BERN. Dies geht aus dem Jahresbericht 2008 der ESBK hervor. Von den Einnahmen flossen 437 Mio. an den Ausgleichsfonds der AHV und 80 Mio. Franken an die Standortkantone der B- Casinos.
2007 hatten die Casinos rund 540 Mio. an die ESBK entrichtet. In jenem Jahr hatten die Schweizer Spielbanken auch mehr eingenommen als 2008: 1020 gegen 992 Mio. Franken.
Die ESBK führte 2008 insgesamt 40 Inspektionen bei den Schweizer Spielbanken durch. Die Arbeit der Casinos beurteilt sie insgesamt als professionell.
Erneut befasste sich die Kommission in zahlreichen Fällen mit der Frage, ob ein in einer bestimmten Variante präsentiertes Pokerspiel ein Geschicklichkeitsspiel darstellt und damit legal angeboten werden darf.
Sie beurteilte 316 Gesuche. In 177 Fällen erliess sie eine entsprechende Feststellungsverfügung, die aufzeigt, ob die Spiele legal auch ausserhalb von Spielbanken angeboten werden dürfen.
Im Rahmen der Bekämpfung des illegalen Geldspiels nahm die Zahl der Straffälle ab. Im Gegenzug hierzu ist jedoch deren Komplexität deutlich gestiegen. So stiess die ESBK auf neue, sehr komplex gebaute Spielautomaten, welche versteckte Glücksspiele enthielten.
Die ESBK eröffnete 2008 42 neue Strafverfahren und fällte 181 Strafentscheide. 2007 waren 67, 2006 107 neue Verfahren eröffnet worden.
2008 unterbreitete die ESBK dem Bundesrat den Vorschlag, das Verbot von internetgestützten Glücksspielen zu lockern. Sie sprach sich dafür aus, einer kleinen Anzahl von geeigneten Bewerbern eine Konzession zu erteilen. (sda)
Die ESBK ist Aufsichtsbehörde über die Spielbanken und überwacht die Einhaltung der spielbankenrechtlichen Vorschriften und der Konzessionsbestimmungen. Sie überwacht insbesondere, dass die Spiele sicher und transparent betrieben werden und dass die Vorschriften über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung eingehalten werden.
Sie sorgt auch für die Umsetzung der Massnahmen des Sicherheitskonzeptes und des Sozialkonzeptes, um die Bevölkerung angemessen vor den Gefahren zu schützen, die von den Geldspielen ausgehen. Die ESBK ist ausserdem zuständige Behörde für die Veranlagung und den Bezug der Spielbankenabgabe.
Ihr obliegt zudem die Verfolgung des illegalen Geldspiels, indem sie einerseits eine Zugangssperre für illegale online Angebote errichtet und andererseits die Straftaten gegen das illegale Spiel verfolgt.
Die ESBK ist unabhängig. Administrativ ist sie dem EJPD zugeordnet.
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