ein deutscher Banker. Von Christian Bütikofer

«Der Inhalt dieser Webseiten ist illegal», stellt Andreas Müller klar. Er ist Untersuchungsbeamter der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK). Für ihn ist dies Werbung für Internetcasinos, und die ist in der Schweiz verboten. Auf den benutzten Web seiten (Domains), deren Namen bevorzugt Sex- oder Ge1dinhalte nahe legen, werden Internetsurfer aufgefordert, im «Casino Elegance» zu pokern oder bei «Wagercity» zu wetten. Die vielen Webseiten sind eine Art Zwischenstation, die dem eigentlichen Kasino Besucher bringen soll. Dafür gibts für die Betreiber der Zwischenseiten mit jedem Casinobesucher, eine Provision.

Verwirrspiel mit Briefkastenfirmen Registriert hat die Domains ein Tohn Lo-ban von der Firma Leslie Investments Corporation mit Sitz in Panama. Ihm gehören die Domains zwar, doch er bezahlt sie nicht. Dafür springen seine Kumpels aus Liechtenstein ein. «Schreiben Sie doch, was Sie wollen», meint Bruno Baumgartner aus Vaduz. Er sitzt im Verwaltungsrat der liechtensteinischen Top Internet Investment Limited. Diese Internetfirma legt keinen Wert auf eine eigene Homepage. Dafür bezahlt sie in der Schweiz die Webadressen mit dem illegalen Inhalt. John Loban, eigentlich in Panama, benutzt im Namen der Top Internet Investment auch gerne mal die Adresse von Baumgartners Baumgartner Buchhaltungsbüro AG.

«Gratulation! Eine wirklich wunderschöne und interessante. Webseite!» John Loban ist ein netter Geschäftsmann; mit immer den gleichen Floskeln müllt er im Internet wahllos Gästebücher zu. Inzwischen hat er sich bereits in über 600 Gästebüchern eingetragen. Die Aktion hat einen Zweck: Die Suchmaschine Google bewertet die Relevanz von Webseiten nach der Anzahl verlinkter Seiten. Je mehr Links, desto höher wird eine Webseite gewertet, desto besser platziert erscheint sie in den Google-Suchergebnissen. John Loban hinterlässt von Hongkong aus in den Gästebüchern nicht nur «schöne Grüsse aus Zürich» - manchmal kommen sie auch aus Deutschland -, sondern pflanzt immer auch einen Link zu einer seiner Zockerseiten ein. Das lohnt sich: Für den Suchbegriff «Kasino» erreicht John Loban bei Google inzwischen Platz 16 - weltweit.

Deckname John Loban In Wirklichkeit ist John Loban Mark Reinecke, der Name John Loban nur ein Pseudonym. Reinecke ist Geschäftsführer bei der Equity Partners Limited in Bangladesh. Nebenbei beschäftigt sich der Absolvent der London School of Economics auch mit Onlinekasinos. Er ist Geschäftspartner eines Schweizer Bankers im Solde eines renommierten Finanzinstituts. Beide wohnen in Hongkong.

Auf den Schweizer lauten noch diverse Domains. Doch er will damit nichts mehr zu tun haben. Er gründete zwar die Top Internet Investment Ltd in Lichtenstein und versuchte sich mit ihr im Onlinesexbusiness. Das Milieu wurde ihm aber zu heiss, er verkaufte Mark Reinecke die Firma. Zur rechten Zeit Kurz danach begannen Reineckes Kasinoaktivitäten. Für ihn interessiert sich der Untersuchungsbeamte Andreas Müller vom ESBK sehr. Auf Grund der Recherchen des TA leitete er ein Strafverfahren ein. Quelle: Tages-Anzeiger



Über ESBK Eidgenössische Spielbankenkommission / CFMJ / CFCG:

Die ESBK ist Aufsichtsbehörde über die Spielbanken und überwacht die Einhaltung der spielbankenrechtlichen Vorschriften und der Konzessionsbestimmungen. Sie überwacht insbesondere, dass die Spiele sicher und transparent betrieben werden und dass die Vorschriften über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung eingehalten werden.

Sie sorgt auch für die Umsetzung der Massnahmen des Sicherheitskonzeptes und des Sozialkonzeptes, um die Bevölkerung angemessen vor den Gefahren zu schützen, die von den Geldspielen ausgehen. Die ESBK ist ausserdem zuständige Behörde für die Veranlagung und den Bezug der Spielbankenabgabe.

Ihr obliegt zudem die Verfolgung des illegalen Geldspiels, indem sie einerseits eine Zugangssperre für illegale online Angebote errichtet und andererseits die Straftaten gegen das illegale Spiel verfolgt.

Die ESBK ist unabhängig. Administrativ ist sie dem EJPD zugeordnet.



--- Ende Artikel / Pressemitteilung internetcasino.ch, die Schweizer Behörden ermitteln ---


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