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Tätigkeit der ESBK im Jahr 2008



05.06.2009, Medienmitteilung der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK)

Bern. Die Eidg. Spielbankenkommission (ESBK) zieht in ihrem Jahresbericht Bilanz über die Tätigkeit im Jahr 2008. Sie zeigt sich zufrieden, was die anlässlich der Aufsichtstätigkeit gewonnen Eindrücke betrifft. Erneut befasste sie sich in zahlreichen Fällen mit der Frage, ob ein in einer bestimmten Variante präsentiertes Pokerspiel ein Geschicklichkeitsspiel darstellt und damit legal angeboten werden darf. Im Rahmen der Bekämpfung des illegalen Glücksspiels fällte sie 181 Strafurteile.

Die ESBK führte im Jahr 2008 insgesamt 40 Inspektionen bei den Schweizer Spielbanken durch. Sie beurteilte zahlreiche Bewilligungsgesuche und meldepflichtige Vorgänge und erliess in diesem Zusammenhang insgesamt 305 förmliche Verfügungen. Die Arbeit der Casinos beurteilt sie insgesamt als professionell. Ausser in zwei Fällen, die Sanktionen nach sich zogen, stellte die Aufsichtsbehörde keine gravierenden Mängel fest. Sie erhob Spielbankenabgaben in Höhe von insgesamt 517 Millionen Franken, wovon 437 an den Ausgleichsfonds der AHV und 80 Millionen Franken an die Standortkantone der B-Casinos flossen.

Die ESBK beurteilte 316 Gesuche, welche auf eine Qualifikation von Pokerspielen als Geschicklichkeitsspiele abzielten. In 177 Fällen erliess sie eine entsprechende Feststellungsverfügung. Die ESBK veröffentlicht derartige Verfügungen auf ihrer Homepage, so dass jedermann in Erfahrung bringen kann, welche Turnierformen Geschicklichkeitsspiele darstellen. Diese dürfen legal auch ausserhalb von Spielbanken angeboten werden, sofern dem nicht kantonale Vorschriften entgegen stehen.

Im Rahmen der Bekämpfung des illegalen Geldspiels nahm die Zahl der Straffälle ab. Im Gegenzug hierzu ist jedoch deren Komplexität deutlich gestiegen. So stiess die ESBK auf neue, sehr komplex gebaute Spielautomaten, welche versteckte Glücksspiele enthielten. Die ESBK eröffnete 2008 42 neue Strafverfahren und fällte 181 Strafentscheide.

2008 unterbreitete die ESBK dem Bundesrat den Vorschlag, das Verbot von internetgestützten Glücksspielen zu lockern. Sie sprach sich dafür aus, einer kleinen Anzahl von geeigneten Bewerbern eine Konzession zu erteilen. Zudem schlug sie vor, die Grundlage dafür zu schaffen, das Verbot von Internetglücksspielen nicht konzessionierter Anbieter mittels flankierender Massnahmen besser durchsetzen zu können. Weiter beantragte die ESBK dem Bundesrat eine moderate Änderung des geltenden Steuersystems. Sie sprach sich dafür aus, den geltenden Schwellenwert, ab dem bei der Veranlagung der Spielbankenabgabe die Progression einsetzt, für A-Casinos jenem anzugleichen, der für B- Casinos gilt. Der Bundesrat ist diesen Vorschlägen im Frühjahr 2009 gefolgt und hat entsprechende Grundsatzbeschlüsse gefasst.

Quelle: Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK)



Über ESBK Eidgenössische Spielbankenkommission / CFMJ / CFCG:

Die ESBK ist Aufsichtsbehörde über die Spielbanken und überwacht die Einhaltung der spielbankenrechtlichen Vorschriften und der Konzessionsbestimmungen. Sie überwacht insbesondere, dass die Spiele sicher und transparent betrieben werden und dass die Vorschriften über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung eingehalten werden.

Sie sorgt auch für die Umsetzung der Massnahmen des Sicherheitskonzeptes und des Sozialkonzeptes, um die Bevölkerung angemessen vor den Gefahren zu schützen, die von den Geldspielen ausgehen. Die ESBK ist ausserdem zuständige Behörde für die Veranlagung und den Bezug der Spielbankenabgabe.

Ihr obliegt zudem die Verfolgung des illegalen Geldspiels, indem sie einerseits eine Zugangssperre für illegale online Angebote errichtet und andererseits die Straftaten gegen das illegale Spiel verfolgt.

Die ESBK ist unabhängig. Administrativ ist sie dem EJPD zugeordnet.



--- Ende Artikel / Pressemitteilung Tätigkeit der ESBK im Jahr 2008 ---


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